Walter Keim Torshaugv. 2 C N-7020 Trondheim, 15.5.01 Innenministerium Baden-Württemberg, Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich, Postfach 10 24 43 D-70 173 Stuttgart Aktenzeichen: 2.0552/B 144/10 Betreff: Ihr Schreiben vom 12.12.2000 Sehr geehrter Herr Kogel, ich möchte mich nur kurz bedanken für Ihr ausführliches und gründliches Schreiben vom 12.12.00. Natürlich: wo keine Rechte sind ist auch kein Recht auf Klagehilfsbelehrung, die Sie trotzdem gegeben haben (Zivilklage um Einsicht zu erlangen), obwohl Sie möglicherweise gar keine Verpfichtung dazu hatten. Allerdings durfte ich mich möglicherweise beschweren (§ 17 GG). Im Brief vom 4.10.00 ist ein Schreibfehler, mein Brief war auf 20.7.00, nicht 20.8.00 datiert. Da Sie auf Klagemöglichkeiten bei der Landesärztekammer hingewiesen haben, lege ich die Antwort vom 23.10.00 bei. Obwohl im Brief vom 18.6.98 schriftlich dokumentiert ist, dass ich der Meinung war, dass keine Indizierung vorlag und ich diese Ansicht immer vertreten habe, ist für die Bezirksärztekammer nicht nachvollziebar, "warum es dem Arzt nicht gestattet sein soll Ihnen (mir) zu glauben". Als ehemaliges Mitglied der Kontrollkommission eines norwegischen psychiatrischen Krankenhauses, bin ich über solche Fragen gut informiert. Ich war wohl vorbereitet, dass die Ärztekammer zu einer unparteiischen Beurteilung nicht in der Lage ist, aber geht so ein Unsinn nicht zu weit? Ich werde Ihr Schreiben Prof. Hart vorlegen, weil ich es so verstehe, dass der Satz: "Haben Arztpraxis oder Krankenhaus unrichtige Daten gespeichert, hat der Patient einen gesetzlichen Berichtigungsanspruch." der Patientenrechtscharta so nicht in Baden-Württemberg gilt. Ich verstehe es so dass nur falsche, das Persönlichkeitsrecht verletzende Aufzeichnungen unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung oder § 823 BGB gerichtlich von einem auf das Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt verfolgt werden können. Deshalb sind "unrichtige Daten" nicht ausreichend, wären es aber nach dem Datenschutzgesetz. Warum der Gesundheitsminister von Baden-Württemberg die Patientenrechtscharta unterschrieben konnte verstehe ich noch nicht. Ich will mich nicht weiter bei Ihnen über die deutschen Gesetze beklagen, aber plane dem Gestezgeber meine Meinung zu schreiben und lege einen noch sehr unfertigen Entwurf bei. Das musste einfach mal gesagt werden. Mit freundlichen Grüßen Walter Keim Kopie: Prof. Dr. D. Hart Anlagen: Briefe vom 20.7.00, 23.10.00, 9.5.01 und 12.5.01