Von: Enderlein BR <Enderlein@jum.bwl.de>
An: <walter.keim@gmail.com>
Betreff: Ihre E-Mail vom 12.Januar 2003
Datum: 17. januar 2003 16:33

Sehr geehrter Herr Keim,

Ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 12. Januar 2003.

Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 04. Oktober 2002 mitgeteilt worden war,
besteht kein Akteneinsichtsrecht in die Verwaltungsakten des
Justizministeriums. Ihrer wiederholten Bitte auf Akteneinsicht in den
Petitionsvorgang kann daher nicht entsprochen werden.


Mit freundlichen Grüßen



Kleiner
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Justizministerium Baden-Württemberg
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