Subject: Verabschiedung von Informationsfreiheitsgesetzen - Ihre Mail vom 31. Juli 2005
From:
Date: Tue, 13 Sep 2005 10:03:53 +0200
To: walter.keim@gmail.com

FRANK GOTTHARDT

MITGLIED DES HESSISCHEN LANDTAGS
PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER
  DER CDU-LANDTAGSFRAKTION

 

 

CDU-Landtagsfraktion

Schlossplatz 1-3

65183 Wiesbaden

Telefon   0611 350-531

Telefax   0611 350-555

f.gotthardt@ltg.hessen.de

www.cdu-fraktion-hessen.de

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Keim,

 

ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre E-Mail vom 31. Juli 2005, in der Sie die Umsetzung eines Informationsfreiheitsgesetzes fordern. Die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag steht dem skep­tisch gegenüber. Auf den ersten Blick erscheint dieses Gesetz zweifelsfrei als sinnvoll und für den Bürger nur vorteilhaft. Die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger zu stärken, ist sicherlich ein begrüßenswertes Ziel. Bei näherer fachlicher Betrachtung ergeben sich aber eine Unmenge an Detailproblemen, die auch von der Bundesregierung noch nicht im Ansatz gelöst wurden. Dies bestätigt auch ein Blick über unsere Grenzen.

 

Der Innenausschuss des Hessischen Landtags selbst hat vor kurzem eine Informationsreise unter anderem nach Schweden unternommen, um sich dort vor Ort über das Informations­freiheitsgesetz zu informieren. Schweden gilt, was Ihnen sicherlich bekannt ist, als Vorreiter im Hinblick auf das Informationsfreiheitsgesetz. Mit Erstaunen haben die Mitglieder des Innenaus­schusses dort selbst zur Kenntnis nehmen müssen, dass seit Einführung dieses Gesetzes in einer Vielzahl von Novellie­rungen der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes stets weiter eingegrenzt werden musste. Die praktische Anwendung des Gesetzes in den zurück­liegenden Jahren hat dort deutlich gezeigt, dass es derartiger Beschränkungen bedarf. Denn dem berechtigten Interesse des Bürgers auf möglichst umfassende Information steht auch ein Bereich des Geheim­schutzes der Regierung gegenüber. Dass dieser, zum Beispiel bei inter­nationalen Angelegen­heiten, unbedingt gewahrt werden muss, liegt auf der Hand. Beide Posi­tionen miteinander in Ein­klang zu bringen, ist ein äußerst schwieriger Prozess, wie das Beispiel Schweden eindrucksvoll zeigt. Betrachtet man dieses Gesetz nun tatsächlich in seiner jetzigen Form und redet mit Verant­wortlichen, die tagtäglich mit diesem Gesetz arbeiten, wird - was natür­lich öffentlich nicht gerne erklärt wird - doch deutlich, dass dieses Informationsfreiheitsgesetz seinen Namen eigentlich nicht mehr verdient hat.

 

Ich halte es für zwingend notwendig, dass wir uns diese Erfahrung zu Nutze machen, um einen vernünftigen Weg zu finden, den Bürgern einerseits das Recht auf Einsichtnahme in behördliche Vorgänge zu gewähren, aber auch andererseits gewährleisten können, dass die behördliche Arbeit nicht erschwert oder gar unmöglich gemacht werden wird. Erst wenn ein Gesetzentwurf erarbeitet wird, der diesen Voraussetzungen genügt, wird auch die CDU-Fraktion ihre Zustim­mung erteilen. Vor­eilige populistische Schnellschüsse, die sich in Gesetzen manifestieren, die jährlich nachgebessert werden müssen, werden wir nicht mittragen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank Gotthardt

Parlamentarischer Geschäftsführer