Sehr geehrter Herr Keim,
Ihre Anfrage vom 03.08.2011 habe ich erhalten. Urlaubsbedingt werde ich die Bearbeitung ab dem 06.09.2011 fortsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
U. Bastian
Urte Bastian
Eisenbahn-Bundesamt
Referat 44 - Investitionen Fahrweg Süd
Heinemannstraße 6, 53175 Bonn
* Postfach 200565 53135 Bonn
' 0228 9826 445
7 0228 9826 9445
* bastianu@eba.bund.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle
Gesendet: Mittwoch, 3. August 2011 11:54
An: Registratur
Betreff: WG: Sachstandsanfrage Akteneinsicht Baufreigabe der NeubaustreckeWendlingen Ulm
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Walter Keim [mailto:w.keim+9dxyfirc4n@fragdenstaat.de]
Gesendet: Mittwoch, 3. August 2011 09:00
An: Poststelle
Betreff: Sachstandsanfrage Akteneinsicht Baufreigabe der NeubaustreckeWendlingen Ulm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind,
sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind
und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich beziehe mich auf den Brief des Eisenbahn-Bundesamtes EBA) vom 7.9.2010 in dem die Freigabe in finanzieller Hinsicht für die Neubaustrecke Wendlingen Ulm nicht erteilt: "Aus der Erfahrung in anderen Projekten ist nicht zu erwarten, dass derart hohe Mehrkosten innerhalb der bestehenden Finanzierungsvereinbarung kompensiert werden können." (Anlage 1)
Weiter beziehe ich mich auf den Akteneinsichtsantrag vom 22.3.2011 in die Baufreigabe für die Neubaustrecke. Ich kann nicht sehen aine Antwort bekommen zu haben (Anlage 2).
Da die Bahn AG zur Zeit die Bauaufträge für Stuttgart 21 vergibt und die Neubaustrecke eine Vorraussetzung für Stuttgart 21 ist möchte ich heute eine Sachstandsanfrage über das Vorliegen eines Antrages der Bahn und eine eventuelle Baufreigabe stellen.
Dabei beziehe ich mich auch auf den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Schaar: "Die Kontroverse um Stuttgart 21 hätte sich sicher entschärfen lassen, wenn die relevanten Unterlagen frühzeitig für jedermann zugänglich gemacht worden wären. Diese Transparenz hätte den Vorwurf entkräftet, Stadt und Land würden mauern. Auch Unterlagen des Eisenbahnbundesamtes sollten im Internet einsehbar sein." Die Verwirklichung dieses Vorschlages würde diesen Antrag überflüssig machen. (Anlage 3)
Anlagen:
1. 15.12.2010: Schreiben des EBA vom 7.9.2010: keine Freigabe in finanzieller Hinsicht: http://wkeim.bplaced.net/files/100907eba.pdf
2. 22.03.2011: Akteneinsicht in Baufreigabe: http://wkeim.bplaced.net/files/110322eba.htm
3. 14.01.2011: Schaar: "Wir brauchen eine Transparenz-Plattform im Internet": http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2011/01/14/schaar-wir-brauchen-eine-transparenz-plattform-im-internet/
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Postanschrift
Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim
Norwegen
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