Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, Trondheim, den
17.6.99
An die Geschäftsführung der
AOK Bezirksdirektion z. Hd. von Herrn Baumann
Schorndorfer Str. 32
D-73332 Waiblingen
Betreff:
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
Sehr geehrter Herr Baumann,
Ich danke Ihnen für Ihr
Schreiben vom 14.6.99, dass der Beschwerdegegenstand soweit möglich entschieden
und gebotene Massnahmen zur Vermeidung ähnlicher Vorgänge getroffen wurden.
Ich hatte die Beschwerde vom
11.4.99 am 11.4.99 dem Peditionsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg
zugeschickt mit der Bitte die AOK zu rügen. Der Petitionsausschuss hat mir
geantwortet Ihre Entscheidung abzuwarten.
Bitte geben Sie mir
Akteneinsicht (insbesondere die gebotenen Massnahmen) um darüber entscheiden zu
können, ob ich diese Petition zurückziehe. Falls ich keine Akteneinsicht
bekomme erhalte ich meine Petition aufrecht.
Ich habe am 14.6. Ihren
Brief an das Sozialgericht vom Sozialgericht zugeschickt bekommen und werde vom
Recht des rechtlichen Gehörs in Kürze Gebrauch machen. In diesem Zusammenhang
werde ich auch die Gerichtsakten einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Sozialgericht
Stuttgart 8. Kammer, Aktenzeichen : S 8 P 2176/99. Bitte halten Sie die Gerichtsakten für den 28. und
29.6.99 bereit, da ich wünsche an einem dieser Tage Akteneinsicht zu nehmen.