Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich auf die informatiom: "Zugang zu Behördeninformationen -
Allgemeiner Auskunftsanspruch" in Bayern:
https://www.stmi.bayern.de/sus/datensicherheit/datenschutz/auskunftsanspruch/index.php
Wie oft wird dieser Auskunftsanspruch geltend gemacht und wie oft wird
der Antrag erfüllt, d h. die Auskunft erteilt. Leider konnte ich diese
Information nicht im Internett finden.
Mit freundlichen Grüssen