Ärztliches Attest
zur Ergänzung einer Patientenverfügung
Hr. Walter Keim, geb.: 25.3.1948, Adresse: Almbergskleiva 64, 6657 Rindal, stellte sich heute hier zur ärztlichen Untersuchung vor, zum alleinigen Zwecke der Feststellung seiner aktuellen Geschäftsfähigkeit, um dann eine rechtskräftige Willenserklärung abzugeben in Form einer Patientenverfügung.
Hiermit wird im Sinne des § 104 BGB festgestellt, dass bei Hr. Keim keinerlei Störungen seiner Geistestätigkeit zu erkennen sind, die auf eine Einschränkung seiner vollen Geschäftsfähigkeit hindeuten würden. Auch anamnestisch ergeben sich keine Hinweise, dass zu einem früheren Zeitpunkt ein solches Risiko bestanden hätte.
Positiv ausgedrückt: Bei Hr. Keim ist ein psychischer Normalbefund zu diagnostizieren und somit liegt bei ihm volle Geschäftsfähigkeit zur freien Willensbildung vor.
Gez: Dr. med. XXXXX