Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 7.1.2003    

Landesärztekammer Baden-Württemberg, z. Hd. von Frau Wolf
Jahnstr. 40

D-70597 Stuttgart
 

Aktenzeichen: 521
Ihr Brief vom 7.11.2002    

Sehr geehrte Frau Wolf,  

ich danke Ihnen für Ihren Brief vom 7.11.2002 in dem Sie die Weiterleitung meiner Berufsaufsichtsbeschwerde an den Kammeranwalt http://wkeim.bplaced.net/020322ab.htm bestätigen.  

Leider hat der Kammeranwalt bisher die Annahme dieses Schreibens nicht bestätigt. Deshalb möchte ich fragen, ob der Kammeranwalt die Annahme bestätigen wird und mit welcher Bearbeitungszeit zu rechnen ist.  

Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Akteneinsicht in Artikel 41 (2), die Informationsfreiheit in Artikel 42, das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Active Citizenship Network hat diese Grundrechte für den Bereich der Patienten in der European Charter of Patients Rights konkretisiert. Im "Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate festgelegt.  

Als Europäer bin ich der Meinung, dass die europäischen Grundrechte und die European Charter of Patients Rights vom Kammeranwalt respektiert werden sollten.  

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim
Wer trägt die Verantwortung, dass Patientenrechte defizitär sind: http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
Support freedom of information:
http://wkeim.bplaced.net/foi.htm#e-mail
Who is responsible for the lack of freedom of information: 
http://wkeim.bplaced.net/I_accuse.htm
Support patients rights:
http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail