Betreff: Sachdienstlicher Hinweis zur Rechtssicherheit in Deutschland bezüglich Familienrecht |
Von: Walter Keim |
Datum: Tue, 28 Oct 2008 13:15:46 +0100 |
An: pressestelle.duesseldorf@polizei.nrw.de |
Von Regierungsmitgliedern und Botschaften anderer Staaten werden seit vielen Jahren brisante Fälle von internationalen Kindschaftskonflikten an die deutsche Regierung herangetragen. Nun beschäftigen sich auch die Abgeordneten des Europaparlaments damit. Besonders ausländische Eltern gerieten in einige Aussehenserregende Konflikte mit deutschen Behörden und der Justiz. Auch deutsche Betroffene informieren die Öffentlichkeit durch publizieren im Internet.
Im Artikel 8 der Europäischen
Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK)
ist das Familienleben geschützt. Doch deutschen Gerichten fehlt die
Unabhängigkeit, ein Wesensmerkmal der Demokratie, um rechtsuchende
Bürgern dieses Menschenrecht gegen das Jugendamt und andere Behörden zu
sichern.
Quelle: http://wkeim.bplaced.net/files/familienrecht.htm
Das Europäische Parlament arbeitet zur Zeit an folgender Eklärung 0089/2008:
Schriftliche Erklärung zu Diskriminierungen aufgrund der Herkunft
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 12 des EG-Vertrags und Artikel 21 der
Charta der
Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf Artikel 24 der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. in Erwägung der Stellungnahme der Kommission zu den
diskriminierenden Praktiken
der bundesdeutschen Jugendämter,
B. in der Erwägung, dass die Mitarbeiter dieser Ämter fortlaufend gegen
die
Menschenrechte verstoßen, indem sie ausländischen Elternteilen, die von
ihren
deutschen Ehepartnern geschieden sind, die Kontakte zu ihren Kindern
erschweren
oder untersagen sowie elterliche Kindesentführungen unterstützen,
C. in der Erwägung, dass beim Petitionsausschuss rund 250 Petitionen
gegen die
Jugendämter eingegangen sind,
1. verurteilt die Praktiken der Jugendämter, durch die es zu
Diskriminierungen aufgrund
der Herkunft kommt;
2. verurteilt das Verbot oder die Einschränkung von Kontakten der
Eltern mit ihren
Kindern in der Muttersprache des ausländischen Elternteils;
3. stellt fest, dass eine Erziehung im Einklang mit den Vorschriften
der Jugendämter zu
Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Diskriminierungen aufgrund der
Rasse und der
Nationalität führt;
4. stellt fest, dass eine mehrsprachige und multikulturelle Erziehung
ausschließlich
positive Auswirkungen auf die Entwicklung hat und sich im Einklang mit
dem Geist
der Europäischen Union befindet;
5. fordert die Kommission in dieser Angelegenheit zu einem
entschiedenen Vorgehen
auf, um weitere Diskriminierungen von ausländischen Elternteilen zu
verhindern;
6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der
Unterzeichner der
deutschen Bundesregierung, der Kommission und dem Rat zu übermitteln.
-- -- Regards Walter Keim