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Familienrecht

Von Regierungsmitgliedern und Botschaften anderer Staaten werden seit vielen Jahren brisante Fälle von internationalen Kindschaftskonflikten an die deutsche Regierung herangetragen. Nun beschäftigen sich auch die Abgeordneten des Europaparlaments damit. Besonders ausländische Eltern gerieten in einige Aussehenserregende Konflikte mit deutschen Behörden und der Justiz. Auch deutsche Betroffene informieren die Öffentlichkeit durch publizieren im Internet.

Im Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK) ist das Familienleben geschützt. Doch deutschen Gerichten fehlt die Unabhängigkeit, ein Wesensmerkmal der Demokratie (Gewaltentrennung), um recht-suchende Bürgern dieses Menschenrecht gegen das Jugendamt und andere Behörden zu sichern.

Im direkten Kontakt mit Behörden (bevor gerichtlicher Schutz beantragt werden kann) fehlt das Recht auf eine gute Verwaltung z. B. Empfehlung 1615 (2003) der Parlamentarische Versammlung des Europarates und Empfehlung Rec(2007)7 über gute Verwaltung des Europarates oder auch Charta der Grundrechte der Europäischen Union gegenüber der EU:

In vielen Petitionen wurde das Recht auf eine gute Verwaltung vergeblich deutschen Petitionsausschüssen vorgetragen.

Der Ombudsmann ist Bürger- und Menschenrechten verpflichtet (RECOMMENDATION No. R (85) 13) und muss deshalb von der Verwaltung unabhängig sein. Deutschland hat als einziger Staat in Europa Vorbehalte gegen einen Ombudsmann, der die Einhaltung von Menschenrechten observiert.

Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat Deutschland besucht und in seinem Bericht CommDH(2007)14 (Anlage J) 55 Vorschläge gemacht, u. a. die Schaffung außergerichtlicher Beschwerdeorgane, die Schulung von Verwaltung und Richtern in Menschenrechten, das Mandat des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Hinblick auf strukturelle und objektive Überwachung auszuweiten und einen nationalen Aktionsplan für Menschenrechte zu schaffen. 

Viele Betroffene fürchten Kosten und gehen deshalb nicht gerichtlich gegen das Jugendamt vor. Zusätzlich fehlt deutschen Gerichten die Unabhängigkeit, ein Wesensmerkmal der Demokratie (Gewaltentrennung), um recht-suchende Bürgern Menschenrecht gegen das Jugendamt und andere Behörden zu sichern. In 2. Instanz besteht der Zwang zum Rechtsanwalt. Der Europäische Gerichtshof kann nur angerufen werden, falls der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist. Damit bleibt für die meisten Opfer der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unerreichbar.

Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung wird international als Voraussetzung für Demokratie angesehen. Transparenz ist zentral für die Korruptionsbekämpfung.

Die dramatische Rückständigkeit bei der Transparenz der Verwaltung und Korruptionsbekämpfung kann mit folgenden Fakten illustriert werden:

Diese dramatische Rückständigkeit bei der Ablehnung des Menschenrechts des Informationszugangs - einmalig nicht nur in der EU und Europa sondern der zivilisierten Welt - ist die Spitze des Eisberges des Mangels des Rechts auf eine gute Verwaltung.

Deutschland muss, um zu Europa und der Welt aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in allen Bundesländern verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern, Nebentätigkeiten der Abgeordneten transparenter machen und die Konventionen gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen ratifizieren sowie die Transparenz der Parteienfinanzierung zu verbessern (Siehe Forderungen 2, 3, 4, 8, 34, 35 und 52 ff. für eine integere Republik von Transparency Deutschland).

Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat unter anderem vorgeschlagen, Verwaltung und Justiz in internationalem (Menschen-)Recht zu schulen (Anlage J). Die Weigerung Bayerns das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung auch  nur zu erwägen (Anlage K), unterstreicht wie richtig dieser Vorschlag ist. 11 Länderparlamente lehnten die Vorschläge des Menschenrechtskommissars ab (Anlage L).

Zwar sind im Artikel 6 des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION (Maastricht 1993) Menschenrechte und Demokratie erwähnt:

(1)Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.

In (KOM (2002) 247) wird der "Raums der Freiheit"  mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa versprochen.

Die OSZE hat im April 2012 in ihren Kommentaren zum Entwurf eines Transparenz- und Informationszugangsgesetzes in Spanien den Menschenrechtscharakter des Informationszugangs dokumentiert, mit Hinweis auf OSZE, Zivilpakt und EGMR. Außerdem wird festgestellt, dass der Informationszugang eine Voraussetzung für alle demokratische Gesellschaften ist. (siehe Anlage V: "International documents (...) state that access to information is a fundamental human right and an essential condition for all democratic societies.").

Allerdings müssen nur neue Mitglieder sich diesen Normen anpassen. Deutschland verletzt u. a. folgende internationale Normen:

Richter Peter Wysk (53) verweigerte den Kriegsdienst - vor 35 Jahren. Doch jetzt hat dies Einfluss auf seine Karriere am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Er durfte nicht Mitglied des Wehrdienstsenats II werden. Denn Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte sein Veto eingelegt. Im Gesetz steht nicht, dass das Verteidigungsministerium überhaupt etwas bei der Besetzung der Wehrsenate zu sagen hat. Ein Vetorecht hat hier nur das Justizministerium. Doch dieses räumte 1970 in einer unveröffentlichten Vereinbarung dem Verteidigungsressort ein Veto-Recht ein. (Anlage U). Dass das Verteidigungsministerium im Jahre 2009 also Richter ihres Ressortbereichs (hier des Wehrdienstsenats) verhindern kann, ist offensichtlich eine klare Verletzung der grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit, die in der Praxis also nicht gilt.

Briefe:

 

Im Internet publiziert

Viele Betroffene publizieren im Internet um Öffentlichkeit herzustellen.


Weiteres im Internet publiziert:

Botschaft

  • Trondheim 17.12.2007: Botschaft für Marcos Leonardo Greipl, Mensaje para Marcos Leonardo Greipl
  • Hintergrundmaterial

    1. Bamberg (pts/11.10.2007/11:00): Deutsche Jugendämter und die europäische Menschenrechtskonvention
      Internationales Symposium als Reaktion auf Bamberger Justizskandal: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=071011021 mit Bamberger Erklärung.
    2. Querulanten in Richterrobe 31.03.2007 Politik - Seite 04 Rolf Lamprecht: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html

    3.   Menschenrecht Informationsfreiheit in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-material.htm

    4. 10.06.2007: EU-Parlament beschäftigt sich mit deutschen Jugendämtern: http://presseblog.blogger.de/stories/819483

    5. Brief des BMJ vom 15.2.07 an den Vorsitzenden der Familienministerkonferenz im Bezug auf das JUGENDAMT: http://www.jugendamt-wesel.com/PETITION/Zypries_kommentierter_Brief_mit_Ori_DE.pdf

    6. Bericht CommDH(2007)14 des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman  Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.

    7. Empfehlung Nr. R (94)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Unabhängigkeit, Effizienz und Rolle der Richter: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/richter_7.htm

    8. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm

    9. Ombudsmänner in Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/ombudsman.htm

    10. Bericht CommDH(2007)14 des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html  Richter und Verwaltung in Menschenrechten schulen

    11. 13.12.2010: Bayern verweigert die Akteneinsicht in die Begründung der Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-einsicht.htm

    12. Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates durch Deutsche Parlamente: http://wkeim.bplaced.net/coe_resultat.htm

    13. Udo Hochschild: GEWALTENTEILUNG IM DEUTSCHEN BEWUSSTSEIN. Versuch einer Kritik: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm

    14. Die Entfesselung der dritten Gewalt Von Heribert Prantl [veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, Seite 28] https://www.gewaltenteilung.de/788/

    15. IRIS 2006-10:2/1: Ilia Dohel: Büro des OSZE-Beauftragten für die Freiheit der Medien. Beauftragter für Medienfreiheit: Bericht über Erfolge bei der Entkriminalisierung von Ehrverletzungen: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1

    16. Volume: 35 Number: 12 Rep. Christopher H. Smith, Co-Chairman May 24, 2002 www.csce.gov CRIMINAL DEFAMATION AND “INSULT” LAWS: http://wkeim.bplaced.net/files/osce_defamation_2002.htm

    17. Defamation in international law, OSCE, Council of Europe and law in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm

    18. 08.01.08 : Die Gerichtspräsidentin vom LG Zweibrücken droht mit Strafantrag wegen Beleidigung: http://wkeim.bplaced.net/files/080108-Irmgard_Wolf.html

    19. 25.03.08: Die Landgerichtspräsidentin wird aufgefordert die Drohung mit Strafanzeige zurückzunehmen, wegen Meinungsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/080325lgz.htm

    20. Peter Briody: Strafbarkeit von Beleidigungen: http://www.eucars.de/images/stories/beleidigung_de.pdf

    21. taz, 11.10.09, Rechtsstaat. Ungedient? Als Richter untauglich! Verteidigungsminister Franz Josef Jung hat verhindert, dass ein Kriegsdienstverweiger am Bundesverwaltungsgericht über Soldaten Recht sprechen darf. Jetzt protestiert die Justiz. VON CHRISTIAN RATH

    22. OSZE, April 2012: COMMENTS ON THE DRAFT LAW ON TRANSPARENCY, ACCESS TO INFORMATION AND GOOD GOVERNANCE OF SPAIN: http://www.osce.org/fom/89577

     

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    Anlage: Unabhängigkeit der Gerichte in Europa:

     

    Anlage: Deutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

    Informationsfreiheitgesetze in Europa

     

    Informationsfreiheit in Europa