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Walter Keim

(am 25. März 1948 in Schwäbisch Gmünd geboren) war bis 2010 Dozent an der Høgskole in Sør-Trøndelag (Trøndelag University College) in Trondheim, Norwegen und unterrichtete an der Abteilung für Informatik und e-Learning.
Er ist Dipl.-Ing. (TU Berlin) und Magister (Norwegian University of Science and Technology (NTNU)).
Von 1978-82 arbeitete er mit der Dynamik großer Windmühlen und 1982 bis 1990 mit Rostschutz von Offshore-Plattformen (1982-1990) und studierte auch Rechtswissenshaft als Teil einer interfakultären Magisterausbildung (1990-95). 1995 absolvierte er die praktisch pädagogische Ausbildung und wurde Matematikklehrer.

Walter Keim ist ein Bürgerrechtskämpfer und Internet Aktivist für Informationsfreiheit in Europa. Er unterstützt die Stärkung von Patientenrechten. 

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages konnte sich Keims Forderung nach einem bundesdeutschen Informationsfreiheitsgesetz nicht verschließen. Der Präsident des Bundestages daher sandte am 22.12.2004 die Petition "Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden" an den Bundeskanzler Schröder zur Ausführung des Beschlusses.

Walter Keim ist Mitglied bei Transparency Norwegen und unterstützte den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland bei der EU, Europarat, OSZE, 10. Ostsee-NGO Forum, UN Menschenrechtskomitee, beim Universellen Periodischen Überprüfungsverfahren und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auch durch Keim ./. Deutschland: Antrag Nr. 41126/05Keim (II) ./. Deutschland Antrag. Nr. 31583/07. Keim ./. Germany (III) nr. 46953/09, Keim ./. Freistaat Bayern und Keim ./. Germany (IV) nr. 13912/16. Am 29. Juni 2019 sendet das Centre for Law and Democracy eine detaillierte Klage an das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen. Das Menschenrechtskomitee hat die Mitteilung im Februar 2020 nach Deutschland geschickt. Deutschland hat nun sechs Monate Zeit, um gemäß der Geschäftsordnung des Ausschusses zu reagieren.

In Zusammenarbeit mit Christian Adler, Richard Albrecht, Edmund Haferbeck und anderen, war Keim ViSdPrR und Coauthor eines "Offenen Briefes" an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland, vom 1. März 2004.

Er ist auch öffentlich gegen das Wiederaufleben der Berufsverbote 2005 in Baden-Wuerttemberg eingetreten. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (AZ: 4 S 1805/06) und das Verwaltungsgericht Darmstadt (AZ: 1 E 1247/06) zwangen das Land 2007 das Berufsverbot zurückzunehmen. Das Bundesland Baden-Württemberg muss Entschädigung bezahlen. Außerdem setzte er sich für die Freilassung von Whistleblower Gustl Mollth ein.

Bezüglich des Familienrechts unterstützt Walter Keim die Stärkung der Rechte wie sie aus aus der Europäischen Konvention für Menschenrechte folgen, mit den vom Menschenrechtskommissar des Europarates vorgeschlagenen Maßnahmen. Damit wird die Rechtssicherheit gegenüber Jugendämtern erhöht und die in der "Bamberger Erklärung" vom 20. / 21. Oktober 2007 angesprochenen Probleme gelöst.



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