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Knowledge will forever govern ignorance, and a people who mean to be their own governors,
must arm themselves with the power knowledge gives. A popular government without popular
information or the means of acquiring it, is but a prologue to a farce or a tragedy or perhaps both.

-- James Madison

English in English: http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage-en.htm

[Informationen in der Form des Formulars des Gerichts].

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 19. 8. 2009 [Zusatz 16.10.09]


The Registrar
European Court of Human Rights
Council of Europe
F-67075 Strasbourg-Cedex

Betr. Keim (III) ./. Deutschland Nr. 46953/09: Weitere Begründung der Klage 31583/07 gegen Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 238/09 (entgegengenommen am 2.3.09)

Es wird beantragt festzustellen,

Begründung:

Das aktuelle Einkommen liegt bei der Bundetagsverwaltung vor. Trotzdem wird es nicht angegeben. das widerspricht Art. 10 der EKMR, siehe Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 (Anlage B),  Rechtssache Nr. 37374/05 by TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT gegen Ungarn (Anlage C) und Rechtssache  Nr. 31475/05 Kenedi ./. Hungary in der das Recht auf Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung gesichert wird.

Sowohl das Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht ignorierten die Rechtsprechung des EGMR und den Menschenrechtscharakter des Rechts auf Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption wurde von 131 Staaten ratifiziert. Da die deutschen Abgeordneten sich gegen eine Verschärfung der Bestechung von Abgeordneten sträuben kann Deutschland bisher nicht ratifizieren.

Weltweit kommt die Verwaltungstransparenz bisher in mehr als 80 Staaten mit mehr als ca. 3,5 Milliarden Menschen in Europa, (Nord- und Mittel-)Amerika, Australien, und Asien (Japan, Indien, Indonesien, China) zugute. Nachdem die russische Duma am 22.1.09 ein IFG beschlossen und Weißrussland an einem Entwurf arbeitet  (Anlage 10) fehlt in Europa die Verwaltungstransparenz im Wesentlichen nur in 5 deutschen Bundesländern. [In den Bundesländern Bremen, Mecklenburg-Pommern, Saarland und Sachsen-Anhalt gelten Informationsfreiheitsgesetze nur befristet, eine Provokation gegenüber dem Menschenrechtscharakter der Informationsfreiheit.]

Der Deutsche Bundestag schrieb an den Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): "Zusammenfassend bleibt somit festzustellen, dass ein Recht auf Informationszugang im Bereich von Verhaltensregeln nicht besteht". Der BfDI schreibt am 3.1.08: "Ich teile diese Auffassung nicht".

Die Bundesverwaltung irrt am 18.2.08 und 8.11.07 wenn sie annimmt, dass die Veröffentlichung (von vorliegenden Angaben zur Nebentätigkeit) eine "parlamentarische" Aufgabe (wie z. B. Gesetzgebung) ist. Vielmehr ist diese "Umsetzung Verwaltungstätigkeit, die den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes unterliegt" (BfDI vom 3.1.08 an Bundestagsverwaltung). Leider hält die Bundestagsverwaltung am 18.2.08 am ihrer falschen Auffassung fest.

Völlig falsch ist es, wenn die Bundestagsverwaltung dem BfDI unterstellt "dass sich der BfDI eine Weiterentwicklung des Rechts auf Informationsfreiheit wünscht." Der BfDI erklärt die geltende Rechtslage, findet aber bisher kein Gehör. Der BfDI wartet die Entscheidung des Gerichts ab, bezüglich einer endgültigen Stellungnahme.

Das Verwaltungsgericht ignoriert diese Aussage des BfDI völlig. [Siehe auch Anlagen N und O.]

Die Umstellung auf Verwaltungstransparenz ist ein Paradigmawechsel von der Amtsverschwiegenheit, einem obrigkeitsstaatlich geprägten Verhältnis von Bürger und Staat (Arkanum) zu gleicher Augenhöhe. Doch deutschen Gerichten fehlt die Unabhängigkeit, ein Wesensmerkmal der Demokratie (Gewaltentrennung), um rechtsuchende Bürgern das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung zu sichern (Anlage 11).

Die Richter des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes von dessen Gründung im Jahre 1875 an von jeder Dienstaufsicht durch die Exekutive frei. Gleiches galt für das Sächsische Oberverwaltungsgericht. Sie verloren diese Freiheit durch § 7 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 29.04.1941 zum Führer-Erlass über die Errichtung des Reichsverwaltungsgerichtes (RGBl I S. 201: Erste DV = RGBl I S. 224). Von da an übte der Reichsminister des Innern die oberste Dienstaufsicht aus.

Die im Jahre 1877 (Reichsjustizgesetze) strukturell eingerichtete Vormundschaft der Exekutive über die in Angelegenheiten der Justiz sprachlos gehaltenen Richterinnen und Richter ist im heutigen (West- und Mittel-) Europa eine deutsche Besonderheit. Man hat ihr einen neuen Namen gegeben: "Gewaltenverschränkung". In Deutschland wurden aber keine drei Staatsgewalten miteinander "verschränkt"; es hätte sie erst einmal geben müssen. Die deutsche Justiz war im kaiserlichen Obrigkeitsstaat ein Teil des Geschäftsbereichs der Regierung und sie ist es geblieben. Nach 1918 wie vor 1918. Nach 1945 wie vor 1945. Nach 1949 (trotz Art.97 GG) wie vor 1949. Bis zum heutigen Tage.

Diese strukturelle Abhängigkeit verletzt die Garantie eines fairen Verfahrens vor einem unabhängigen Gericht gemäß Art. 6 EKMR.

[Weitere Rechtsmittel sind deshalb aussichtslos, wie z. B. Anlagen 11, 12 und 13 dokumentieren. Die Entscheidung BVerwB 3 B 126.05 (Anlage 12) zeigt, dass Geschäftsgeheimisse das Recht der Verbraucher auf Information über Eichamtsresultate überwiegen. Dabei wird die Rechtsprechung des EGMR überhaupt nicht einbezogen. Das Verteidigungsministerium hat nach einer nicht veröffentlichten Vereinbarung ein Vetorecht wer Bundesrichter am Wehrsenat des BVerwG wird (Anlage 13). Beides (Anlage 12 und 13) dokumentiert Verletzungen der Konvention.]

Walter Keim

Kopie:

Anlagen:

  1. 20.02.2009: Verfassungsbeschwerde 1 BvR 238/09 wird nicht zur Entscheidung angenommen.
  2. 30.11.2008: Verfassungsbeschwerde 1 BvR 238/09 ungenügende Veröffentlichung der Nebentätigkeiten vom Bundestagsabgeordneten.
  3. 17.11.08: Oberverwaltungsgericht lehnt Streitwertbeschwerde ab.
  4. 02.10.08: Streitwertbeschwerde: Verwaltungsgericht unterschlug das Menschenrecht auf Informationszugang.
  5. Urteil VG Berlin vom 17.9.2008: http://wkeim.bplaced.net/files/vgb-080917.pdf
  6. 06.08.07: Antrag Veröffentlichung gemäß dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes anzupassen
  7. 01.06.07:  Klage Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 55.07: Veröffentlichung von Nebentätigkeiten
  8. 28.02.08: Bundestag kommentiert und übersendet Schreibenwechsel mit BfDI: von 3.1.08 und an 8.11.07
  9. 03.01.08: BfDI teilt die Meinung des Bundestagspräsidenten nicht.
  10. Karte über Informationsfreiheitsgesetze in Europa (Stand August 2009): http://wkeim.bplaced.net/foi-laws-eu-de.gif
  11. Separation of powers in Europe and Gernmany: http://wkeim.bplaced.net/files/separation_of_powers.htm
  12. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG 3 B 126.05: Das Bundesverwaltungsgericht bietet nicht die Gewähr dafür sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen: http://wkeim.bplaced.net/files/060418bverwg.htm
  13. taz 11.10.09: Verteidigungsminister Franz Josef Jung hat verhindert, dass ein Kriegsdienstverweiger am Bundesverwaltungsgericht über Soldaten Recht sprechen darf: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/ungedient-als-richter-untauglich/?type=98

In Internet veröffentlicht:

  1. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 
  2. 10. July 2006: Sdruženi Jihoceské Matky v. Czech Republic, Application no. 19101/03, Decision of  ECHR Admissibility of Access to information: .http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1
  3. TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT v. Hungary, ECHR Application no. 37374/05:  http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/7/article1
  4. Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption: http://de.wikipedia.org/wiki/UNCAC 
  5. Vereinten Nationen, die OSZE und AOS bestätigen in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1 dass die Informationsfreiheit ein Menschenrecht ist.
  6. Leitsätze BVerfG 2 BvR 1481/04: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/04/2-bvr-1481-04.php.
  7. Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm.
  8. Betrifft JUSTIZ 2005, Seiten 18 ff.: Udo Hochschild: GEWALTENTEILUNG IM DEUTSCHEN BEWUSSTSEIN: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm
  9. Die Entfesselung der dritten Gewalt Von Heribert Prantl, veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, Seite 28: https://www.gewaltenteilung.de/788/
  10. Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH%282007%2914&Language=lanGerman&Ver=original&Site=COE&BackColorInternet=DBDCF2&BackColorIntranet=FDC864&BackColorLogged=FDC864, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.
  11. IRIS 2006-10:2/1: Ilia Dohel: Büro des OSZE-Beauftragten für die Freiheit der Medien. Beauftragter für Medienfreiheit: Bericht über Erfolge bei der Entkriminalisierung von Ehrverletzungen: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1
  12. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
  13. 04.12.2008: Entschließung der 17. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 3./4. Dezember 2008 in Schwerin: Die neue Konvention des Europarats zur Informationsfreiheit so bald wie möglich unterzeichnen und ratifizieren!
  14. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Informationsfreiheit für die Jahre 2006 und 2007: 4.15.1 Wann übt der Deutsche Bundestag Verwaltungstätigkeit aus?
  15. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Informationsfreiheit für die Jahre 2008 und 2009: 4.19.11 Wann übt der Deutsche Bundestag Verwaltungstätigkeit aus?

 

Antworten:

Entwicklung:

 

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Anlage A: Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.)

Europarat zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Europarat, 4.11.1950 Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (BGBl. 1952 Teil II S. 685): Artikel 11: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit English
Parlamentarische Versammlung, 1979 Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm English
Europarat, 1981 "Recommendation No. R (81) 19" on the access to information held by public authorities.  
Parlamentarische Versammlung, 1986 Recommendation 1037 (1986). On Data Protection and Freedom of Information  
Europarat, 2002 Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten
zum Zugang zu amtlichen Dokumenten
: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
English
Europarat, 2004 Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe: http://egmr.org/minkom/ch/rec2004-6.pdf English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 2006 Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 English
Europarat, 2006 Arbeit an bindender Konvention. CDDH: Project 2004/DG2/74 “Guaranteeing the right of the public to have access to official documents”: http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm  
Europarat, 27.11.08 Council of Europe Convention on Access to Official Documents (Adopted by the Committee of Ministers on 27 November 2008 at the 1042bis meeting of the Ministers’ Deputies) English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 14.4.2009 EGMR Beschwerde Nr. 37374/05 TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Ungarn: http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-37374-05.pdf English

 

Vereinte Nationen (UN) und UNECE zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Generalversammlung, 10.12. 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ... "Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." English
Vereinte Nationen, 1966 Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." English
Europa UNECE, 1998 United Nations Economic Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm English
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression Report of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to Commission on Human Rights resolution 1997/26: III A  
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 E/CN.4/2000/63, 18 January 2000: Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in accordance with Commission resolution 1999/36: III B  
UN Special Rapporteur, 2004 JOINT DECLARATION by the UN Special Rapporteur on Freedom of Opinion and Expression, the OSCE Representative on Freedom of the Media and the OAS Special Rapporteur on Freedom of Expression: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1: "The right to access information held by public authorities is a fundamental human right"  

 

 

 

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

 

Informationsfreiheitgesetze in Deutschland

Informationsfreiheit in Europa

UN Konvention gegen Korruption

UN Konvention gegen Korruption