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Petitionen Patientenrechte und Informationsfreiheit

Patientenrechte werden leider nicht immer "automatisch" und freiwillig zugestanden. Rechte (z. B: Akteneinsicht) zu haben genügt nicht um sie zu bekommen. Aber Artikel 17 des Grundgesetzes gibt jedem Deutschen das Recht sich zu beschweren. Leider hat das Verfassungsgericht den Deutschen beim Bundestag das Recht auf eine begründete Antwort innerhalb angemessener Zeit (1 BvR 1553/90) genommen, obwohl es in einigen Bundesländern existiert (z. B. Mecklenburg-Vorpommern). Welche Patientenrechte gibt es im Ausland? Die Informationsfreiheit gewährleistet den generellen voraussetzungslosen Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung.

Ca. 125 Staaten mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende entsprechende Verfassungsbestimmungen. Dies fehlt in 5 Bundesländern. Fehlende Informationsfreiheit in 5 Bundesländern ist dabei nur die Spitze des Eisberges.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sichert das Recht auf eine gute Verwaltung gegenüber der EU:

Active Citizenship Network hat diese Grundrechte für den Bereich der Patienten in der European Charter of Patients Rights konkretisiert. Auch die Empfehlung Rec(2007)7 des Europarates beschreibt die gute Verwaltung. Im "Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das konkretisiert und beispielsweise das Recht auf eine Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate festgelegt.

Deutschland hat als einziger Staat in Europa Vorbehalte gegen einen Ombudsmann (RECOMMENDATION No. R (85) 13), der die Einhaltung von Menschenrechten observiert.

Zur Durchsetzung von Rechten gegenüber der Verwaltung wird der Bürger auf den Rechtsweg (Art. 19 Abs. 4 GG) hingewiesen. Doch deutschen Gerichten fehlt die Unabhängigkeit von der Exekutive, ein Wesensmerkmal der Demokratie (Gewaltentrennung), um rechtsuchende Bürgern dieses Menschenrecht gegen Behörden zu sichern.

Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat Deutschland 2006 besucht und schlägt vor diese Rechte auch in Deutschland zu stärken. Bedauerlicherweise setzt sich die Bundesregierung in ihrem 8. Menschenrechtsbericht  nicht mit diesem Bericht auseinander.

Durch Umsetzung des Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates würden Menschenrechte und das Recht auf gute Verwaltung auch in Deutschland eingeführt.

Anlagen:

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