Betreff: 40 Mio. Bürger von Verbraucherinformationen
ausgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren,
40 Millionen Deutsche, die Bürger in acht Bundesländern, können das ab 1.
Mai 2008
geltende Verbraucherinformationsgesetz (BGBl. I S. 2558 vom 05.
November 2007) bei
ihren kommunalen Behörden vor Ort nicht in Anspruch
nehmen. Das hat eine umfangreiche
Analyse der Verbraucherrechtsorganisation
foodwatch aller 16 Bundesländer ergeben.
Grund dafür ist, dass diese Länder
nicht rechtzeitig die Rechtsgrundlage für
die Behörden in den Gemeinden
erlassen haben. In der Übergangszeit sei es
völlig ungewiss, ob die Bürger
dort Auskünfte über amtliche
Fleischkontrollen, Messungen von Pestiziden in
Gemüse oder gentechnische
Verunreinigungen in Lebensmitteln erhalten, so
foodwatch. (Anlage 5: http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=12295)
Zusätzlich wird der Gebührenknüppel benutzt um die Information der Bürger
zu erschweren. Das zeigt der Vergleich mit dem durch EU-Recht abgesicherten
Umweltinformationsgesetz.
Seit dem Jahr 2002 gibt es Versuche ein Verbraucherinformationsgesetz zu
beschließen. Allerdings sabotierte die CDU/CSU Mehrheit im Bundesrat das erste
vom Bundestag beschlossene Gesetz. Durch Überschreiten seiner Kompetenz
verhinderte der Bundespräsident am 8.12.2006 das von Bundesrat/Bundestag schon
beschlossenen Verbraucherinformationsgesetz.
Weltweit kommt die Verwaltungstransparenz bisher in mehr als 75 Staaten mit
mehr als ca. 3,5 Milliarden Menschen in Europa, (Nord- und Mittel-)Amerika,
Australien, und Asien (Japan, Indien, Indonesien, China) zugute. In Europa fehlt
die Verwaltungstransparenz im Wesentlichen nur in Weißrussland und Russland und
7 Bundesländern.
In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen verweigern die regeirenden CDU/CSU Betonköpfe sowohl
Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung (Informationsfreiheitsgesetze) als auch die Umsetzung des
Verbraucherinformationsgesetzes. Die SPD regierten Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Rheinland-Pfalz (Im Laufe von 2008) haben jedenfalls Informationsfreiheitsgesetze.
Während in den USA
und Norwegen jährlich ca. 900 Anträge per Jahr und 100 000
Einwohner gestellt werden sind
es im Bund (2006) weniger als 2 Anträge pro 100 000 Einwohner. In NRW
sind es etwa ca. 2000 Anträge und kleinen Bundesländern (z. B.
Mecklenburg-Vorpommern) einige Hundert. Im Jahre 2007 waren es 1265
Anträge im
Bund.
Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der
öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch
international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des
Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl.
1973 II S. 1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten, verletzt
ihn aber bisher in 7 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern,
Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
In ca. 70 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung
in der Verfassung verankert. Weitere ca. 30 Staaten haben dieses Menschenrecht
gesetzlich verankert. Damit haben ist diese Menschenrecht in mehr als die Hälfte der
Staaten in der Welt realisiert das
gemäß Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil des Bundesrechts ist.
Ich fordere die 8 Bundesländer ohne Umsetzung des
Verbraucherinformationsgesetzes auf, umgehend ihr Versäumnis nachzuholen.
Im Artikel 20 GG steht: "Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt
und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung
beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in
Deutschland
eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenn die Abgeordneten nur
wollen und sich getrauen.
Mit freundlichen Grüßen
- Tabellarische Übersichten: Menschenrecht
Informationsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat
- Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses
des Europarates an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
- Access Info Europe: Bindende Konvention für den
Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Development of a Binding
Treaty on the Right of Access to Official Documents): http://www.access-info.org/?id=12
- C. Löser: Amtsgeheimnis und Informationsfreiheit
im Wandel. Seminararbeit zum Seminar Gegenwartsfragen des Staats- und
Verwaltungsrechts bei Prof. Dr. Maximilian Wallerath. Sommersemester 2006. http://www.cloeser.org/pub/Amtsgeheimnis_und_Informationsfreiheit.pdf
- foodwatch Praxistest: http://foodwatch.de/kampagnen__themen/informationsgesetz/foodwatch_praxistest/umsetzung_laender/index_ger.html
http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=12295
- 10. July 2006: Sdruženi Jihoceské Matky v. Czech
Republic, Application no. 19101/03, Decision of ECHR (Admissibility).
Access to information. http://wkeim.bplaced.net/files/echr-19101-03.htm
- 11. April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN
AKUMB v. ARMENIA: Application no. 11721/04. ECHR decision to communicate
freedom to receive information case to Armenia.
- Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu
Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm
- 2007: CDDH: Project 2004/DG2/74 “Guaranteeing the
right of the public to have access to official documents”: http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm
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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck
bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten:
Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün:
Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in
Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.
Das Verbraucherinformationsgesetz ist in 8 Bundesländern für Gemeinden (gelb)
nicht umgesetzt. Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen haben zusätzlich kein
Informationsfreiheitsgesetz.