English in English: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-5-laender-en.htm

Wann wird Bayern sich endlich dem Gedanken des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa (COM(2005)280) zuwenden?

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 2.5.2008

Bayerischer Landtag
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
Maximilianeum
D-81627 München

Kopie: Bundespräsident



Petition Art. 17 GG: Bayerns Bürger durch CSU Regierung in Kommunen von Verbraucherinformationen ausgeschlossen

Sehr geehrte Damen und Herren,  

bayrische Bürger haben Pech gehabt und können das ab 1. Mai 2008 geltende Verbraucherinformationsgesetz (BGBl. I S. 2558 vom 05. November 2007) bei ihren kommunalen Behörden vor Ort nicht in Anspruch nehmen. Das hat eine umfangreiche Analyse der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch aller 16 Bundesländer ergeben.
Grund dafür ist, dass diese Länder nicht rechtzeitig die Rechtsgrundlage für die Behörden in den Gemeinden erlassen haben. In der Übergangszeit sei es völlig ungewiss, ob die Bürger dort Auskünfte über amtliche Fleischkontrollen, Messungen von Pestiziden in Gemüse oder gentechnische Verunreinigungen in Lebensmitteln erhalten, so foodwatch.
(Anlage 5: http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=12295)

Zusätzlich wird der Gebührenknüppel benutzt um den Informationszugang für Bürger zu erschweren. Das zeigt der Vergleich mit dem durch EU-Recht abgesicherten Umweltinformationsgesetz.

Seit dem Jahr 2002 gibt es Versuche ein Verbraucherinformationsgesetz zu beschließen. Allerdings sabotierte die CDU/CSU Mehrheit im Bundesrat das erste im Jahr 2002 vom Bundestag beschlossene Gesetz. Durch Überschreiten seiner Kompetenz verhinderte der Bundespräsident am 8.12.2006 das von Bundesrat/Bundestag schon beschlossenen Verbraucherinformationsgesetz.

Dabei sind in der öffentlichen Verwaltung viele nützliche Informationen für Bürger zusätzlich zu Verbraucherinformationen unter Verschluss.

Die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln transparenter, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen. Die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem Leitprojekt des Programms Moderner Staat - moderne Verwaltung unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Dieses Bürger- und Menschenrecht wird im Informationszeitalter als Teil der Demokratie verstanden und ist in über 75 Staaten der Welt verwirklicht. In ca. der Hälfte dieser Staaten z. B. Brandenburg (Art. 21 (4)) ist dieses Grundrecht in der Verfassung verankert.

Weltweit kommt die Verwaltungstransparenz bisher in mehr als 75 Staaten mit mehr als ca. 3,5 Milliarden Menschen in Europa, (Nord- und Mittel-)Amerika, Australien, und Asien (Japan, Indien, Indonesien, China) zugute. In Europa fehlt die Verwaltungstransparenz im Wesentlichen nur in Weißrussland und Russland.

Trotzdem verweigern die regierende CDU in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und die CSU Hinterwäldler in Bayern ihren Bürgern dieses Menschenrecht.

In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen verweigern die regierenden CDU/CSU Betonköpfe zusätzlich noch Informationen gemäß Verbraucherinformationsgesetz. Die SPD regierten Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz (im Laufe von 2008) haben jedenfalls Informationsfreiheitsgesetze.

Die Bürger haben bei der Landtagswahl in Bayern im Herbst die Möglichkeit das durch Abwahl der CSU zu ändern um selbstverständliche Bürgerrechte des Informationszugangs zu sichern.

Während in den USA jährlich ca. 21 Millionen Anträge gestellt werden sind es im Bund (2006) und NRW ca. 2000 und kleinen Bundesländern (z. B. Mecklenburg-Vorpommern) einige Hundert. Im Jahre 2007 waren es 1265 Anträge im Bund. Davon waren 115 gebührenpflichtig.

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten, verletzt ihn aber bisher in 7 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Sachsen..

In ca. 70 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert. Weitere ca. 30 Staaten haben dieses Menschenrecht gesetzlich verankert. Damit haben ist diese Menschenrecht in mehr als die Hälfte der Staaten in der Welt das gemäß Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil des Bundesrechts ist.

Am 6. Dezember 2004 gaben die drei Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit ­ der UN-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung, der OSZE-Vertreter für Medienfreiheit und der OAS-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung ­ eine gemeinsame Erklärung mit zwei Schwerpunktthemen ab: Zugang zu Informationen in öffentlicher Hand und Gesetzgebung zur Geheimhaltung.

,,Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert".

Ich begrüße, dass die OSZE sich auf die Informationsfreiheit konzentriert und alle OSZE Staaten einschließlich Deutschland beobachten wird. Auch der Europarat wird im Zusammenhang mit einem Besuch des Menschenrechtsbeauftragten in Deutschland im Jahre 2005 und eines Surveys über Informationsfreiheit Deutschland beobachten. Der Europarat hat außerdem die Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten (Anlage 2) gegeben und arbeitet an einer bindenden Konvention über die Informationsfreiheit (Anlage 3), die voraussichtlich 2008 beschlossen wird (Anlage 9). Die  "Recognise My Right" (anerkenne mein Recht) Kampagne von Access Info Europe unterstützt den Europarat.

Auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE), die International Helsinki Federation for Human RightsFOIAdvocates, Access Info Europe, ARTICLE 19 und die Open Society Justice Initiative beobachten Deutschland bezüglich des Menschenrechts der Informationsfreiheit.

In seinem Bericht hat der Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006 vorgeschlagen, das Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland und Beratung bei Gesetzesvorhaben beauftragen (Anlage A). Weiter schreibt der Menschenrechtskommissar:

35. (...)Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die deutschen Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und Staatsanwälte an Gerichten auf Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen Programms für die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten (HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen.

46. Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung würde die Einbeziehung der Menschenrechte in die beruflichen Laufbahnen weiter stärken. Der Kommissar ermutigt zur Aufnahme der Menschenrechte als Kernbestandteil der beruflichen Ausbildung im Justizvollzug und für Lehrer und Praktiker im Sozialwesen und Gesundheitsbereich. Außerdem würden staatliche Bedienstete im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene von einer Menschenrechtsschulung profitieren, die auf ihr Arbeitsgebiet zugeschnitten ist.

Verwaltungen in aller Welt wollen sich nicht gerne in die Karten schauen lassen und versuchen deshalb die allgemeine Akteneinsicht zu erschweren. Dabei beziehe ich mich auch auf mehr als 200 Jahre Erfahrung mit der Informationsfreiheit in Schweden. Die schwedische Verwaltung hat ihren Widerstand nicht aufgegeben. Das schwedische Parlament kommt zum Ergebnis, dass man streng sein muss: "Doch die Vorschriften sind so deutlich abgefasst, die Einsichtnahme des Ombudsmannes des Reichstags so streng und die Tradition so alt, dass diesem Widerstand im Ernstfall nicht nachgegeben wird". Mir scheint diese Frage ist geradezu ein Lackmustest, der das Kräfteverhältnis beschreibt und zeigt ob ein Parlament stark genug ist Bürgerrechte durchzusetzen.

Die CDU in Hamburg hat ein IFG laut Plenarprotokoll 18/22 18. Wahlperiode am 19. 01. 05 (Anlage 6: Tagesordnungspunkt 43) so begründet:

"Kai Voet van Vormizeele CDU: Herr Präsident, meine
Damen und Herren! Ich will ausnahmsweise einmal mit
einem Zitat anfangen, und zwar einem Zitat von Max
Weber, der sich mit solchen Dingen schon reichlich frühzeitig
beschäftigt hat. Ich finde, dass dieses Zitat hier gut passt.

"Das Amtsgeheimnis ist eine spezifische Erfindung der
Bürokratie und nichts wird von ihr mit solchem Fanatismus
verteidigt, wie eben diese rein sachlich, nicht
motivierbare Attitüde."
(Beifall bei allen Fraktionen)
Recht hat der Mann. Informationsfreiheit gehört zu den
Menschenrechten
. Sie ist nicht nur ein notwendiges Gegenstück
zu dem Recht auf Meinungsäußerung, sondern
unser höchstes Gericht hat schon sehr früh festgestellt,
dass Informationsfreiheit ein selbstständiges, eigenständiges
Grundrecht neben der Presse- und Meinungsfreiheit
ist."

In Schleswig-Holstein haben die 2 Abgeordneten der dänischen Minderheit trotz der Untätigkeit der Regierung schließlich eine Mehrheit dafür bekommen. Auch in Berlin, im Bund und in Hamburg wurde trotz des Widerstandes der Verwaltung und der Regierungen die Informationsfreiheit durch das Parlament beschlossen. Warum verweigern Sie den Deutschen in Ihrem Bundesland dieses Grund- und Menschenrecht?

Überall in Europa zuletzt in Nordrhein-Westfalen (2001 mit den Stimmen der CDU), der Türkei (2003), Schweiz (2004), Serbien (2004), Bremen (2006), Hamburg (2006) und Saarland (2006) haben auch konservative Parteien bei der einstimmigen Verabschiedung mitgewirkt und zumindest nicht gegen das Bürger- und Menschenrecht der Informationsfreiheit gestimmt.

Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in Bayern eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenn die Abgeordneten nur wollen und sich getrauen. Die Bürger haben bei der Landtagswahl im Herbst die Möglichkeit das durch Abwahl der CSU durchzusetzen.

Immerhin haben in Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, im Bund, Rheinland-Pfalz und Thüringen schon 6 Mal Parlamente die Initiative ergreifen und Gesetzentwürfe eingebracht. 

Laut Artikel 1 (2) GG sind die "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten (...) Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft". Artikel 46 der Konvention für Menschenrechte lautet ""Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen." Damit ist das Menschenrecht des Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung auch in Bayern juristisch durchsetzbar.

Mit freundlichen Grüßen 

Walter Keim
Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/ 

Kopie: Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?), EU Commission, EU Parliament, EU Council, Council of Europe, OSCE, OECD, PACE, International Helsinki Federation for Human Rights, ECHR und UN

Antwort:

Anlage:

  1. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 
  2. Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses des Europarates an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
  3. Access Info Europe: Bindende Konvention für den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Development of a Binding Treaty on the Right of Access to Official Documents): http://www.access-info.org/?id=12
  4. C. Löser: Amtsgeheimnis und Informationsfreiheit im Wandel. Seminararbeit zum Seminar Gegenwartsfragen des Staats- und Verwaltungsrechts bei Prof. Dr. Maximilian Wallerath. Sommersemester 2006. http://www.cloeser.org/pub/Amtsgeheimnis_und_Informationsfreiheit.pdf
  5. foodwatch Praxistest: http://foodwatch.de/kampagnen__themen/informationsgesetz/foodwatch_praxistest/umsetzung_laender/index_ger.html http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=12295
  6. 10. July 2006: Sdruženi Jihoceské Matky v. Czech Republic, Application no. 19101/03, Decision of  ECHR (Admissibility). Access to information. http://wkeim.bplaced.net/files/echr-19101-03.htm
  7. 11. April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Application no. 11721/04.  ECHR decision to communicate freedom to receive information case to Armenia: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-11721-04.htm
  8. Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm
  9. 2007: CDDH: Project 2004/DG2/74 “Guaranteeing the right of the public to have access to official documents”: http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm

Materialien: Hamburg (29.3.06), Bremen (11.5.06) und Mecklenburg- Vorpommern (27.6.06, Drucksache 4/2117) und das Saarland (Drucksache 13/758) verabschiedeten 2006 IFG Gesetze. Seit 2007 arbeitet das Innenministerium in Rheinland-Pfalz am Entwurf eines IFG. Die CDU in Thüringen bringt am 25.4.07 ihren eigenen Gesetzentwurf im Landtag ein. Die Regierung in Sachsen-Anhalt hat versprochen einen IFG Gesetzentwurf vor der Sommerpause 2007 vorzulegen. Ende 2008 werden damit vorrausichtlich 11 Bundesländer Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet haben.

Negativ von: Sachsen-Anhalt (Opposition positiv), Landtagsmehrheit in Sachsen (Opposition positiv), Hessen (lässt zwar neue Petition zu lehnt aber Behandlung ab), Baden-Württemberg (Sozialministerium), Bayern, Niedersachsen und Thüringen (Opposition positiv). 8 Bundesländer setzten also 2006 die Verletzung des Menschenrechtes der Informationsfreiheit fort.

Weiterführung:

  1. Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH%282007%2914&Language=lanGerman&Ver=original&Site=COE&BackColorInternet=DBDCF2&BackColorIntranet=FDC864&BackColorLogged=FDC864, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman  Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.

 

Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.)

Europarat zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Europarat, 4.11.1950 Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (BGBl. 1952 Teil II S. 685): Artikel 10: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit English
Parlamentarische Versammlung, 1979 Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm English
Europarat, 1981 "Recommendation No. R (81) 19" on the access to information held by public authorities.  
Parlamentarische Versammlung, 1986 Recommendation 1037 (1986). On Data Protection and Freedom of Information  
Europarat, 2002 Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten
zum Zugang zu amtlichen Dokumenten
: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
English
Europarat, 2004 Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe: http://egmr.org/minkom/ch/rec2004-6.pdf English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 2006 Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 English
Europarat, 2006 Arbeit an bindender Konvention. CDDH: Project 2004/DG2/74 “Guaranteeing the right of the public to have access to official documents”: http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm  

 

Vereinte Nationen (UN) und UNECE zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Generalversammlung, 10.12. 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ... "Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." English
Vereinte Nationen, 1966 Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." English
Europa UNECE, 1998 United Nations Economic Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm English
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression Report of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to Commission on Human Rights resolution 1997/26: III A  
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 E/CN.4/2000/63, 18 January 2000: Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in accordance with Commission resolution 1999/36: III B  
UN Special Rapporteur, 2004 6. Dezember 2004: Gemeinsame Erklärung der drei Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit ­ der UN-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung, der OSZE-Vertreter für Medienfreiheit und der OAS-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung: Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht English

 

 

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