in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_if-en.htm
Der Erfolgreichste im Leben ist der, der am Besten informiert ist. (Benjamin Disraeli)
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 15.2.06
Thüringer Landtag
Petitionsausschuss
Jürgen-Fuchs-Str.1
D-99096 Erfurt
Petition E-846/05: Stellungsnahme des Innenministeriums
zum Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrter Damen und Herren,
ich danke Ihren für Ihren Brief vom
24.1.2006 in dem Sie mir freundlicherweise die Stellungnahme des Innenministeriums mitteilen.
Das Innenministerium informiert über die gegenwärtigen Regelungen (z. B. Verwaltungsgericht), zusätzlichen finanziellen Mehrbedarf und sieht vor diesem Hintergrund derzeit keinen Bedarf für ein Informationsfreiheitsgesetz.
Zwar wird eingeräumt, dass Informationsfreiheitsgesetze formal gesehen sowohl weltweit als auch in Europa und insbesondere der EU auf dem Vormarsch sind. Aber es müssten Zweifel angemeldet werden ob das inhaltlich fachlich stimmt und in der Praxis verwirklicht ist. Insbesondere wird der Vorwurf, dass internationales Recht verletzt würde zurückgewiesen.
Als Aktivist habe ich mal versucht mit Hilfe des erwähnten § 29 des Verwaltungsgerichtsgesetzes Akteneinsicht zu erhalten. Da ich das Verfahren verloren habe, hat das 770 für 15 Kopien1 gekostet. Das zeigt, dass Gerichtsverfahren keineswegs ein Ersatz für die Informationsfreiheit sind: Man ist wie Wolfgang Thierse vor der Bundestagswahl auf das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angesprochen, gesagt hat "bei Gericht und auf hoher See in Gottes Hand".
Meine Karten bauen auf den Untersuchungen von David Banisar von Privacy International auf, die qualitativer Natur sind2: THE FREEDOMINFO.ORG GLOBAL SURVEY: http://www.right2info.org/access-to-information-laws 2. Diese Untersuchungen stützen sich auch auf Analysen der nationalen Gesetze durch unter anderen den Europarat, die OSZE, ARTICLE19 und Open Society Justice Initiative. Beispielsweise ist dabei das russische Gesetz aus dem Jahre 1995, Act No. 24-FZ, das von vielen als Informationsfreiheitsgesetz angesehen wird durchgefallen. Zahlreiche internationale Organisationen, z. B. der Europarat 3, die OSZE 4, Open Society Justice Initiative, Access Info Europe, www.freedominfo.org, Tranceparency International, Statewatch, Human Rights Whatch, Commonwealth Human Rights Initiative (CHRI), International Journalists' Network, European Federation of Journalists, foiadvocates.net und Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (in der auch die 5 Informationsfreiheitsbeauftragten aus Deutschland mitarbeiten) untersuchen wie diese Gesetze in der Praxis angewandt werden. Neulich hat das dänische Menschenrechtsinstitut ein Handbuch über An Introduction to Openness and Access to Information herausgebracht.
Neben den traditionellen Hochburgen für demokratischen Fortschritt die skandinavischen Staaten, Belgien und die Niederlande, haben fast alle "neueren Demokratien" in Europa, z. B. Spanien, Portugal, fast alle Staaten Osteuropas den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in Verfassungen als Grundrecht gesichert.
Beispielsweise ist das Bundesland Brandenburg diesen Weg gegangen. Der erste Beauftragte für Akteneinsicht in Brandenburg hat oft auf den Grund- und Menschenrechtscharakter des § 21 (4) der Brandenburger Verfassung hingewiesen. "Während der Datenschutz seit fast dreißig Jahren in den alten Bundesländern und seit der Vereinigung auch in den neuen Ländern seinen festen Platz hat, ist der allgemeine Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen in der öffentlichen Verwaltung ein Grund- und Menschenrecht, das erstmals in der Verfassung des Landes Brandenburg von 1992 verankert wurde." "Rede des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dr. Alexander Dix, zur Eröffnung des Internationalen Symposiums "Informationsfreiheit und Datenschutz" am 25. Oktober 1999 in Potsdam.
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19 (2) beschreibt das Menschenrecht auf Informationsfreiheit:
"(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugehen."
Weiter wird auch auf die Interpretation des Special Rapporteur der VN Mr. Abid Hussain hingewiesen. Der Bericht (UN Doc. E/CN.4/1999/64, para. 12) dokumentiert dass Artikel 19 den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung beinhaltet:
[T]he Special Rapporteur expresses again his view, and emphasizes, that everyone has the right to seek, receive and impart information and that this imposes a positive obligation on States to ensure access to information, particularly with regard to information held by Government in all types of storage and retrieval systems - including film, microfiche, electronic capacities, video and photographs - subject only to such restrictions as referred to in article 19, paragraph 3, of the International Covenant on Civil and Political Rights.
Am 6. Dezember 2004 haben der Spezialberichterstatter für Meinungsfreiheit der Vereinten Nationen und der Vertreter für Medienfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie der Spezialberichterstatter für Meinungsfreiheit der Organisation amerikanischer Staaten (OAS) in einer gemeinsame Erklärung zum Zugang zu Informationen und zur Geheimhaltungsgesetzgebung bestätigt, dass der Zugang zu amtlichen Informationen ein Menschenrecht ist:
"The right to access information held by public authorities is a fundamental human right which should be given effect at the national level through comprehensive legislation (for example Freedom of Information Acts) based on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all information is accessible subject only to a narrow system of exceptions."
Artikel 1 (2) GG lautet:
"Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."
Bietet die Exekutive die Gewähr dafür sich jederzeit für die Menschenrechte einzusetzen und sich auf dem Boden der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des IPbürgR (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte), der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte, Artikel 6 (1) des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION und der Charta der Grundrechte der EU zu stellen? Schon 1993 war die Mehrheit der Parlamentarier, die im Zuge der Diskussion um eine Änderung des Grundgesetzes im Rahmen der Wiedervereinigung dafür, den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ins Grundgesetz aufzunehmen (BT Drucksache 12/6000, Kapitel 3.4). Allerdings wurde die notwendige 2/3 Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes nicht erreicht. Wenn die neuen Länder damals nicht beigetreten, sondern die Ausarbeitung einer neuen Verfassung bevorzugt hätten wäre das wohl anders ausgefallen.
Mehr als 65 Staaten sowohl in der EU, in Europa, der OSZE, der OECD sowie alle entwickelten zivilisierten Länder kennen Informationsfreiheitsgesetze. Mehr als die Hälfte dieser Staaten hat dieses Menschenrecht in der Verfassung verankert. Darüber hinaus haben ca. 40 Staaten entsprechende Verfassungsgarantien ohne konkrete gesetzliche Ausformung.
Da das Innenministerium seine Mitarbeit zu verweigern scheint schlage ich vor, dass das Parlament mit dem Menschenrechtsbeauftragten des Europarates, dem Medianbeauftragten der OSZE Miklos Haraszti und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zusammenarbeiten.
Ich begrüße, dass Deutschland durch das Informationsfreiheitsgesetz im Bund einen Schritt in die richtige Richtung getan und sich international vom letzten auf den vorletzten Platz verbessert hat. Neben 4 Bundesländern mit Informationsfreiheitsgesetzen werden bald auch in Bremen, Hamburg (durch CDU Fraktion), Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland (CDU Regierung) solche Gesetze verabschiedet werden. Dann fehlen solche Gesetze noch in 8 von 16 Bundesländern.
Ich sehe der parlamentarischen Beratung zur Stärkung des
Bürgerrechts auf Informationsfreiheit entgegen und hoffe, dass
auch Thüringen den Anschluss an die zivilisierte Welt erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim
E-Mail: walter.keim@gmail.com
Support Freedom of Information:
http://wkeim.bplaced.net/foil.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
Anlage:
Kopie: Petitionsausschüsse in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen
Diese Internetpublikation ist auch ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com
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Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)