Transparenz
ist "unverzichtbare Voraussetzung für eine gelebte Demokratie"
Bundesbeauftragte
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar
Diese Materialien zur Informationsfreiheit bestehen aus Stellungnahmen der Verwaltung zu Petitionen, Akteneinsicht, Gerichtsentscheidungen, Hinweisen auf die Rechtsprechung und Material des Europarates und der Vereinten Nationen.
Das Menschenrecht der Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist in Art. 10 Europäische Menschenrechtskonvention (EKMR, BGBl. 1952 Teil II S. 685) und Art. 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) verankert und haben gemäß Art. 59 Abs. 2 GG den Rang eines Bundesgesetzes.
Informationsfreiheitsgesetze waren und sind in Deutschland nur schwer zu verabschieden und durchzusetzen, obwohl schon mehr als 110 Staaten (u. a. China) solche Gesetze praktizieren in Schweden sogar seit mehr als 230 Jahren. Liegt das am Einfluss der Bürokratie?
Ende 2006 fehlten noch in 8 Bundesländern Informationsfreiheitsgesetze. Ende 2008 hatten 11 Bundesländer Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet.
Am 04.12.2008 fordert die Entschließung der 17. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 3./4. Dezember 2008 in Schwerin: Die neue Konvention des Europarats zur Informationsfreiheit so bald wie möglich unterzeichnen und ratifizieren!
Wird die Evaluation
des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes 2012 die
internationaler Perspektive berücksichtigen, dass 5,5 Milliarden Menschen
bessere Informationszugangsgesetze haben.
Wie äußern sich deutsche Ministerialbeamte und Bundestagsverwaltung über das Menschenrecht (MR) der Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) nach Art. 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Art. 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte?
Im Rahmen von 3 Petitionen (IFG, Menschenrechte und Informationsfreiheit ins Grundgesetz) an den Bundestag und 12 Petitionen 2005 an Landtage wurden 11 Stellungnahmen von Ministerien entgegengenommen, davon 6 durch Nachfrage. Hamburg, Bremen und das Saarland verabschiedeten Informationsfreiheitsgesetze und wurden deshalb nicht nach Stellungnahmen gefragt. Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sendeten die Petition nicht an die Regierung. Auch der Behördliche Datenschutzbeauftragte des Bundestages kommt zu Wort.
Dem Bundesministerium für Justiz wurde am 28. 4. 2007 vorgeschlagen, nach Art. 59 (2) GG in deutsches Rechts transformierte Verträge über Menschenrechte im Internet unter "Bundesrecht" zu publizieren (www.Gesetze-im-Internet.de). Das wurde aus Kapazitätsgründen vom Bundesministerium für Justiz abgelehnt. Nur FNA (Fundstellennachweis A) wird aufgenommen schrieb juris. Darin sind völkerrechtliche Verträge nicht enthalten. Auch die Links beim BMJ mussten erst repariert werden.
Deutschland beantragte am 11.2.2010 das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte in den Richtlinien zum IPbürgR zu streichen. Am 24.3.2011 (Seite 17 des Sitzungsprotokolls) lehnt das Menschenrechtskomitee den Antrag Deutschlands das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung zu entfernen (Paragraph 18 bis 20 Draft General Comment No. 34 on Article 19) ab.
Petitionen mit Stellungnahmen, eventuellen Anträgen auf Akteneinsicht und Kommentaren.
Das Wort Menschenrecht wird von der Ministerialbürokratie gemieden. Auch auf die Europäische Konvention für Menschenrechte (EKMR, BGBl. 1952 Teil II S. 685 ) mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006, Rechtssache GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Antrag Nr. 11721/04 vom 11. April 2006 und am 14.4.2009 im Urteil Nr. 37374/05 by TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Hungary, Kenedi ./. Hungary Beschwerde Nr: 31475/05 vom 26.5.2009 und des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) wird nicht eingegangen. Allenfalls wird vereinzelt erwähnt, dass Empfehlungen [z. B. Europarat Rec (2002)2] nicht bindend sind.
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung: http://right2info.org/cases#section-2
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: http://www.bfdi.bund.de/IFG/Rechtsprechung/Rechtsprechung_node.html
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg: http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=106511&template=allgemein_lda
Internetseite von UmweltinfoService: http://www.umweltinfoservice.de/seite63.htm
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zuletzt am 14.4.2009 im Urteil Nr. 37374/05 by TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Hungary und Kenedi ./. Hungary Beschwerde Nr: 31475/05 vom 26.5.2009 den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung als Menschenrecht anerkannt.
Bundesverfassungsgericht zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten BVerfG, 2 BvE 1/06: http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20070704_2bve000106.html:
Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen." (Randnummer 274)
Freedom of Information in European Union Law: http://www.access-info.org/en/european-union
Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Informationsfreiheit und faires Verfahren: Individualbeschwerde Nr. 41126/05
Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Veröffentlichung von Nebentätigkeiten: Keim (II) ./. Deutschland Beschwerde 31583/07, Keim (III) ./. Germany Nr. 46953/09.
Organisation | Name mit Link | Über- setzung |
Generalversammlung, 10.12. 1948 | Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ... "Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." | English |
Vereinte Nationen, 1966 | Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." | English |
Europa UNECE, 1998 | United Nations Economic Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm | English |
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 | E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression Report of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to Commission on Human Rights resolution 1997/26: III A | |
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 | E/CN.4/2000/63, 18 January 2000: Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in accordance with Commission resolution 1999/36: III B | |
UN Special Rapporteur, 2004 | 6. Dezember 2004: Gemeinsame Erklärung der drei Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit der UN-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung, der OSZE-Vertreter für Medienfreiheit und der OAS-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung:Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht | English |
General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR, 2010 |
Human Rights Committee - General Comment No. 34: "18. Article 19, paragraph 2 embraces a general right of access to information held by public bodies. Such information includes all records held by a public body...": http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm |
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Anlage: Süddeutschland und Niedersachsen sind das Schlusslicht bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.