Knowledge will forever govern ignorance, and a people who mean to be their own governors,
must arm themselves with the power knowledge gives. A popular government without popular
information or the means of acquiring it, is but a prologue to a farce or a tragedy or perhaps both.

-- James Madison

English in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-5-laender-en.htm

Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 27.02.2007

Hessischer Landtag                                 
Innenausschuss
Schlossplatz 1-3                                     
D-65183 Wiesbaden



Betreff: Anhörung 28.2.07 Informationsfreiheitsgesetz: Findet Hessen den Anschluss zur zivilisierten Welt?

Sehr geehrte Frau Thaumüller,

ich beziehe mich auf die Anhörung im Innenausschuss des hessischen Landtages am 28.2.07 über Vorschläge zu einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für Hessen (Anlage 1).

'Hessen muss in Sachen Informationsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger endlich voran kommen. Hessen ist das 'Mutterland' des modernen Datenschutzes wir müssen jetzt aufpassen, dass wir den Anschluss an andere Bundesländer bei der Informationsfreiheit nicht verlieren' (Anlage 2).

Hessen hat 1993 den Vorschlag gemacht, den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung im Grundgesetz zu verankern. Dieser Vorschlag hat in der Verfassungskommission von Bund und Ländern im Jahre 1993 im Zuge der Diskussion um eine Änderung des Grundgesetzes im Rahmen der Wiedervereinigung schon eine Mehrheit erreicht, allerdings wurde die notwendige zweidrittel Mehrheit damals noch nicht erreicht (BT Drucksache 12/6000, Kapitel 3.4).

Ich sehe, dass die vorliegenden Stellungnahmen die Demokratie- und Bürgerrechtsperspektive gut abdecken und werde deshalb auf den international anerkannten Menschenrechtscharakter eingehen und die Positionen der Verwaltung kommentieren.

Eines der wichtigsten Argumente für die Einführung der Transparenz staatlichen Handelns mit Hilfe der Informationsfreiheit ist das Vertrauen in den Staat zu stärkenMisstrauen kann abgebaut werden.

In der Welt haben ca. 70 Staaten den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert. Etwa die Hälfte davon hat IFG-Gesetze verabschiedet. Weitere ca. 40 Staaten haben IFG ohne verfassungsgemäße Verankerung.

Artikel 10 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMKR, BGBl. 1952 Teil II S. 685) schützt die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Fünfte Sektion), Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 enthält "eine ausdrückliche und unleugbare Anerkennung der Anwendung von Artikel 10 im Falle einer Verweigerung eines Antrags auf Zugang zu öffentlichen oder behördlichen Dokumenten" (Anlage 3). Auch die Rechtssache GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Antrag Nr. 11721/04 vom 11. April 2006 bestätigt diese Rechtsprechung. Mit der Rechtssache Keim gegen Deutschland beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Antrag Nr. 41126/05 (Anlage 4) versuche ich Deutschland auf den rechten Weg zu bringen. Artikel 46 (1) der EKMR lautet: "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."

Die Bindungswirkung des EGMR erstreckt sich nach der Entscheidung BVerfG 2 BvR 1481/04 des Verfassungsgerichtes (Punkt 3) auf alle staatlichen Organe:  "Die Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR erstreckt sich auf alle staatlichen Organe und verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen." Damit müssen sich sowohl der Petitionsausschuss, die Regierung und der Landtag mit dem Menschenrecht Informationsfreiheit auseinandersetzen. Es wäre verfassungswidrig die Rechtsprechung des EGMR einfach ignorieren.

Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber am 8.12.06 im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern, betonte der 69-jährige Schweizer, der den Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen wird. Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin sei unmissverständlich festgelegt, dass die Unterzeichnerstaaten die endgültigen Urteile des Gerichtshofs "befolgen" müssen. Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist nach der neuesten Rechtsprechung des EGMR ein Menschenrecht.

Der Menschenrechtskommissar (Human Rights Commissioner) des Europarats hat 2006 Deutschland besucht und ich sehe seinem für das Frühjahr 2007 angekündigtem Bericht entgegen (Anlage A).

Der Europarat hat 1981 seinen Mitgliedsstaaten die Empfehlung (81) 19 des Europarates zur Informationsfreiheit gegeben und folgte damit der Empfehlung 854 (1979) der parlamentarischen Versammlung des Europarates. Die meisten Staaten haben daraufhin Gesetze beschlossen. Eine neue Empfehlung Recommendation Rec(2002)2 wurde 2002 beschlossen. Eine bindende Konvention wird voraussichtlich 2007 verabschiedet.

Die europäische Union verlangt von allen Kandidaten IFG. Bisher wurden Mitgliedsländer nicht dazu gezwungen, allerdings wurde am 1.1.07 die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Grundrechtsagentur) gebildet, die Menscherechte inklusive den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Union und den Mitgliedsstaaten beobachtet und evaluiert.

Überall in Europa zuletzt in Nordrhein-Westfalen (2001 mit den Stimmen der CDU), der Türkei (2003), Schweiz (2004), Serbien (2004), Bremen (2006 CDU/SPD Koalition), Hamburg (2006, CDU Fraktion) und Saarland (2006, CDU Regierung) haben auch konservative Parteien bei der einstimmigen Verabschiedung mitgewirkt und zumindest nicht gegen das Bürger- und Menschenrecht der Informationsfreiheit gestimmt.

Verwaltungen in aller Welt wollen sich nicht gerne in die Karten schauen lassen und versuchen deshalb die allgemeine Akteneinsicht zu erschweren. Dabei beziehe ich mich auch auf mehr als 200 Jahre Erfahrung mit der Informationsfreiheit in Schweden. Die schwedische Verwaltung hat ihren Widerstand nicht aufgegeben. Das schwedische Parlament kommt zum Ergebnis, dass man streng sein muss: "Doch die Vorschriften sind so deutlich abgefasst, die Einsichtnahme des Ombudsmannes des Reichstags so streng und die Tradition so alt, dass diesem Widerstand im Ernstfall nicht nachgegeben wird". Mir scheint diese Frage ist geradezu ein Lackmustest, der das Kräfteverhältnis beschreibt und zeigt ob ein Parlament stark genug ist Bürgerrechte durchzusetzen.

Die CDU in Hamburg hat ein IFG laut Plenarprotokoll 18/22 18. Wahlperiode am 19. 01. 05 (Anlage 6: Tagesordnungspunkt 43) so begründet:

"Kai Voet van Vormizeele CDU: Herr Präsident, meine
Damen und Herren! Ich will ausnahmsweise einmal mit
einem Zitat anfangen, und zwar einem Zitat von Max
Weber, der sich mit solchen Dingen schon reichlich frühzeitig
beschäftigt hat. Ich finde, dass dieses Zitat hier gut
passt.
"Das Amtsgeheimnis ist eine spezifische Erfindung der
Bürokratie und nichts wird von ihr mit solchem Fanatismus
verteidigt, wie eben diese rein sachlich, nicht
motivierbare Attitüde."
(Beifall bei allen Fraktionen)
Recht hat der Mann. Informationsfreiheit gehört zu den
Menschenrechten
. Sie ist nicht nur ein notwendiges Gegenstück
zu dem Recht auf Meinungsäußerung, sondern
unser höchstes Gericht hat schon sehr früh festgestellt,
dass Informationsfreiheit ein selbstständiges, eigenständiges
Grundrecht neben der Presse- und Meinungsfreiheit
ist."

(Anlage 5) Die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung unterstreichen das. Beispielsweise wird der Ladenhüter der dadurch überlasteten Verwaltung aufgetischt. Im Bund gab es im Jahre 2006 nur etwa 2300 Akteneinsichtsanfragen. Allein die chinesische Großstadt Schanghai, in der China (das Deutschland in ein paar Jahren wirtschaftlich überholen wird) die Informationsfreiheit ausprobiert, hat mehr als doppelt so viele Anfragen beantwortet. Die chinesische Kommunistpartei ist der Verwaltungstransparenz gegenüber positiv eingestellt, da sie als Notwendigkeit und Standortvorteil für die Wirtschaft angesehen wird. Am 17.1.09 wurde deshalb die Verwaltungstranstarenz für ganz China beschlossen.

Dem kann der Hessische Landtag das Menschenrecht der Informationsfreiheit entgegen stellen.

Nachdem das Menschenrecht des Zugangs zu Informationen der öffentlichen Verwaltung in fast allen zivilisierten Staaten verwirklicht ist, kann Hessen 'Mutterland' des modernen Datenschutzes nicht mehr abseits stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Kopie: Human Right Commissioner of the CoE, Fundamental Rights Agency, International Ombudsman Institute8 Bundesländer ohne das Menschenrechtes der Informationsfreiheit.

 

Tabellarische Übersichten: Menschenrechte im Bundesgesetzblatt (BGBl.)

Europarat zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Europarat, 4.11.1950 Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (BGBl. 1952 Teil II S. 685): Artikel 10: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit English
Parlamentarische Versammlung, 1979 Parliamentary Assembly, Recommendation 854 (1979) on access by the public to government records and freedom of information  
Europarat, 1981 "Recommendation No. R (81) 19" on the access to information held by public authorities.  
Parlamentarische Versammlung, 1986 Recommendation 1037 (1986). On Data Protection and Freedom of Information  
Europarat, 2002 Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten
zum Zugang zu amtlichen Dokumenten
: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
Englisch
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 2006 Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 English
Europarat, 2006 Arbeit an bindender Konvention. CDDH: Project 2004/DG2/74 “Guaranteeing the right of the public to have access to official documents”: http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm  

 

Vereinte Nationen (UN) und UNECE

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Generalversammlung, 10.12. 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ... "Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." English
Vereinte Nationen, 1966 Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." English
Europa UNECE, 1998 United Nations Economic Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm English
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression Report of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to Commission on Human Rights resolution 1997/26: III A  
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 E/CN.4/2000/63, 18 January 2000: Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in accordance with Commission resolution 1999/36: III B  
UN Special Rapporteur, 2004 JOINT DECLARATION by the UN Special Rapporteur on Freedom of Opinion and Expression, the OSCE Representative on Freedom of the Media and the OAS Special Rapporteur on Freedom of Expression: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1: "The right to access information held by public authorities is a fundamental human right"  

 

Anlagen:

  1. Anhörung im Innenausschuss des hessischen Landtages am 26.2.07 über IFG: http://www.landtag.hessen.de/index.cfm?rubrik=2&unterrubrik=18, Stellungnahmen: http://www.juergen-froemmrich.de/cms/default/rubrik/10/10634.stellungnahmen_fuer_den_innenausschuss_z.htm
  2. 'Hessen muss in Sachen Informationsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger endlich voran kommen. Hessen ist das 'Mutterland' des modernen Datenschutzes wir müssen jetzt aufpassen, dass wir den Anschluss an andere Bundesländer bei der Informationsfreiheit nicht verlieren': http://www.presseecho.de/fortsetzung%20politik/PR268999.htm,   http://www.businessportal24.com/de/Informationsfreiheitsgesetz_OEffentliche_Anhoerung_Gesetzentwurf_GRUENEN_136281.html
  3. 10. July 2006: Sdruženi Jihoceské Matky v. Czech Republic, Application no. 19101/03 , Decision of  ECHR Admissibility of Access to information.http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1.en.html
  4. Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
  5. Max Weber: Bürokratie verteidigt Amtsgeheimnis fanatisch: http://www.heise.de/newsticker/meldung/68270
  6. Auszug Plenarprotokoll 18/22 18. Wahlperiode am 19. 01. 05 (Tagesordnungspunkt 43): http://wkeim.bplaced.net/files/Hamburg-ifg-20050119.txt
  7. 01.05.06: Hessischer Landtag kann IFG beschließen um diese Bürgerrecht zu realisieren. http://wkeim.bplaced.net/files/0605hl.htm
  8. 10.08.06: Die Regierung und Landtagsmehrheit in Hessen bietet nicht die Gewähr dafür sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-resultat-he.htm

 

Anlagen im Internet publiziert:

  1. What will the Human Right Commissioner of the CoE write about Germany?: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm
  2. Tagesspiegel l 8.12.06: Europäischer Menschenrechtshof: Präsident ermahnt Deutschland: http://www.tagesspiegel.de/politik/international/praesident-ermahnt-deutschland/784798.html

 

 

Entwicklung:

 

Antwort:

 

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Anlage: Deutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

 

Freedom of Information in Europe