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Offener Brief an Bundestag über schwedische Lösung für die Informationsfreiheit

From: "Walter Keim" <walter.keim@gmail.com>

To: Fraktionen des Bundestages
Cc: EU Council, EU Commission, EU Convention, EU Parliament
Bcc: Internationale Presse

23. Juni 2003

Subject: Schwedische Lösung für Informationsfreiheitsgesetz?


Sehr geehrter Damen und Herren!

Bisher scheiterte das Bürgerrecht der Informationsfreiheit am Widerstand der Amtsschimmel: http://www.zeit.de/2002/15/info-gesetz, die verhinderten, dass die Koalitionsfraktionen das Informationsfreiheitsgesetz durchzusetzen: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12689/1.html. Bundeskanzler Schröder stoppte den Gesetzgebungsprozess siehe Spiegel-Meldung: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,200757,00.html. Manche administrative Gesetzesmacher sind so verzagt, dass sie sich fast nicht getrauen weiterzuarbeiten und bewegen sich nicht vorwärts.

Dagegen fordert die Zivilgesellschaft die Informationsfreiheit. Auch die Mehrheit des Bundestages d. h. die Koalitionsfraktionen waren und sind für die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes. 4 von 16 Bundesländer kennen die Informationsfreiheit. Die Informastionsbeauftragten dieser Länder haben 2003 zum Jahr der Informationsfreiheit ausgerufen. In Schleswig-Holstein hat das Parlament einen entscheidenden Anteil an der Einführung der Informationsfreiheit gehabt, siehe Dr. Thilo Weichert: Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein, DuD (Datenschutz und Datensicherheit), Mai 2000.

In Schweden hat auch nach mehr als 230 Jahren Informationsfreiheit die Verwaltung den Widerstand nicht aufgegeben. Das schwedische Parlament kommt zum Ergebnis, dass man streng sein muss. Da der Widerstand der Verwaltung auch in Deutschland groß ist, muss auch hier letztlich das Parlament das Bürgerrechte der Informationsfreiheit selber durchsetzen.

Die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln transparenter, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen und ist überall in den entwickelten Ländern zu finden, da es sich um eine Voraussetzung für Meinungsfreiheit handelt. Informationsfreiheit trägt zur Transparenz bei, die eine Voraussetzung für Demokratie ist. Der Koalitionsvertrag: http://www.bundesregierung.de/Regierung/Koalitionsvertrag-I.-Praeambel-,1774/VIII.-Sicherheit_-Toleranz-und.htm#1.10 enthält Pläne für eine Gesetzesvorlage.

Setzen Sie der Blamage, dass Deutschland (mit Ausnahme von 4 Bundesländern) das einzige zivilisierte und entwickelte Land ohne Informationsfreiheit ist ein Ende, bevor das eine Schande wird. Benutzen Sie Ihre Möglichkeit Gesetze selber einzubringen. Sie bekommen den Amtsschimmel die Stiefel um die Demokratie lebendiger zu gestalten. Dadurch hört Deutschland auf, ein Fremdkörper im Europäischen "Raum der Freiheit" zu sein: http://wkeim.bplaced.net/files/Com2002_0247de.htm#_Toc9757604

Die EU Kommission hat ihre Pläne aus dem Jahre 1993 Mitteilung(93) 191, dass die Informationsfreiheit auch in Mitgliedsländern gelten sollte auf Eis gelegt, da sie davon ausgeht, dass "Deutschland sicherlich dem Beispiel seiner europäischen Partner folgen wird": http://wkeim.bplaced.net/330166.htm  ("Germany will most certainly follow the example of its European partners."). Deshalb reagiert die Kommission nicht.

Eine Anfrage beim Rat der EU, welche Einwände der Rat diesem Vorschlag entgegensetzte, brachte keine Einwände zutage.
Das Europäischen Parlament stellt zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/2001 fest: "dass die in den Kapiteln der Charta niedergelegten Rechte sowohl von den europäischen Institutionen als auch von den Mitgliedstaaten beachtet werden" (sollten). Eine Petition an das Europäische Parlament über die Informationsfreiheit wurde zugelassen.

Der EU Konvent begrüßte den Vorschlag die Informationsfreiheit zu erwägen.

Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Informationsfreiheit in Artikel 42 http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm#art42, Akteneinsicht in Artikel 41 (2), das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält.

Als Europäer bin ich der Meinung, dass die Grundrechte der Europäischen Union auch den Deutschen zustehen und von Ihnen in Gesetze umgesetzt werden sollten.


Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Who is responsible for the lack of freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/I_accuse.htm
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm#e-mail, http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail

Warum sind Patientenrechte defizitär in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm ?

Version 0.1, ältere Entwürfe, Version: 0.0, Neueste Version.

Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com.

Unterstützt die Informationsfreiheit als Menschenrecht, mit folgender E-Mail an den Bundeskanzler und die Fraktionen des Bundestages (hier klicken):
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz, da dadurch das Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu behördlichen Informationen bekommen.
Deutschland sollte wie alle anderen Staaten der EU die Informationsfreiheit einführen gemäß der Empfehlung (81) 19 des Europarates aus dem Jahre 1981.
Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19 stellt zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend als Menschenrecht anerkannt ist: http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htmsiehe auch  http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html. Den Deutschen wird dieses Menschenrecht im Bund und 12 Bundesländern vorenthalten.

(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen aber natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm beliebig geändert und ergänzt werden).  

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