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Offener Brief an Bundestag über schwedische Lösung für die InformationsfreiheitFrom: "Walter Keim" <walter.keim@gmail.com> To: Fraktionen des Bundestages 23. Juni 2003 Dagegen fordert die Zivilgesellschaft die Informationsfreiheit. Auch die Mehrheit des Bundestages d. h. die Koalitionsfraktionen waren und sind für die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes. 4 von 16 Bundesländer kennen die Informationsfreiheit. Die Informastionsbeauftragten dieser Länder haben 2003 zum Jahr der Informationsfreiheit ausgerufen. In Schleswig-Holstein hat das Parlament einen entscheidenden Anteil an der Einführung der Informationsfreiheit gehabt, siehe Dr. Thilo Weichert: Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein, DuD (Datenschutz und Datensicherheit), Mai 2000. In Schweden hat auch nach mehr als 230 Jahren Informationsfreiheit die Verwaltung den Widerstand nicht aufgegeben. Das schwedische Parlament kommt zum Ergebnis, dass man streng sein muss. Da der Widerstand der Verwaltung auch in Deutschland groß ist, muss auch hier letztlich das Parlament das Bürgerrechte der Informationsfreiheit selber durchsetzen. Die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln transparenter, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen und ist überall in den entwickelten Ländern zu finden, da es sich um eine Voraussetzung für Meinungsfreiheit handelt. Informationsfreiheit trägt zur Transparenz bei, die eine Voraussetzung für Demokratie ist. Der Koalitionsvertrag: http://www.bundesregierung.de/Regierung/Koalitionsvertrag-I.-Praeambel-,1774/VIII.-Sicherheit_-Toleranz-und.htm#1.10 enthält Pläne für eine Gesetzesvorlage. Setzen Sie der Blamage, dass Deutschland (mit Ausnahme von 4 Bundesländern) das einzige zivilisierte und entwickelte Land ohne Informationsfreiheit ist ein Ende, bevor das eine Schande wird. Benutzen Sie Ihre Möglichkeit Gesetze selber einzubringen. Sie bekommen den Amtsschimmel die Stiefel um die Demokratie lebendiger zu gestalten. Dadurch hört Deutschland auf, ein Fremdkörper im Europäischen "Raum der Freiheit" zu sein: http://wkeim.bplaced.net/files/Com2002_0247de.htm#_Toc9757604 Die EU Kommission hat ihre Pläne aus dem Jahre 1993 Mitteilung(93) 191, dass die Informationsfreiheit auch in Mitgliedsländern gelten sollte auf Eis gelegt, da sie davon ausgeht, dass "Deutschland sicherlich dem Beispiel seiner europäischen Partner folgen wird": http://wkeim.bplaced.net/330166.htm ("Germany will most certainly follow the example of its European partners."). Deshalb reagiert die Kommission nicht. Eine Anfrage beim Rat der EU, welche
Einwände der Rat diesem Vorschlag entgegensetzte,
brachte keine Einwände
zutage. Der EU Konvent begrüßte den Vorschlag die Informationsfreiheit zu erwägen. Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta
der Grundrechte der Europäischen Union die
Informationsfreiheit in Artikel
42 http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm#art42,
Akteneinsicht in Artikel
41 (2), das kostenlose Klagerecht in Artikel
43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete
Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel
41 (1) enthält. Version 0.1, ältere Entwürfe, Version: 0.0, Neueste Version. Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com. Unterstützt die Informationsfreiheit als
Menschenrecht, mit
folgender E-Mail an den Bundeskanzler und die Fraktionen
des Bundestages (hier klicken):
Besucher Nr. seit 23.5.2003 [Informationsfreiheit]
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