English in English

Gesetz über Rechtsberatung vom 13. Dezember 1935

1933 wurden Beamte jüdischen Glaubens und andere Beamte, die "nicht die Gewähr dafür ... (boten), dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten" (§4) aus dem Staatsdienst entlassen. Zu dieser Zeit waren immer noch ca. ein Fünftel (die Hälfte in Berlin, bitte mir schreiben, wer das weiß) der Rechtsanwälte in Deutschland jüdischen Glaubens. Bei einem Anteil von 0,9 % der Gesamtbevölkerung waren ca. 20 % jüdischer Herkunft. Nach dem Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 konnten Jüdische Anwälte, die nach dem 1. August 1914 zugelassen wurden, die Zulassung verlieren (Verordnung vom 28. September 1933).

Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) wurde am 13. Dezember 1935 im Gefolge der Nürnberger Rassengesetze (Blutschutzgesetz, Rechsbürgergesetz) erlassen. Dieses Gesetz  hieß ursprünglich "Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung" (RGBl. I 1478). Auf Grund der "Ersten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes" (vom 13. Dezember 1935, RGBl. I S. 1481) wurde Juden keine Zulassungen erteilt. Das Ziel war, kritische Anwälte und Juden von der Rechtsberatung durch ein Monopol auszuschließen und völlig rechtlos zu stellen. Ausführungsbestimmungen, d. h. "Die fünfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz. vom 27. September 1938: Ausscheiden der Juden aus der Rechtsanwaltschaft" sorgte schließlich dafür, dass jüdische Anwälte und Richter, die ,,aus rassischen Gründen'' nicht mehr tätig sein durften, meist auch bedrängten Leidensgenossen nicht mehr vor Gericht beistehen durften. Auch kostenloser Beistand wurde unterbunden.

Die Ausführungsbestimmungen wurden zwar 1945 aufgehoben, aber das NS-Gesetz blieb. Nach dem Zusammenbruch hätte auch das Gesetz aufgehoben werden müssen. Da das nicht geschah haben die Rechtsanwälte auch heute noch ein Monopol auf Rechtsberatung, ein in Europa einmaliges Privileg. Sogar Rat und Hilfe durch freiwillige Organisationen und selbstloses bürgerliches Engagement wird behindert. Das gibt es in keinem anderen land der Welt. Die Rechtskultur nahm bleibenden Schaden.

Doch seit dem Jahre 2000 wird dieses Gesetz (Hier die Fassung vom 21.7.2002) diskutiert und es regt sich Widerstand:

Kopie an: Bundesministerium der Justiz (27.10.2003), Fraktionen des Bundestages (27.10.2003)

Besucher Nr. seit 23. Oktober 2003

[Menschenrechtsverletzungen in Deutschland]    [Informationsfreiheit]     [Patientenrechte in Europa]    [Petitionen]    [Homepage]