Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich (BVerfGE 40, 296 <327>)

English  in English on same subject http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-5-laender-en.htm

Einschreiben

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 11. 12. 2010

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin

Kopi: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit


Bezug: Ihre E-Mail vom 26.11.2010, Aktenzeichen: Z 14/2618.6.2-068 IFG (Anlage 1)

Betreff: Widerspruch gegen Ablehnung der Akteneinsicht in Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm"

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke Ihnen für Ihre ausführliche Antwort vom 26.11.2010, Aktenzeichen: Z 14/2618.6.2-068 IFG angekommen 3.12.2010 auf meinen Antrag vom 25.10.2010 auf Akteneinsicht in das Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" (Anlage P).  

Bezüglich der von der DB AG 2006 durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnung und der 2007 im Auftrag des Bundes durchgeführten Prüfung für Stuttgart 21 und NBS Wendlingen-Ulm wird mitgeteilt, dass weder die Deutsche Bahn noch die Wirtschaftprüfungsgesellschaft der Weitergabe zugestimmt haben. Die Prüfung ergab, dass diese Unterlagen als Betriebsgeheimisse (z. B. "Schätzungen von Grundstücks-Miete und Fahrerlöse") angesehen werden (§ 6 Satz 2 IFG) und auch eine teilweise Herausgabe (§7 Absatz 2 IFG) als nicht möglich bezeichnet wird, weil die Berechnungen "ein einheitliches Ganzes" darstellen..

Bezüglich der Neubewertung der Kosten-Nutzen Analyse der NBS Wendlingen-Ulm verweisen Sie auf die Veröffentlichung der Überprüfung des Bedarfsplanes der Bundesschienenwege, der am 10.11.2010 dem Bundestag überwiesen wurde und auf der Seite www.bmvs.de veröffentlicht ist (Anlage QAnlage M).

Ich habe im Internet den "Schlussbericht - Schienenwege des Bundes 11.11.2010" (Anlage Q) zusammengefasst in "Ergebnisse der Überprüfung der Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und die Bundesfernstraßen" datiert 10.11.2010 gefunden (Anlage M). Wendlingen-Ulm schlägt darin mit 2,89 Milliarden € zu Buche. Im Schlussbericht Schienenwege (Anlage Q) sieht man dass NKV=1,5 auf NKV=1,2 sinkt wenn ABS/NBS Hanau – Würzburg / Fulda – Erfurt mit NKV 2 noch nicht gebaut ist oder nicht gebaut wird. (Anlage Q: "Ordnet man die im Korridor Rhein/Main – München zu erwartenden verkehrlichen Nutzen vollständig der ABS Stuttgart – Ulm – Augsburg zu, steigt das NKV von 1,2 auf 1,5"). Mit anderen Worten kann der NKV 1,5 dauerhaft erhalten werden, wenn auf die NBS Hanau - Würzburg mit NKV 2 verzichtet würde. Laut der Zeitung "Die Welt" vom 5.11.2008 betragen aber die Kosten für die NBS Wendlingen-Ulm von 2 auf 3.2 Milliarden €. Hier wird auf den Rechnungshof Bezug genommen (Anlage L).

Man sieht aus dem Schlussbericht dass Gesamtkosten und NKV (Nutzen/Kosten-Verhältnis) nicht von "Schätzungen von Grundstücks-Miete und Fahrerlöse" anhängig sind, da es sich um gesamtgesellschaftlichen Nutzen/Kosten handelt. Beispielsweise ist der Grunderwerb als Summe ausgewiesen und Teil der Investitionskosten. Zusammenfassend greifen Betriebsgeheimnisse (§ 6 Satz 2 IFG) nicht, weder für die Wirtschaftlichkeitsberechnung 2006, Prüfung 2007 oder Neubewertung.

Weder im Schlussbericht noch in den Ergebnissen kann ich einen Hinweis finden, dass das Gutachten Neubewertung NBS Wendlingen-Ulm benutzt wurde. Die offene Frage ist deshalb, ob die Neubewertung einen NKV von 1,5 (Bedarfsplanung, Anlage N) oder 1,2 (Anlage Q) oder 1,0XX (Anlage 5) enthält. Sind die Gesamtkosten 2 Milliarden € (Anlage 6), 2,89 Milliarden € (Bedarfsplanung, Anlage B) oder 3,2 Milliarden (Anlage 6)?

Daher möchte ich Sie bitten mir elektronisch Teile des am 25.11.2010 beantragten Gutachtens "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" (Anlage 3) zuzusenden. Falls Betriebsgeheimnisse berührt sind möchte ich die Überschrift, die Datierung, das Inhaltsverzeichnis und eine derjenigen Seiten (eventuell teilweise geschwärzt) die das Kosten-Nutzen Verhältnis enthält und eine derjenigen Seiten (eventuell geschwärzt) die die Gesamtkosten enthält, vorzugsweise der Zusammenfassung. Dadurch wird der Aufwand minimiert und eine "unverhältnismäßiiger Verwaltungsaufwand" (§ 7 Absatz 2 Satz 1 IFG) vermieden. Das Ziel ist also nicht Einzelheiten von "Schätzungen von Grundstücks-Miete und Fahrerlöse" sondern das Resultat d h. Gesamtkosten und NKV. Wohl sind die Wirtschaftlichkeitsberechnung 2006 und deren Prüfung 2007 abgelehnt, aber ich kann aus Ihrem Brief nicht entnehmen, dass die viele Jahre spätere "Neubewertung" dort abschlägig und begründet behandelt wird.

Außerdem stellt sich die Frage wie Baukosten und NKV in früheren Berichten dargestellt werden. Deshalb wird der Antrag gestellt: Zusendung der Überschrift, die Datierung, das Inhaltsverzeichnis und eine derjenigen Seiten (eventuell teilweise geschwärzt) die das Kosten-Nutzen Verhältnis enthält und eine derjenigen Seiten (eventuell geschwärzt) die die Gesamtkosten enthält, vorzugsweise der Zusammenfassung der Prüfung 2007 der Wirtschaftlichkeit. Auch hier wird elektronische Zusendung bevorzugt.

Dass die Freigabe der Gesamtkosten und NKV der Neubewertung "ein einheitliches Ganzes" stören und damit einer teilweisen Freigabe entgegen stehen ist völlig falsch. Weiter sind diese Daten nicht als Betriebsgeheimnisses geschützt.

Natürlich bin ich mit denjenigen meiner gewählten Vertreter einig, die es als eine "Unverschämtheit" bezeichnen, dass Parlamentariern (z. B. MdBs) Einsicht verwehrt wird (Anlage 5). Aber meine Belange sind nicht so detailliert. Nach § § 7 (5) des Informationsfreiheitsgesetzes sind die Belange des Einsichtssuchenden zugrunde zu legen.

In der Stuttgarter Zeitung vom 3.9.2010 steht unter der Überschrift "Rentabilität der Neubaustrecke steht auf der Kippe" dass "die 60 Kilometer lange ICE-Strecke, deren Kosten aktuell auf 2,9 Milliarden Euro veranschlagt werden, "nur noch eine Wirtschaftlichkeit von 1,0xx ausweist" (Anlage 3). Dabei wird auf das Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" Bezug genommen. Deshalb ist Offenheit und Transparenz wichtig.

Am 05.11.2008 berichtet Die Welt unter der Überschrift: Stuttgarter Bahnhof tiefer zu legen wird teurer: "Statt Baukosten von zwei Mrd. Euro, wie bisher veranschlagt, gehe die Behörde (bei der NBS Wendligen-Ulm) von mindestens 3,2 Mrd. Euro aus" (Anlage 6). Wie stezt sich die Neubewertung damit auseinander?

Dabei legte ich die Demokratieperspektive ("Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich" BVerfGE 40, 296 <327>), Bürger- und Menschenrechtsperspektive (neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte) des Antrages vom 25.10.2010 (Anlage P) zugrunde. Dazu kommt noch die Steuerzahlerperspektive:

Schon 1979 hat die Parlamentarischen Versammlung des Europarates in der Empfehlung Nr. 854 (1979) betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit (Anlage 2) die "Auffassung (vertreten), daß die Steuerzahler, d. h. die Öffentlichkeit im allgemeinen, die öffentlichen Mittel aufbringen und daß sie deshalb in der Lage sein müßten, herauszufinden, wie diese öffentlichen Mittel in den Regierungsbehörden und -stellen verwendet oder verschwendet werden." 

Die Befürworter und Gegner von Stuttgart 21 sind sich einig, dass Offenheit und Transparenz notwendig sind um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Die Bahn versprach, künftig bei großen Vorhaben stärker den Austausch mit den Bürgern suchen. «Wir glauben, dass ein gesellschaftlicher Grundkonsens für Großprojekte nötig ist. Wir werden uns stärker öffnen und wollen deutlich mehr Transparenz», sagte Bahnvorstand Volker Kefer (Anlage O).

Aber wurden daraus auch alle notwendigen Konsequenzen gezogen?

Beim Vergleich mit der NBS Nürnberg-Ingolstadt argumentierte die Bahn mit falschem Querschnitt und falschen Baukosten per Volumen (m3) und falschem Querschnitt (Anlage 11) um unrealistische Kosten plausibel erscheinen zu lassen (Anlage 12). Beim Genehmigungsverfahren für diese NBS mit NKV 1,2 wurde Güterverkehr unterstellt, der nun verboten ist. "Damit handelt es sich bei der NBS Nürnberg - Ingolstadt - München um einen "Schwarzbau", da er mit falschen Zahlen die Wirtschaftlichkeitsschwelle überschritten hat. Dieser Verstoß gegen Haushaltsrecht nach der gleichen Methode sollte kein weiteres Mal (bei MBS Wendlingen-Ulm) zugelassen werden" (Anlage 13).

Die Stuttgarter Nachrichten berichten am 07.11.2010:, dass die Grünen kündigen an die Herausgabe der Angaben über Wirtschaftlichkeit notfalls über eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erzwingen „Es ist eine Unverschämtheit, dass Parlamentarier über Steuergelder in Milliardenhöhe entscheiden, ohne entsprechende Daten zu haben“ (Anlage 5). Am 10.11.2010 sagte MdB Hofreiter im Verkehrsausschuss des Bundestages, dass kein Abgeordneter die Wirtschaftlichkeitsberechnung sehen konnte (Anlage 6).

Mit der kleinen Anfrage Bundestag Drucksache 17/3766 datiert 11.11.2010 erstrebt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Bundesregierung – angesichts der klaren verfassungsrechtlichen Ausgangslage – das Informationsverlangen bezüglich Stuttgart 21 nunmehr unter Aufgabe ihrer bisherigen Haltung befriedigt (Anlage 7).

Am 18.11.2010 berichten die Grünen: "Bahn hält Unterlagen zu 'Stuttgart 21' zurück" (Anlage 8).

Eine Voraussetzung für die Schlichtung war, dass "alle Fakten auf den Tisch" kommen.  Am 20.10.2010 zitieren die Stuttgarter Nachrichten den Schlichter Geißler so: "Sie müssen Abschied nehmen von Ihrer Geheimkammer." (Anlage 9).

Am 21.11.2010 tittelt die Frankfurter Rundschau: Geheimniskrämerei erbost Geißler (Anlage 10). Die Projektgegner warfen der Deutschen Bahn am Freitag beim fünften Treffen vor, wichtige Unterlagen für den „Faktencheck“ nicht zugänglich zu machen. Die Vertreter des Unternehmens wiesen das zurück, zogen sich aber trotzdem den Unmut von Schlichter Heiner Geißler zu. Wenn nicht alles auf den Tisch komme, „dann können wir die Schlichtung auch gleich beenden“, polterte er.

Am 30.11.2010 teilt MdB Herrmann in der Schlichtung mit, dass die Grünen eine Verfassungsklage vorbereiten um Informationsrechte für den Bundestag zu erhalten (Anlage 5 und Anlage 11).

Verlässlige Information über Gesamtkosten und NKV des Gutachtens "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" können Klarheit schaffen, die der Bürger, Wähler, Öffentlichkeit und Parlamentarier erwarten können sollte. Das stärkt Vertrauen und ist auch Voraussetzung für meine Wahlentscheidung und die Grundlage der repräsentativen Demokratie.


Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim


Kopie: Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?), Bundeskanzleramt, Fraktionen im Bundestag, Schlichter Heiner Geißler, MdB Anton Hofreiter, MdB Winfried Hermann, Landtag Baden-Württemberg und Kopfbahnhof 21


Antworten:

 

Anlagen:

  1. 26.11.2010:  BMVS antwortet dass die von der DB AG 2006 durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnung und der 2007 im Auftrag des Bundes durchgeführten Prüfung Betriebsgeheimnissen sind. Bezüglich der Neubewertung 2010 wird auf die Bedarfsplanung vom 11.11.2010 hingewiesen. http://wkeim.bplaced.net/files/101126bmv.pdf
  2. Empfehlung Nr. 854 (1979) betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit:  http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm
  3. 03.09.2010: Stuttgarter Zeitung steht unter der Überschrift "Rentabilität der Neubaustrecke steht auf der Kippe" (Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm"): http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2614920_0_9223_-rentabilitaet-der-neubaustrecke-steht-auf-der-kippe.html
  4. 05.11.2008: Die Welt: Stuttgarter Bahnhof tiefer zu legen wird teurer: "Statt Baukosten von zwei Mrd. Euro, wie bisher veranschlagt, gehe die Behörde (bei der NBS Wendligen-Ulm) von mindestens 3,2 Mrd. Euro aus." http://www.welt.de/welt_print/article2676648/Stuttgarter-Bahnhof-tiefer-zu-legen-wird-teurer.html
  5. 07.11.2010: Stuttgarter Nachrichten: Die Grünen kündigen an die Herausgabe der Angaben über Wirtschaftlichkeit notfalls über eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erzwingen „Es ist eine Unverschämtheit, dass Parlamentarier über Steuergelder in Milliardenhöhe entscheiden, ohne entsprechende Daten zu haben“: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.verkehrsausschuss-stuttgart-21-erneut-thema-im-bundestag.2e1599b1-a001-437d-8047-12d08b7a00e7.html
  6. 10.11.2010: Verkehrsausschuss des Bundestages: MdB Hofreiter: Kein Abgeordneter hat die Wirtschaftlichkeitsberechnung sehen können: http://stuttgart21.wikiwam.de/index.php/Verkehrsausschuss/Sitzung_10.11.2010
  7. 11.11.2010: Mit der kleinen Anfrage Bundestag Drucksache 17/3766 erstrebt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung für Stuttgart 21 offengelegt wird - unter Aufgabe ihrer bisherigen Haltung befriedigt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/037/1703766.pdf. Antwort 26.11.10: NKV wird nicht offengelegt.
  8. 18.11.2010: Grüne: Bahn hält Unterlagen zu 'Stuttgart 21' zurück: http://www.ad-hoc-news.de/gruene-bahn-haelt-unterlagen-zu-stuttgart-21-zurueck--/de/News/21733816
  9. 20.10.2010: Stuttgarter Nachrichten: Geißler: "Sie müssen Abschied nehmen von Ihrer Geheimkammer."
  10. 21.11.2010: Frankfurter Rundschau: Geheimniskrämerei erbost Geißler: http://www.fr-online.de/politik/geheimniskraemerei-erbost-geissler/-/1472596/4853648/-/index.html
  11. 30.11.2010: Schlichtung Stuttgart 21 mit Wortprotokollen und Videos: 7. Schlichtung: Die Grünen bereiten eine Verfassungsklage vor um Informationsrechte für den Bundestag zu erhalten.  http://stuttgart21.wikiwam.de/index.php/Schlichtung
  12. VIEREGG - RÖSSLER GmbH: Sachschlichtung Stuttgart 21: Sitzung am 27.11.2010. Plausibilitätsrechnung zur Neubaustrecke Wendlingen - Ulm: http://www.phoenix.de/sixcms/media.php/54/VR_Kefer_Kalkulation.pdf
  13. 10.11.2010: Winfried Hermann, Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Bundestages: Neubaustrecke Wendlingen-Ulm ist unwirtschaftlich und darf nicht gebaut werden: Schwarzbau-NBS_Nürnberg-Ingolstadt.htm

Im Internet publiziert:

  1. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugang im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 
  2. Bundestagspräsident sendet am 22.12.04 meine Petition über Informationsfreiheit an den Bundeskanzler: http://wkeim.bplaced.net/files/041222btp.pdf
  3. Petitionen zur Förderung der Informationsfreiheit 2001-2009: http://wkeim.bplaced.net/petitionen-if.htm
  4. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten des Menschenrechts des Zugangs zu Informationen der öffentlichen Verwaltung: http://www.right2info.org/cases#european-court-of-human
  5. 80 Staaten weltweit haben Informationsfreiheitsgesetze erlassen: http://www.right2info.org/access-to-information-laws
  6. 10. July 2006: Sdruženi Jihoceské Matky v. Czech Republic, Application no. 19101/03 , Decision of  ECHR Admissibility of Access to information: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1
  7. 11. April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Application no. 11721/04.  ECHR decision to communicate freedom to receive information case to Armenia. http://wkeim.bplaced.net/files/echr-11721-04.htm
  8.  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 14.4.2009EGMR Beschwerde Nr. 37374/05 TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Ungarn: http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/7/article1
  9. In ca. 50 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert: https://web.archive.org/web/20130723135354/http://www.right2info.org/constitutional-protections-of-the-right-to
  10. 02.11.2010: Bundeskanzleramt weisst auf BMVBS hin.
  11. 17.11.2010: Die Zeit: Bundesamt stoppt Bau von S-21-Schnellbahnstrecke: http://www.zeit.de/wirtschaft/2010-11/bahn-stuttgart-eba
  12. 21.11.2010: Akteneinsicht beim Eisenbahn-Bundesamt: http://wkeim.bplaced.net/files/101121eba.html
  13. Bericht "Ergebnisse der Überprüfung der Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und die Bundesfernstraßen" datiert 10.11.2010:  http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/59396/publicationFile/30777/bedarfsplan-de.pdf
  14. 10.11.2010: Herr Volker Kauder kommen Sie Ihrer in einer Demokratie selbstverständlichen Informationspflicht nach: http://wkeim.bplaced.net/files/101110vk.htm
  15. 30.11.2010: ZDF: «Wir glauben, dass ein gesellschaftlicher Grundkonsens für Großprojekte nötig ist. Wir werden uns stärker öffnen und wollen deutlich mehr Transparenz»: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,8157937,00.html
  16. 25.11.2010: Akteneinsicht in Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm": http://wkeim.bplaced.net/files/101026bmv.htm
  17. Schlussbericht - Schienenwege des Bundes 11.11.2010:  http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/59400/publicationFile/30628/schlussbericht-schienen-de.pdf
  18. 08.12.2010: Stuttgarter Zeitung: Bahn behielt Wissen für sich: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2736722_0_9223_-stuttgart-21-bahn-behielt-wissen-fuer-sich.html  (D)er Landtag (muss sich) fragen lassen, ob der Beschluss zur Finanzierungsvereinbarung mit der Haushaltsverordnung vereinbar sei, die vorschreibe, sich an den aktuellen Entwurfsplanungen zu orientieren.
  19. 25.10.2010: Antwort auf Drucksache 17/3269: Sachstand der Bahnprojekte Stuttagrt 21 und NBS Wendlingen-Ulm: http://www.winnehermann.de/2010/wp-content/uploads/2010/10/101025_AW_Sachstand-S21_und_NBS-Wendlingen-Ulm.pdf

 

Anlage A: Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugang im Bundesgesetzblatt (BGBl.)

Europarat zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Europarat, 4.11.1950 Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (BGBl. 1952 Teil II S. 685). Artikel 10: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit English
Parlamentarische Versammlung, 1979 Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm English
Europarat, 1981 "Recommendation No. R (81) 19" on the access to information held by public authorities. English
Parlamentarische Versammlung, 1986 Recommendation 1037 (1986). On Data Protection and Freedom of Information English
Europarat, 2002 Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten
zum Zugang zu amtlichen Dokumenten
: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
English
Europarat, 2004 Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe: http://egmr.org/minkom/ch/rec2004-6.pdf English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte,11.4. 2006 11. April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA (dec.): Application no. 11721/04. ECHR decision to communicate freedom to receive information case to Armenia: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-11721-04.htm English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 10.6.2006 Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik (dec.), Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1 English
Europarat, 2006 Arbeit an bindender Konvention. CDDH: Project 2004/DG2/74 “Guaranteeing the right of the public to have access to official documents”: http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm  
Parlamentarische Versammlung, 3 Oktober 2008 Opinion No. 270 (2008)1 Draft Council of Europe convention on access to official documents  
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 2008 TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT v. Hungary (dec.), ECHR Application no. 37374/05: (admissible 2008) English
Ministerkomitee Europarat, 27.11.08 Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (verabschiedet vom Ministerkomitee am 27. November 2008) English
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 14.4.2009 EGMR Beschwerde Nr. 37374/05 TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Ungarn: http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/7/article1 English

 

Vereinte Nationen (UN) und UNECE zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Generalversammlung, 10.12. 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ... "Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." English
Vereinte Nationen, 1966 Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." English
Europa UNECE, 1998 United Nations Economic Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm English
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression Report of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to Commission on Human Rights resolution 1997/26: III A  
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 E/CN.4/2000/63, 18 January 2000: Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in accordance with Commission resolution 1999/36: III B  
UN Special Rapporteur, 2004 6. Dezember 2004: Gemeinsame Erklärung der drei Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit ­ der UN-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung, der OSZE-Vertreter für Medienfreiheit und der OAS-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung: Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht English
General Comment No.
34 on Article 19 of the ICCPR, 2010
Human Rights Committee - General Comment No. 34: "18. Article 19, paragraph 2 embraces a general right of access to information held by public bodies. Such information includes all records held by a public body...": http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm 

 

 

 

[Informationsfreiheit]     [Zurück zu allen Petitionen]     [Verwaltungsstreitsache]     [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland]    [Zur Homepage

Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Europa

 

Informationsfreiheit in Europa