EnglishEnglish version.

Petitionen Menschenrecht Informationszugangsfreiheit

Rechte (z. B: Akteneinsicht) zu haben genügt nicht um sie zu bekommen. Aber Artikel 17 des Grundgesetzes gibt jedem Deutschen das Recht sich zu beschweren. Leider hat das Verfassungsgericht den Deutschen beim Bundestag das Recht auf eine begründete Antwort innerhalb angemessener Zeit (1 BvR 1553/90) genommen, obwohl es in einigen Bundesländern existiert (z. B. Mecklenburg-Vorpommern). Welche Patientenrechte gibt es im Ausland? Die Informationsfreiheit gewährleistet den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung.

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch international anerkannte Menschenrechte der VN speziell des Artikels 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte geschützt.

Auch Artikel 10 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EKMR) schützt die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit.

Sowohl der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) als die Europäische Konvention für Menschenrechte (BGBl. 1952 Teil II S. 685) sind im Budesgesetzblatt und damit Teil des deutschen Rechts.

Inzwischen haben ca. 100 Staaten mit mehr als 5,5 Milliarden Einwohnern Informationsfreiheitsgesetze. Info Europe und das Centre for Law and Democracy haben 89 Gesetzestexte analysiert. Dabei landet Deutschland ganz am Schluss (Right to Information Rating: http://www.rti-rating.org/country-data/), auch hinter den wirtschaftlich aufstrebenden BRIC-Staaten, d. h. ca. 5,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben besseren allgemeinen Informationszugang als deutsche Bürger im Bund115 Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern, d. h. 84% der Weltbevölkerung haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen, d. h. besseren (über den Anwendungsbereich von Verbraucherinformation und Umweltinformation hinausgehenden) Aktenzugang als 5 Bundesländer, d. h. die Hälfte der Bevölkerung.

Fehlende Informationsfreiheit in 5 Bundesländern ist dabei nur die Spitze des Eisberges des fehlenden Rechts auf eine gute Verwaltung.


Durch Umsetzung des Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates würden Menschenrechte und das Recht auf gute Verwaltung auch in Deutschland eingeführt.

Anlagen:

PS: Auf diese Seite können Sie gerne linken. Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der von mir gegebenen Informationen.

Besucher Nr. seit 26.6.2001

[Petitionen in Baden-Württemberg]     [Informationsfreiheit]     [Patientenrechte in Europa]    [Familienrecht]     [Kritik der Patientenrechte in Deutschland]    [Verfassungsbeschwerde Akteneinsicht]       [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland]    [Verwaltungsklage]    [Zurück zur Homepage]