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Menschenrecht Einsicht in Patientenakten: Aber wie macht man das?

Nach BVerfG, 1 BvR 1130/98 vom 16.9.1998 gebietet das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde des Patienten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG) es, jedem Patienten gegenüber seinem Arzt und Krankenhaus grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen einzuräumen.
Der Anspruch umfasst danach grundsätzlich nur Aufzeichnungen über objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (vgl. BGHZ 85, 327 <333 ff.>), kann sich in Einzelfällen aber auch auf den sensiblen Bereich nicht objektivierter Befunde erstrecken (vgl. BGHZ 106, 146 <151>)
Dabei kann der Anspruch nicht pauschal abgelehnt werden, der Ärzte "die entgegenstehenden therapeutischen Gründe vielmehr nach Art und Richtung näher zu kennzeichnen, allerdings ohne Verpflichtung, dabei ins Detail zu gehen (vgl. BGHZ 106, 146 <150 f.>)." In der Psychiatrie galten Besonderheiten.

Trotzdem benehmen sich manche Ärzte auch heute noch wie Halbgötter in weiß und ignorieren dieses Recht. Man kann dann entweder einen Rechtsanwalt nehmen um vor Gericht zu klagen oder an die Ärztekammer klagen und einen Abschlag dem rechtsaufsichtsführenden Sozialministerium vorlegen. Leider sieht der Petitionsausschuss des Bundestages und des Landtages Baden-Württemberg 2001 nicht, dass Patientenrechte besserer gesetzlicher Grundlagen bedürfen.

Wenn der Arzt keine Einsicht gewährt kann man ein Gericht anrufen. Das kostet allerdings Geld. Man kann auch die Ärztekammer anrufen. Der dargestellte Fall zeigt allerdings, dass die Ärztekammer 2000 nicht nur nicht hilft, sondern dem Arzt einen "Freibrief" erteilen kann, keine Einsicht zu gewähren. Dieser "Persilschein" schützt ihn später. Nur die Rechtsaufsicht des Sozialministeriums über die Ärztekammern hilft etwas. Letztendlich konnte 2002 erst die Anrufung des Petitionsausschusses helfen.

In seiner Entscheidung zum Akteneinsichtsrecht im Maßregelvollzug vom 9.1.2006 (2 BvR 443/02) hat das Bundesverfassungsgericht den hohen Wert dieses Rechts betont (was selbstverständlich auch für Bereiche jenseits der Forensik gelten sollte): "Ärztliche Krankenunterlagen mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen betreffen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre. Deswegen und wegen der möglichen erheblichen Bedeutung der in solchen Unterlagen enthaltenen Informationen für selbstbestimmte Entscheidungen des Behandelten hat dieser generell ein geschütztes Interesse daran, zu erfahren, wie mit seiner Gesundheit umgegangen wurde, welche Daten sich dabei ergeben haben und wie man die weitere Entwicklung einschätzt. Dies gilt in gesteigertem Maße für Informationen über die psychische Verfassung." 

"Nach neuerer Rechtsprechung, Gesetzgebung und auch Entwicklungen in der Psychiatrie ist 2011 das Recht des Patienten zur Einsicht in seine Krankenunterlagen umfassend. Eine Beschränkung des Einsichtsrechts auf objektive Befunde im Gegensatz zu subjektiven Einschätzungen des Arztes ist nicht mehr zulässig." (Veröffentlichungen in R & P, Heft 1/2011 Rolf Marschner / Martin Zinkler: Das Recht auf Einsicht in psychiatrische Krankenunterlagen – rechtlich umfassend und therapeutisch sinnvoll).

International ist die Einsicht z. B. durch Artikel 18 Comment 34 zu Artikel 19 (2) Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) und Artikel 12 (b) (iv) General Comment 14 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt)89 anerkannt. Active Citizenship Network4 konkretisiert in der European Charter of Patients Rights5 Einsichtsrechte und Artikel 10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin8 beschreibt Einsichtsrechte als Menschenrecht. Dabei gilt die Begrenzung auf "objektive Daten" nicht.

Am 29.11.2012 verabschiedete der Bundestag ein Patientenrechtegesetz. § 630g BGB bestimmt nun: "Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen. § 811 (Vorlegungsort, Gefahr und Kosten) ist entsprechend anzuwenden." Das Patientenrechtegesetz (PRG) ist am 26. Februar 2013 nach der Behandlung im Bundesrat in Kraft treten.90

Klagegang:

 

Gibt es Hoffnung? Fragen:

Wird die Anrufung des Petitionsausschusses helfen?

Werden Selbsthilfegruppen in der Öffentlichkeit und beim Gesetzgeber Gehör finden? Z. B. Der Allgemeiner Patienten-Verband e.V.: http://www.patienten-verband.de/ 61, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Notgemeinschaften Medizingeschädigter e.V.82  (Petition PDF-Format.) und Opfer von Kunstfehlern: http://www.geburtsschaden.de/ 83 und http://www.aerzte-pfusch.de/ 84.

Wird die Patientenbeauftragte zur Verbesserung der Lage beitragen?

Wird die WHO, die die "Europäischer Partnerschaftsverbund für Patientenrechte und die Befähigung der Bürger zum selbstbestimmten Handeln85" ins Leben gerufen hat, Patientenrechte fördern? Leider scheint dieses Programm seit 1999 ohne Aktivitäten86.

Als EU-Bürger frage ich auch87: Wie lange möchte die EU Kommission: http://wkeim.bplaced.net/330166.htm88 und das EU Parlament89  (Courrier du Citoyen90) noch zuschauen, dass mir als EU Bürger in Deutschland das in Europa üblichen Patientenrechte (siehe European Charter of Patients Rights91) und Grundrechte der EU Charta nicht zugestanden wird, d. h. dass ich zum Bürger zweiter Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach Deutschland reise? Wie lange noch wird die EU dulden, dass Deutschland ein Schandfleck im "Raum der Freiheit" ist?

Das Europäischen Parlament stellt zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/200192: fest: "dass die in den Kapiteln der Charta niedergelegten Rechte sowohl von den europäischen Institutionen als auch von den Mitgliedstaaten beachtet werden". Wird das Parlament seiner Meinung Geltung verschaffen und die Petition http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm89 positiv beantworten?

Walter Keim

E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm, http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm, http://wkeim.bplaced.net/v-klage_en.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail


Anlagen

  1. Patientenrechte in Europa: http://wkeim.bplaced.net/patienten.htm
  2. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/
  3. Charta der Grundrechte der Europäischen Union: http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm
  4. Active Citizenship Network: http://www.activecitizenship.net/
  5. European Charter of Patients Rights: http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm
  6. Artikel 10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin: http://book.coe.fr/conv/de/ets/164-de.htm#A-10
  7. Patientenrechte in Norwegen: http://wkeim.bplaced.net/no_gesetze.htm.
  8. Verweigerung der Einsicht in Arztunterlagen: http://wkeim.bplaced.net/files/000606dg.htm
  9. Ein Jahr lang keine Antwortet: http://wkeim.bplaced.net/files/000719ab.htm
  10. Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 23.10.2000: http://wkeim.bplaced.net/files/001023bzak.pdf
  11. 19.7.2000: Klage an Bezirksärztekammer: http://wkeim.bplaced.net/files/000719ab.htm
  12. 8.04.2001: An Bezirksärztekammer: http://wkeim.bplaced.net/files/010408bzak.htm
  13. KV Abrechnungsbetrug: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,228591,00.html
  14. Der Spiegel 52/2002: Kartell der Abzocker: http://wkeim.bplaced.net/files/kartell_der_abzocker.pdf
  15. Ärztlichen Berufsordnung § 2 (4): http://www.bnf.de/originalia/mbo.html#BI2
  16. Bundesärztekammer 2.10.2000: http://wkeim.bplaced.net/001002bak.htm#bak
  17. Verbandsinterne Aufsicht der Bezirksärztekammer: http://wkeim.bplaced.net/001002bak.htm#010624
  18. Landesärztekammer 12.06.01: http://wkeim.bplaced.net/files/010612abw.pdf
  19. Klage an Sozialministerium: http://wkeim.bplaced.net/010509sb.htm
  20. Selbstbestimmungsrecht verletzt und geschummelt: http://wkeim.bplaced.net/files/000719dg.htm
  21. An Sozialministerium: http://wkeim.bplaced.net/files/petition3_sbw.htm
  22. Sozialministerium 26.10.01: http://wkeim.bplaced.net/011026sb.htm
  23. Sozialministerium 16.10.01: http://wkeim.bplaced.net/files/011016sm.pdf
  24. Innenministerium 16.08.00: http://wkeim.bplaced.net/files/000816im.pdf
  25. An Innenministerium 19.07.00: http://wkeim.bplaced.net/000719ib.htm
  26. An Innenministerium 04.10.00: http://wkeim.bplaced.net/001004ib.htm
  27. An Innenministerium: http://wkeim.bplaced.net/files/petition3_ibw.htm
  28. An Innenministerium 20.07.00: http://wkeim.bplaced.net/000720ib.htm
  29. Innenministerium 15.05.01: http://wkeim.bplaced.net/010515ib.txt
  30. http://www.lebertransplantation.de/pdf/Patientenrecht.pdf
  31. Patientenrechte heute: http://www.patientenunterstuetzung.de/Grundsaetzliches/patientenrechte_in_deutschland.htm
  32. Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition2.htm#petition
  33. AOK 2.4.2002: http://wkeim.bplaced.net/files/000402aok.pdf
  34. Verfassungsbeschwerde: http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm#hintergrund
  35. Charta der Grundrechts der EU: http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm#art41
  36. http://www.patientenrechte.de/mvpatientenrechte.html
  37. Antwort auf Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition3.htm#antwort
  38. Sozialministerium Baden-Württemberg: http://wkeim.bplaced.net/files/020607sbw.pdf
  39. http://wkeim.bplaced.net/files/petition3_p2.pdf
  40. Petition Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/petition_bw.htm#antwort
  41. http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html
  42. http://www.euro-ombudsman.eu.int/code/pdf/de/code_de.pdf
  43. Europarat: http://wkeim.bplaced.net/020106coe.htm
  44. An Bundesaussenminister: http://wkeim.bplaced.net/files/011223fischer.htm
  45. An Bundesinnenministerium: http://wkeim.bplaced.net/files/020214bmi.htm
  46. http://www.forumjustizgeschichte.de/Zur_Veruntreuun.97.0.html
  47. http://www.tacheles.wtal.de/aktuelles/hammel/rechtsberatungsgesetz2.asp
  48. Rechtsberatungsgesetz aus dem jahre 1935: http://wkeim.bplaced.net/files/de_rechtsberatung.htm
  49. http://www.tacheles.wtal.de/aktuelles/hammel/rechtsberatungsgesetz2.asp
  50. Bundesgesundheitsministerium 20.08.00: http://wkeim.bplaced.net/files/000820bmg.pdf
  51. Verfassungsbeschwerde Rechtsberatung: http://www.gabnet.com/jus/rberg1.htm
  52. Verfassungsbeschwerde Dr. Kramer: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=110
  53. Verfassungsbeschwerde Zusatz: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=111. Ergebnis: http://www.forumjustizgeschichte.de/Wasch_mir_den_P.198.0.html
  54. http://www.forumjustizgeschichte.de/Die_Entstehung.82.0.html
  55. http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Homepage/publikation/archiv/kvbla0702/kvb0702u.html
  56. http://wkeim.bplaced.net/files/heesch.htm
  57. http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Homepage/publikation/pk2002/pk061102.html
  58. Umgang der Justiz mit NS-Vergangenheit: http://wkeim.bplaced.net/files/Umgang_der_Justiz_mit_ihrer_NS-Vergangenheit.htm#80
  59. Patientenvereinigung: http://www.patienten-verband.de/
  60. Verfassungsbeschwerden Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm und vom 18.8.05: http://wkeim.bplaced.net/files/verfassungsbeschwerde.htm
  61. Verfassungsbeschwerde 5.5.2002: http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm#patienten
  62. Bundesverfassungsgericht: http://wkeim.bplaced.net/files/020621bvg.pdf
  63. Berufsverbote: http://www.berufsverbote.de/docs/hh-dammann.html
  64. Bundesverfassungsgericht:http://wkeim.bplaced.net/files/030310bvg.htm
  65. Bundesverfassungsgericht: http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Hollerlanderschliessung.html
  66. http://www.justizskandale.de/1/schoeler_bverfg.html
  67. Petition Patientenrechte: http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm
  68. Landtag Baden-Württemberg: Antwort auf Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm#antwort
  69. Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm#menschenrechte
  70. Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition4_bgm.htm
  71. Bundesministerium der Gesundheit: http://wkeim.bplaced.net/files/030314bgm.pdf
  72. Bundesministerium der Gesundheit: http://wkeim.bplaced.net/files/030428bgm.htm
  73. http://www.vz-nrw.de/SES79823442/doc1293A
  74. Sachverständigenrates 200/2001: http://www.svr-gesundheit.de/gutacht/sogu00/kurzf00.pdf
  75. World Health Report 2000: http://www.who.int/whr/2001/archives/2000/en/index.htm
  76. WHO Health ranking: http://www.photius.com/rankings/healthranks.html
  77. Kammeranwalt: http://wkeim.bplaced.net/020322ab.htm
  78. Landtag Baden-Württemberg: Petition 13-1413: http://wkeim.bplaced.net/files/L-BW-Petition_13-1413.htm
  79. Gebührenordnung: http://wkeim.bplaced.net/files/Gebuehrenordnung.htm
  80. Notgemeinschaft Medizingeschädigter e.V: http://www.bag-notgemeinschaften.de/Petition/petition.html
  81. http://www.geburtsschaden.de/
  82. http://www.aerzte-pfusch.de/
  83. Europäischer Partnerschaftsverbund für Patientenrechte und die Befähigung der Bürger zum selbstbestimmten Handeln: http://bmj.com/cgi/content/full/318/7193/1234/b
  84. Patients Rights in Europe: http://wkeim.bplaced.net/patienten.htm#WHO_1997
  85. http://wkeim.bplaced.net/020418eu.htm
  86. http://wkeim.bplaced.net/330166.htm
  87. Petition to EU Parliament: http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm
  88. Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
  89. Artikel 12 (b) (iv) General Comment 14, Sozialpakt: http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G00/439/34/PDF/G0043934.pdf?OpenElement
  90. http://www.patienten-rechte-gesetz.de/

 

Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte durch eine E-Mail an das Bundesgesundheitsministerium mit einer Kopie an den Bundestag.

Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte, mit folgender Email an das Bundesministerium für Gesundheit (hier klicken):
Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte. Die Regelungen zum Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in vielen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen verstreut und deshalb für den Patienten schwer zu handhaben. Deshalb unterstützen viele Beteiligten (u. a. der Sachverständigenrat) Bestrebungen, die Rechte des Patienten einheitlich und übersichtlich zu regeln. Dies würde zur Rechtsicherheit aller Beteiligten im Gesundheitswesen beitragen. Die Bundesregierung sollte nun einlösen, was sie selbst zu Zeiten ihrer Bundestagsopposition gefordert hat: Die Rechte von Patienten müssen verbessert werden. Dazu ist ein eigenes Patientenschutzgesetz geeignet. Dabei kann die European Charter of Patients Rights http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm Anregungen geben.

(Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert und ergänzt werden).

Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte durch eine E-Mail an die Kommission der EU mit einer Kopie an das Europäische Parlament.

Viele Länder in Europa haben Gesetze oder Chartern, die Rechte der Patienten sichern. Aber Minimum Standards fehlen. Um allen Europäischen Bürgern Patientenrechte zu garantieren und mit der internationalen Entwicklung mitzuhalten sollten Patientenrechte in den Mitgliedsstaaten gestärkt werden.

Support Patients rights, by the following E-Mail to the European Commission (click here):
I support the call to the European Commission for securing the rights of patients.
As a guideline I suggest to use European Charter of Patients Rights http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm and the "Recommendation Rec (2000) 5 of the Council of Europe on the development of structures for citizen and patient participation in the decision-making process affecting health care": http://www.social.coe.int/en/qoflife/recomm/R(00)5.htm .
(You may change the text according to your needs).

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