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Menschenrecht Einsicht in Patientenakten: Aber wie macht man das?
Nach BVerfG, 1
BvR 1130/98 vom 16.9.1998 gebietet das Recht auf Selbstbestimmung
und die personale Würde des Patienten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit
Art. 2 Abs. 1 GG) es, jedem Patienten gegenüber seinem Arzt und
Krankenhaus grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht
in die ihn betreffenden Krankenunterlagen einzuräumen.
Der Anspruch umfasst danach grundsätzlich nur Aufzeichnungen über
objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (vgl.
BGHZ 85, 327 <333 ff.>), kann sich in Einzelfällen aber auch auf den
sensiblen Bereich nicht objektivierter Befunde erstrecken (vgl. BGHZ 106,
146 <151>)
Dabei kann der Anspruch nicht pauschal abgelehnt werden, der Ärzte "die
entgegenstehenden therapeutischen Gründe vielmehr nach Art und Richtung
näher zu kennzeichnen, allerdings ohne Verpflichtung, dabei ins Detail zu
gehen (vgl. BGHZ 106, 146 <150 f.>)." In
der
Psychiatrie galten Besonderheiten.
Trotzdem benehmen sich manche Ärzte auch heute noch wie
Halbgötter in weiß und ignorieren dieses Recht. Man kann dann entweder
einen Rechtsanwalt nehmen um vor Gericht zu klagen oder an die Ärztekammer
klagen und einen Abschlag dem rechtsaufsichtsführenden Sozialministerium
vorlegen. Leider sieht der Petitionsausschuss des Bundestages und des
Landtages Baden-Württemberg 2001 nicht,
dass Patientenrechte besserer gesetzlicher Grundlagen bedürfen.
Wenn der Arzt keine Einsicht gewährt kann man ein Gericht
anrufen. Das kostet allerdings Geld. Man kann auch die Ärztekammer
anrufen. Der dargestellte Fall zeigt allerdings, dass die Ärztekammer 2000
nicht nur nicht hilft, sondern dem Arzt einen "Freibrief" erteilen kann,
keine Einsicht zu gewähren. Dieser "Persilschein" schützt ihn später. Nur
die Rechtsaufsicht des Sozialministeriums über die Ärztekammern hilft
etwas. Letztendlich konnte 2002 erst die Anrufung des Petitionsausschusses
helfen.
In seiner Entscheidung zum Akteneinsichtsrecht im
Maßregelvollzug vom 9.1.2006 (2 BvR 443/02) hat das Bundesverfassungsgericht den
hohen Wert dieses Rechts betont (was selbstverständlich auch für Bereiche
jenseits der Forensik gelten sollte): "Ärztliche Krankenunterlagen mit
ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen
betreffen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre. Deswegen und
wegen der möglichen erheblichen Bedeutung der in solchen Unterlagen
enthaltenen Informationen für selbstbestimmte Entscheidungen des
Behandelten hat dieser generell ein geschütztes Interesse daran, zu
erfahren, wie mit seiner Gesundheit umgegangen wurde, welche Daten sich
dabei ergeben haben und wie man die weitere Entwicklung einschätzt. Dies
gilt in gesteigertem Maße für Informationen über die psychische
Verfassung."
"Nach neuerer Rechtsprechung, Gesetzgebung und auch
Entwicklungen in der Psychiatrie ist 2011 das Recht des Patienten zur
Einsicht in seine Krankenunterlagen umfassend. Eine Beschränkung des
Einsichtsrechts auf objektive Befunde im Gegensatz zu subjektiven
Einschätzungen des Arztes ist nicht mehr zulässig." (Veröffentlichungen
in R & P, Heft 1/2011 Rolf Marschner / Martin Zinkler: Das Recht
auf Einsicht in psychiatrische Krankenunterlagen – rechtlich umfassend und
therapeutisch sinnvoll).
International ist die Einsicht z. B. durch Artikel 18 Comment
34 zu Artikel
19 (2) Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte
(Zivilpakt) und Artikel
12 (b) (iv) General
Comment 14 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte (Sozialpakt)89 anerkannt. Active
Citizenship Network4 konkretisiert in
der European Charter of Patients Rights5 Einsichtsrechte und Artikel
10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin8
beschreibt Einsichtsrechte als Menschenrecht. Dabei gilt die Begrenzung
auf "objektive Daten" nicht.
Am 29.11.2012 verabschiedete der Bundestag ein Patientenrechtegesetz.
§ 630g BGB bestimmt nun: "Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht
in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme
nicht erhebliche therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe
entgegenstehen. § 811
(Vorlegungsort, Gefahr und Kosten) ist entsprechend anzuwenden." Das
Patientenrechtegesetz (PRG) ist am 26. Februar 2013 nach der Behandlung im
Bundesrat in Kraft treten.90
Klagegang:
- Einsichtsgesuch an Arzt in Arztunterlagen.
Vorgehensweise
und Musterbriefe vom Standbein
e. V., Verbraucherzentrale,
UPD
Leipzig, VDK,
Patientenberatung
und DAK.
Peter
Lehmann: Tricks
um als psychiatrischer Patient seine Krankenunterlagen einsehen zu
können.
- Klage an Bezirksärztekammer, da ein Gmünder Arzt ein Jahr lang
einen Antrag auf Einsicht in Patientenakten nicht antwortete .
- Da die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg dieses Verhalten
nicht beanstandete12 und zusätzlich
noch die Klage13
auf den Kopf stellte und dem Kläger
unberechtigterweise die Schuld zuwies14
muss an die Landesärztekammer geklagt werden. Hier wurde der Volksmund
bestätigt, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Den
Ärztekammern fehlt die Unabhängigkeit um als Klageinstanzen
Patientenrechte wahrnehmen zu können, d. h. der klagebehandelnde Jurist
könnte entlassen werden, wenn er sich auf die Seite der Patienten
stellen würde.
- Die Landesärztekammer
Baden-Württemberg erbat zwar vom Arzt die
Einsicht20 trug aber sonnst nichts
bei der Klage (übersandt vom
Sozialministerium)21 abzuhelfen. Da
Akteneinsicht in den Klagevorgang nicht gewährt wird, kann man sich
leisten zu mogeln. Aber meine Pappenheimer haben sich ja schon vorher
deutlich zu erkennen gegeben. Hier wurde möglicherweise das informationelle
Selbstbestimmungsrecht verletzt auf jeden Fall aber geschummelt22. Wegen der Einsichtsverweigerung fliegt
nicht auf, wer das gemacht hat.
- Das Sozialministerium von
Baden-Württemberg führt nur Rechtsaufsicht23, keine Fachaufsicht. Die Klage
wird falsch dargestellt24, um die Rechtsaufsicht zu vernachlässigt25.
Die dokumentiert unvollständige Einsicht in Arztunterlagen wird
unterschlagen, Akteneinsicht in den Klagevorgang abgelehnt. Dieses
Klageorgan ist im entscheidenden Bereich (Fachaufsicht) nicht mal befugt
was zu sagen, im formalen Bereich lässt sie es durchgehen, dass
selbstverständliche EU Grundrechte (Einsicht) verletzt werden.
- Das Innenministerium von
Baden-Württemberg schreibt nicht zuständig zu
sein26 für Datenschutzklage27. Eine Rechtsbelehrung28 wird nicht gegeben, da nur Gutachten
gegeben werden29. Rechtsbelehrung30 über Mängel der Berufsordnung
bleibt unbeantwortet31.
- Die Berufsordnung
der Ärzte vom 10. April 2003 gibt nur Einsicht in objektive
Krankenunterlagen: nach §10 Absatz (2) sind von der Einsicht
"ausgenommen ... diejenigen Teile, die subjektive Eindrücke oder
Wahrnehmungen von Ärztinnen und Ärzten enthalten." Der Landtag von
Baden-Württemberg passte die Berufsordnung der Ärzte nicht an die neueste
Rechtsprechung (1
BvR 1130/9894) an, dass die Ablehnung
in subjektive Informationen der Begründung bedarf. Damit beruft
sich die Berufsordnung immer noch auf 20 Jahre alte Rechtsprechung.
- Der Petitionsausschuss stellt zwar u.a. "mangelhafte inhaltliche
Auseinandersetzung mit ... Beschwerdepunkten" fest. Der Landtag
von Baden-Württemberg schreibt aber seine Antwort39 des Petitionsausschusses nur vom wortwörtliche
Abschrift des Schreibens des Ministeriums40
ist. Kein Wunder, dass der Petitionsausschuss die Einsicht
ablehnte41. Mängel bei gesetzlichen
Einsichts- und Klagerechten und gesetzgeberischer Handlungsbedarf werden
nicht gesehen und das System als "die beiderseitigen Interessen von
Ärzten und Patienten in ein vernünftiges Gleichgewicht bringendes
Ordnungsgefüge" bezeichnet.
- Der Kammeranwalt verschaffte
Patientenrechten keine Geltung79?
(Beispielsweise erhob das Berufsgericht für den Beschluss
der Nichtbehandlung Gebühren80). Anfrage Gebührenordnung81 (pdf).
Akteneinsichtsgesuch nach 2 Jahren Untätigkeit.
Die verbandsinterne Aufsicht greift nicht. OStA Gernot Blessing verschleppte auch Verfahren
gegen verurteilte SS Mörder: Ist er als Kammeranwalt geeignet?
- Das angerufene Berufsgericht behandelt in
seinem Urteil nur Akteneinsicht: Die Bezirksärztekammer hat angeordnet,
dass er nicht antworten muss: Deshalb Freispruch. Alle anderen Punkte
werden nicht behandelt. Das bedeutet, dass der Arzt freigesprochen wird,
da er vom der "Körperschaft des öffentlichen Unrechts" Ärztekammer
Nordwürttemberg die Erlaubnis bekam Patientenrechte nicht zu beachten.
- Eine Verfassungsbeschwerde hilft nicht: Die
Halbgötter in Weiß stehen über dem Menschenrecht der Akteneinsicht.
- Wird der Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte beistehen?
Gibt es Hoffnung? Fragen:
Wird die Anrufung des
Petitionsausschusses helfen?
Werden Selbsthilfegruppen in der
Öffentlichkeit und beim Gesetzgeber Gehör finden? Z. B. Der Allgemeiner
Patienten-Verband e.V.: http://www.patienten-verband.de/
61, die Bundesarbeitsgemeinschaft
der
Notgemeinschaften Medizingeschädigter e.V.82
(Petition
PDF-Format.)
und Opfer von Kunstfehlern: http://www.geburtsschaden.de/
83 und http://www.aerzte-pfusch.de/
84.
Wird die Patientenbeauftragte zur Verbesserung
der Lage beitragen?
Wird die WHO, die die "Europäischer
Partnerschaftsverbund
für Patientenrechte und die Befähigung der Bürger zum selbstbestimmten
Handeln85" ins Leben gerufen hat,
Patientenrechte fördern? Leider scheint dieses
Programm seit 1999 ohne Aktivitäten86.
Als EU-Bürger frage ich auch87: Wie lange möchte die
EU Kommission: http://wkeim.bplaced.net/330166.htm88
und das EU Parlament89
(Courrier du Citoyen90)
noch zuschauen, dass mir als EU Bürger in Deutschland das in Europa
üblichen Patientenrechte (siehe European
Charter
of Patients Rights91) und Grundrechte
der EU Charta nicht zugestanden wird, d. h. dass ich zum Bürger zweiter
Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach Deutschland reise? Wie lange noch
wird die EU dulden, dass Deutschland ein Schandfleck im "Raum
der Freiheit" ist?
Das Europäischen Parlament stellt zur Lage der Grundrechte in der
Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/200192: fest: "dass die in den Kapiteln der Charta
niedergelegten Rechte sowohl von den europäischen Institutionen als auch
von den Mitgliedstaaten beachtet werden". Wird das Parlament
seiner Meinung Geltung verschaffen und die Petition http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm89 positiv beantworten?
Walter Keim
E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm,
http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm,
http://wkeim.bplaced.net/v-klage_en.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
Anlagen
- Patientenrechte in Europa: http://wkeim.bplaced.net/patienten.htm
-
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/
- Charta
der Grundrechte der Europäischen Union: http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm
- Active
Citizenship Network: http://www.activecitizenship.net/
- European Charter of
Patients Rights: http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm
- Artikel
10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin: http://book.coe.fr/conv/de/ets/164-de.htm#A-10
- Patientenrechte in Norwegen: http://wkeim.bplaced.net/no_gesetze.htm.
- Verweigerung der Einsicht in
Arztunterlagen: http://wkeim.bplaced.net/files/000606dg.htm
- Ein Jahr lang keine Antwortet:
http://wkeim.bplaced.net/files/000719ab.htm
- Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg 23.10.2000: http://wkeim.bplaced.net/files/001023bzak.pdf
- 19.7.2000: Klage an
Bezirksärztekammer: http://wkeim.bplaced.net/files/000719ab.htm
- 8.04.2001: An
Bezirksärztekammer: http://wkeim.bplaced.net/files/010408bzak.htm
- KV Abrechnungsbetrug:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,228591,00.html
- Der Spiegel 52/2002: Kartell der Abzocker: http://wkeim.bplaced.net/files/kartell_der_abzocker.pdf
- Ärztlichen
Berufsordnung § 2 (4): http://www.bnf.de/originalia/mbo.html#BI2
- Bundesärztekammer
2.10.2000: http://wkeim.bplaced.net/001002bak.htm#bak
- Verbandsinterne
Aufsicht der Bezirksärztekammer: http://wkeim.bplaced.net/001002bak.htm#010624
- Landesärztekammer 12.06.01: http://wkeim.bplaced.net/files/010612abw.pdf
- Klage an
Sozialministerium: http://wkeim.bplaced.net/010509sb.htm
- Selbstbestimmungsrecht
verletzt und geschummelt: http://wkeim.bplaced.net/files/000719dg.htm
- An Sozialministerium: http://wkeim.bplaced.net/files/petition3_sbw.htm
- Sozialministerium 26.10.01: http://wkeim.bplaced.net/011026sb.htm
- Sozialministerium 16.10.01: http://wkeim.bplaced.net/files/011016sm.pdf
- Innenministerium 16.08.00: http://wkeim.bplaced.net/files/000816im.pdf
- An Innenministerium 19.07.00: http://wkeim.bplaced.net/000719ib.htm
- An Innenministerium 04.10.00: http://wkeim.bplaced.net/001004ib.htm
- An Innenministerium: http://wkeim.bplaced.net/files/petition3_ibw.htm
- An Innenministerium 20.07.00: http://wkeim.bplaced.net/000720ib.htm
- Innenministerium 15.05.01: http://wkeim.bplaced.net/010515ib.txt
- http://www.lebertransplantation.de/pdf/Patientenrecht.pdf
- Patientenrechte heute: http://www.patientenunterstuetzung.de/Grundsaetzliches/patientenrechte_in_deutschland.htm
- Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition2.htm#petition
- AOK 2.4.2002: http://wkeim.bplaced.net/files/000402aok.pdf
- Verfassungsbeschwerde: http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm#hintergrund
- Charta
der Grundrechts der EU: http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm#art41
- http://www.patientenrechte.de/mvpatientenrechte.html
- Antwort auf Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition3.htm#antwort
- Sozialministerium Baden-Württemberg: http://wkeim.bplaced.net/files/020607sbw.pdf
- http://wkeim.bplaced.net/files/petition3_p2.pdf
- Petition Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/petition_bw.htm#antwort
- http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html
- http://www.euro-ombudsman.eu.int/code/pdf/de/code_de.pdf
- Europarat: http://wkeim.bplaced.net/020106coe.htm
- An Bundesaussenminister: http://wkeim.bplaced.net/files/011223fischer.htm
- An Bundesinnenministerium: http://wkeim.bplaced.net/files/020214bmi.htm
- http://www.forumjustizgeschichte.de/Zur_Veruntreuun.97.0.html
- http://www.tacheles.wtal.de/aktuelles/hammel/rechtsberatungsgesetz2.asp
- Rechtsberatungsgesetz aus dem jahre 1935: http://wkeim.bplaced.net/files/de_rechtsberatung.htm
- http://www.tacheles.wtal.de/aktuelles/hammel/rechtsberatungsgesetz2.asp
- Bundesgesundheitsministerium 20.08.00: http://wkeim.bplaced.net/files/000820bmg.pdf
- Verfassungsbeschwerde Rechtsberatung: http://www.gabnet.com/jus/rberg1.htm
- Verfassungsbeschwerde Dr. Kramer: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=110
- Verfassungsbeschwerde Zusatz: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=111.
Ergebnis: http://www.forumjustizgeschichte.de/Wasch_mir_den_P.198.0.html
- http://www.forumjustizgeschichte.de/Die_Entstehung.82.0.html
- http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Homepage/publikation/archiv/kvbla0702/kvb0702u.html
- http://wkeim.bplaced.net/files/heesch.htm
- http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Homepage/publikation/pk2002/pk061102.html
- Umgang der Justiz mit NS-Vergangenheit: http://wkeim.bplaced.net/files/Umgang_der_Justiz_mit_ihrer_NS-Vergangenheit.htm#80
- Patientenvereinigung: http://www.patienten-verband.de/
- Verfassungsbeschwerden Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm
und vom 18.8.05: http://wkeim.bplaced.net/files/verfassungsbeschwerde.htm
- Verfassungsbeschwerde 5.5.2002: http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm#patienten
- Bundesverfassungsgericht: http://wkeim.bplaced.net/files/020621bvg.pdf
- Berufsverbote: http://www.berufsverbote.de/docs/hh-dammann.html
- Bundesverfassungsgericht:http://wkeim.bplaced.net/files/030310bvg.htm
- Bundesverfassungsgericht: http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Hollerlanderschliessung.html
- http://www.justizskandale.de/1/schoeler_bverfg.html
- Petition Patientenrechte: http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm
- Landtag Baden-Württemberg: Antwort auf Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm#antwort
- Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm#menschenrechte
- Petition: http://wkeim.bplaced.net/petition4_bgm.htm
- Bundesministerium der Gesundheit: http://wkeim.bplaced.net/files/030314bgm.pdf
- Bundesministerium der Gesundheit: http://wkeim.bplaced.net/files/030428bgm.htm
- http://www.vz-nrw.de/SES79823442/doc1293A
- Sachverständigenrates 200/2001: http://www.svr-gesundheit.de/gutacht/sogu00/kurzf00.pdf
- World
Health Report 2000: http://www.who.int/whr/2001/archives/2000/en/index.htm
- WHO Health ranking: http://www.photius.com/rankings/healthranks.html
- Kammeranwalt: http://wkeim.bplaced.net/020322ab.htm
- Landtag Baden-Württemberg: Petition 13-1413: http://wkeim.bplaced.net/files/L-BW-Petition_13-1413.htm
- Gebührenordnung:
http://wkeim.bplaced.net/files/Gebuehrenordnung.htm
- Notgemeinschaft Medizingeschädigter e.V: http://www.bag-notgemeinschaften.de/Petition/petition.html
- http://www.geburtsschaden.de/
- http://www.aerzte-pfusch.de/
- Europäischer
Partnerschaftsverbund für Patientenrechte und die Befähigung der
Bürger zum selbstbestimmten Handeln: http://bmj.com/cgi/content/full/318/7193/1234/b
- Patients Rights in Europe: http://wkeim.bplaced.net/patienten.htm#WHO_1997
- http://wkeim.bplaced.net/020418eu.htm
- http://wkeim.bplaced.net/330166.htm
- Petition to EU Parliament: http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm
- Menschenrechtsverletzungen in
Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
- Artikel
12 (b) (iv) General
Comment 14, Sozialpakt:
http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G00/439/34/PDF/G0043934.pdf?OpenElement
- http://www.patienten-rechte-gesetz.de/
Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte durch
eine E-Mail an das Bundesgesundheitsministerium mit einer Kopie an den
Bundestag.
Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte, mit
folgender
Email an das Bundesministerium für Gesundheit (hier klicken):
Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte. Die Regelungen zum
Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in vielen Gesetzen und
Gerichtsentscheidungen verstreut und deshalb für den Patienten schwer zu
handhaben. Deshalb unterstützen viele Beteiligten (u. a. der
Sachverständigenrat) Bestrebungen, die Rechte des Patienten einheitlich
und übersichtlich zu regeln. Dies würde zur Rechtsicherheit aller
Beteiligten im Gesundheitswesen beitragen. Die Bundesregierung sollte
nun einlösen, was sie selbst zu Zeiten ihrer Bundestagsopposition
gefordert hat: Die Rechte von Patienten müssen verbessert werden. Dazu
ist ein eigenes Patientenschutzgesetz geeignet. Dabei kann die European
Charter of Patients Rights
http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm Anregungen
geben.
(Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert und
ergänzt werden).
Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte
durch eine E-Mail an die Kommission der EU mit einer Kopie an das
Europäische Parlament.
Viele Länder in Europa haben Gesetze oder Chartern, die Rechte der
Patienten sichern. Aber Minimum Standards fehlen. Um allen
Europäischen Bürgern Patientenrechte zu garantieren und mit der
internationalen Entwicklung mitzuhalten sollten Patientenrechte in den
Mitgliedsstaaten gestärkt werden.
Support Patients rights, by
the
following E-Mail to the European Commission (click here):
I
support the call to the European Commission for securing the rights
of patients.
As a guideline I suggest to use European Charter of
Patients Rights http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm
and the "Recommendation Rec (2000) 5 of the Council of Europe on the
development of structures for citizen and patient participation in the
decision-making process affecting health care": http://www.social.coe.int/en/qoflife/recomm/R(00)5.htm
.
(You may change the text according to your needs).
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