Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com                                      
Torshaugv. 2 C                                              
N-7020 Trondheim, den 3
.3.03

An die
Geschäftsstelle des Berufsgerichts bei der
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstr. 38 A
D-70597 Stuttgart

Betreff: Kostenregelung des Berufsgerichtlichen Verfahrens 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in der Petition 13/1413: http://wkeim.bplaced.net/files/L-BW-Petition_13-1413.htm steht folgendes:
"Der Umstand, dass die Einlegung von Rechtsmitteln im Falle ihrer Erfolglosigkeit zu einer Kostentragungspflicht führen kann, liegt im Bereich der allgemeinen Lebenserfahrung. Die Petenten hätten die Möglichkeit gehabt, sich bei der Geschäftsstelle des Landesberufsgerichts vor der Einlegung des Rechtsmittel entsprechend zu informieren." Der Petition konnte nicht abgeholfen werden.
 
Ich bitte Sie mir die Kostenregeln des berufsgerichtlichen Verfahrens zukommen zu lassen. Leider war es mir nicht möglich, das im Internet zu finden. Dabei nehme ich Bezug auf meine Klage vom 29.10.02
http://wkeim.bplaced.net/020322ab.htm deren Entgegennahme noch nicht vom Kammeranwalt bestätigt wurde.
 
Dabei lege ich auch Zugrunde, dass die vom Landtag zitierte "allgemeine Lebenserfahrung" für diejenigen demokratischen Staaten der EU, die die Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkennen und Staaten mit vordemokratischen Überresten wie Deutschland, die das nicht tun, verschieden ist: kostenloses Klagerecht ist in Artikel 43 (Ombudsmann) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Gebühren für ablehnende Bescheide sind prohibitiv und Deutschland wurde beim UIG (Umweltinformationsgesetz) verurteilt (Rechtssache C-217/97) das abzuschaffen: http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm#UIG. Kosten für den Beschluss der Nichtbehandlung sind - in einem europäischen Rahmen gesehen - falsch.
 
Wie die Klage (Punkt 6) zeigt, wurde ich übers Ohr gehauen: 20 DM für 3 unleserliche Kopien. Zusätzlich wird die Solidargemeinschaft der Versicherten http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm#versicherte übers Ohr gehauen, da Deutschland zwar das teuerste Gesundheitswesen der EU hat, aber bei der Qualität nur auf Platz 13 von 15 steht. Ein gleich schlechtes Gesundheitssystem gibt es in der EU schon für ca. 55 Milliarden € (EURO) billiger. Das beste Gesundheitswesen der EU (Frankreich) ist immer noch ca. 25 Milliarden € (EURO) billiger. Dazu kommt noch, dass Klagen offensichtlich nicht gefördert werden (um zur Qualitätsverbesserung beizutragen), sondern durch Kosten unterdrückt werden.
 
Als Europäer bin ich der Meinung, dass die europäischen Grundrechte und die European Charter of Patients Rights von der Landesärtzekammer und vom Kammeranwalt respektiert werden sollten.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Walter Keim
Kanzlerrichtlinie Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/kanzler.htm
Warum sind Patientenrechte defizitär in Deutschland? : http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm#e-mail, http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm
Who is responsible for the lack of freedom of information:  http://wkeim.bplaced.net/I_accuse.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail