Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den
3.3.03
An die
Geschäftsstelle des
Berufsgerichts bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstr. 38
A
D-70597 Stuttgart
Betreff: Kostenregelung des
Berufsgerichtlichen Verfahrens
Sehr geehrte Damen und Herren,
"Der Umstand, dass die Einlegung von Rechtsmitteln
im Falle ihrer Erfolglosigkeit zu einer Kostentragungspflicht führen kann, liegt
im Bereich der allgemeinen Lebenserfahrung. Die Petenten hätten die Möglichkeit
gehabt, sich bei der Geschäftsstelle des Landesberufsgerichts vor der Einlegung
des Rechtsmittel entsprechend zu informieren." Der Petition konnte nicht
abgeholfen werden.
Ich bitte Sie mir die Kostenregeln des
berufsgerichtlichen Verfahrens zukommen zu lassen. Leider war es mir nicht
möglich, das im Internet zu finden. Dabei nehme ich Bezug auf meine Klage vom
29.10.02
Wie die Klage (Punkt 6) zeigt, wurde ich übers Ohr
gehauen: 20 DM für 3 unleserliche Kopien. Zusätzlich wird die
Solidargemeinschaft der Versicherten http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm#versicherte übers
Ohr gehauen, da Deutschland zwar das teuerste Gesundheitswesen der EU hat, aber
bei der Qualität nur auf Platz 13 von 15 steht. Ein gleich schlechtes
Gesundheitssystem gibt es in der EU schon für ca. 55 Milliarden € (EURO) billiger.
Das beste Gesundheitswesen der EU (Frankreich) ist immer noch ca. 25 Milliarden
€ (EURO) billiger. Dazu kommt noch, dass Klagen offensichtlich nicht gefördert
werden (um zur Qualitätsverbesserung beizutragen), sondern durch Kosten
unterdrückt werden.
Mit freundlichen Grüßen