Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 29.10.2004

Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel
Geschäftsstelle der Patientenbeauftragten
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Wilhelmstraße 49
D-10117 Berlin


Betreff: Patientenrechte im internationalen Vergleich
(2 jährige Verschleppung der Berufsaufsichtsbeschwerde vom 29.10.2002)

Sehr geehrte Frau Kühn-Mengel,

die Berufsaufsichtsbeschwerde an den Kammeranwalt (KLAUS SCHMIERER / GERNOT BLESSING
) vom 29.10.2002 http://wkeim.bplaced.net/020322ab.htm wurde am 7.11.2002 entgegengenommen, ist aber bis heute nicht beantwortet, obwohl die Landesärztekammer am 10.1.2003 versprach: "Sie werden von dort aus Nachricht erhalten." und um Geduld bat. Ich habe die verbandsinterne Aufsicht benachrichtigt (Landesärztekammer) und Akteneinsicht beantragt: http://wkeim.bplaced.net/files/041029bnw.htm 

Innerhalb von welchem Zeitraume muss der Kammeranwalt antworten?

Wie kann ich gegen die Untätigkeit des Kammeranwalts klagen?

Auch die 2 jährige Verschleppung der AOK musste ich mit dem mir erfundenen Rechtsmittels der "Entscheidungserzwingungsklage": http://wkeim.bplaced.net/files/990411sg.htm beim Sozialgericht beikommen. Ob ich der fast 3 jährigen Verschleppung der Petition http://wkeim.bplaced.net/petition_ifg.htm durch das Verwaltungsgericht beikomme, weiß ich (noch) nicht: http://wkeim.bplaced.net/files/vg-entwurf.htm .

Das sind 3 Beispiele, bei dem das Recht auf eine begründete Antwort innerhalb angemessener Zeit fehlt. Dies ist in der EU und Europa außerhalb Deutschlands selbstverständlich.

Ich habe in Norwegen Patientenrechte studiert http://wkeim.bplaced.net/gesetze.htm und ihre Anwendung kennen gelernt. Ich habe mich auch davon überzeugt, dass andere Staaten vergleichbare Rechte kennen: http://wkeim.bplaced.net/patienten.htm

Aus internationaler Sicht bedürfen Patientenrechte in Deutschland auf folgenden Problemstellungen der Stärkung:

Ich begrüße es, dass mit Ihrem Amt eine Stelle geschaffen wurde, an die Patienten und auch ich mich wenden kann.

Leider haben sich Petitionsauschüsse, in den Petitionen (Bundestag vom 9.12.2002 Pet 2-14-15-050693 und 1.6.2004 Pet-2-15-15-21260-004220) und Landtag von Baden-Württemberg vom 25.10.01: http://wkeim.bplaced.net/petition3.htm ganz der Diskussion entzogen und sich völlig taub gestellt.

In ca. 60 Staaten gibt es den generellen Aktenzugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Informationsfreiheit). Auch in Deutschland gibt es solche Bestrebungen, die bisher Deutschland vom letzten auf den vorletzten Platz zu bringen scheinen: http://wkeim.bplaced.net/files/041013btf.htm

Bisher ist Deutschland weltweit der einzige Staat, in dem altruistisches Handeln im Bereich der Rechtsberatung verboten ist: http://wkeim.bplaced.net/files/de_rechtsberatung.htm . Das gilt ja auch für Patienten, da Patienten auch Rechtssuchende sind. Auch hier gibt es ein Reförmchen, das leider zu kurz greift: http://www.adversario.de/article254.html .

Leider zeigen diese 2 Beispiele, dass die Bundestagsabgeordneten sich der Exekutive beugend, die größten Versager in Europa sind, was die Durchsetzung von Menschen- und Bürgerrechten angeht. Nach § 20 GG geht "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählten Volksvertretung beschlossenen) "Gesetz und Recht gebunden". Obwohl theoretisch auch in Deutschland damit eine Demokratie europäischen Typs möglich wäre, begnügen sich die Bundestagsabgeordneten mit der Schönfärberei eines altmodischen Obrigkeitsstaates. Dass Demokratie sich aus dem Griechischen herleitet und wörtlich "Volksherrschaft" bedeutet, geht dabei völlig unter, dem Amtsschimmel huldigend wird bei der Gesetzgebung "Demokratie light" praktizierend.

Das bedeutet wohl, dass Sie nur dann kleine gesetzliche Verbesserungen durchsetzen können, wenn Sie den Bundestagsabgeordneten kräftig den Marsch blasen und sagen wo es lang geht.

Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Akteneinsicht in Artikel 41 (2), die Informationsfreiheit in Artikel 42, das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Active Citizenship Network hat diese Grundrechte für den Bereich der Patienten in der European Charter of Patients Rights konkretisiert. Im "Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate festgelegt.  

Als Europäer bin ich der Meinung, dass die europäischen Grundrechte und die European Charter of Patients Rights vom Kammeranwalt respektiert werden sollten.  

Mit freundlichen Grüßen  

Walter Keim
Who invites the Human Right Commissioner to Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm ?

Anlage 1:

 

Antwort am 10.3.2005: Patientenbeauftragte hat die Aufgabe für Verbesserung der Patientenrechte einzutreten.

PS: Diese Internetpublikation ist auch ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com.

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung.