Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, Trondheim, den 11.4.99

Sozialgericht, Telefon: 0711-6673-0
Senefelder Str. 48
D-70176 Stuttgart

ENTSCHEIDUNGSERZWINGUNGSKLAGE


Ich beantrage:

1. Die Einstufung von xxx in die Pflegestufe II vom Tage der Entscheidung an. Beweiss: Pflegetagebuch beigelegt dem Schreiben vom 31.8.98, da die Klage vom 22.8.97 nicht behandelt wurde, obwohl am 27.1.98 "in Kürze" ein Gutachten zugesagt wurde.

2. DM 40.- (vierzig) für 5 Einschreibebriefe zu je DM 8.- zu zahlen (4 Kronen = 1 DM).

3. Weitere Beschlüsse, die das Gericht für nützlich erachtet.


Diese Entscheidungserzwingungsklage wurde gewählt da Herr Wolfgang Bäse (AOK Waiblingen) am 8.4.99 eine Rechtbelehrung verweigerte, wie gegen diese Verschleppung geklagt werden kann. Die AOK Schorndorf hatte keinen kompetenten Sachbearbeiter, der diese Frage beantworten konnte. Die mehrjährigen unakzeptablen Untätigkeit, wurde auch verschleiert durch Verweigerung von Akteneinsicht schriftlich beantragt am 11.4.98 (abgesandt am 26.5.98). Eine schriftlicher Antrag vom 13.12.97 nach einer unmittelbaren Rechtsmittelbelehrung wurde nicht beantwortet.

Ich beziehe mich weiter auf meine Schreiben 11.7. 30.7. 6.8., 20.8.97, 13.12.97, 11.4.98 (abgesandt am 26.5.98), 31.8.98 und 20.1.99, größtenteils unbeantwortet. Kein einziges der Schreiben der AOK erwähnt das Datum eines meiner Schreiben.

Da schuldhaftes Versäumnis vorliegt, wird die Erstattung der Kosten für Einschreiben beantragt.

Falls die fehlende Rechtmittelbelehrung zur Folge hat, dass hier nicht richtig geklagt wurde, beantrage ich, dass die AOK sofort verurteilt wird unmittelbar eine Rechtsmittelbelehrung zu geben oder das Gericht die formgerechte Klagemöglichkeit mitteilt.

Trondheim, 11.4.99

Walter Keim

Anlagen: Schreiben vom 31.8.98 und Kopien von 6 Einschreibebelegen

Kopie: Petitionsausschuss: Bitte rügen Sie die unakzeptable Sachbearbeitung und Verweigerung
der Rechtsbelehrung.

__________________________________________________________________________

26.4.99: Annahme des Verfahrens.

9.06.99: Anerkenntnis der Beklagten: Damit hat die Entscheidungserzwingung Erfolg gehabt.

8.07.99: Klageerwiderung.

28.7.99: AOK zahlt Zinsen und Einschreiben.

10.8.99: Antrag auf Akteneinsicht.

6.09.99: Akteneinsicht: Damit hat die Akteneinsichtserzwingung Erfolg gehabt.

30.9.99: Zurücknahme der Klage.

___________________________________________________________________________

Walter Keim                         E-mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C                     Homepage: http://wkeim.bplaced.net/
N-7020 Trondheim, den 2.4.2000

An den Petitionsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg
Haus des Landtages
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart

Petition: Verschleppung eines Pflegeantrages durch die AOK

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezug auf mein Schreiben vom 11.4.99 und Ihre Antwort vom 19.4. die Entscheidung der AOK abzuwarten, bitte ich Sie die AOK zu rügen da die Reaktion der AOK aus folgenden Gründen ungenügend ist: 

1.Am 22.6.99 und am 11.4.98 wurde Akteneinsicht nicht gewährt.
2.Am 11.4.99 und 13.12.97 wurden Rechtsbelehrungen verweigert.
3.Dieses Mängel und weiteres Verbesserungspotential wird von der AOK nicht wahrgenommen (siehe Aktenvermerk vom 14.6.99).
4.Obwohl der Klagevorgang vom 27.8.97 bis zum 31.5.99 verschleppt wurde (wovon ich für 15.3.98 bis 14.6.98 die Verantwortung übernahm), wird 14.6.99 "ein nicht unwesentlicher" Beitrag dem Kläger zugeschoben. 

Die AOK hat am 31.5.99 die Pflegebestufe II ab 1.1.98 zugestanden. Doch wurde weder der dadurch entstandene Schaden (ungenügende Pflege vom 1.1.98 bis 51.5.99 beschrieben am 16.9.99) behoben, noch genügende Massnahmen getroffen ähnliche Vorkomnisse zu vermeiden.

Wenn Sie sich aufgrund der Gesetze nicht in der Lage sehen die AOK zu rügen, möchte ich Sie auffordern, sich das norwegische Verwaltungsgesetz (http://www.lovdata.no/all/nl-19670210-000.html und Öffentlichkeitsgesetz (http://www.lovdata.no/all/nl-19700619-069.html) übersetzen zu lassen und in Ausübung ihrer Verfassungsautrages der Neuordnung des Lebens nach demokratischen Regeln dazu beizutragen, dass Akteneinsicht, Rechtsbelehrungen und Recht auf Antworten den Bürgern zugestanden werden.

Gerade mein Pochen auf diese Rechte scheint die AOK bestärkt zu haben, die Klage so lange liegen zu lassen und auf zahlreiche Briefe einfach nicht zu antworten. Ich bitte Sie auch zu prüfen inwieweit meine erfolgreiche Petition 12/04328 dazu beigetragen hat, so behandelt worden zu sein. Für mich ist es nicht akzeptabel, dass meine Mutter darunter zu leiden hat, dass ich versuche Rechte wahrzunehmen, die es im Ausland gibt, die aber möglicherweise in Deutschland fehlen. Sie können dazu beitragen das zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen 

Walter Keim
Kopie: Rechtsausschuss und Petitionsausschuss des Bundestages


Begründung des Bschlusses des Landtages von Baden-Württemberg

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