Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, Trondheim, den 11.4.99
Sozialgericht, Telefon: 0711-6673-0
Senefelder Str. 48
D-70176 Stuttgart
ENTSCHEIDUNGSERZWINGUNGSKLAGE
Ich beantrage:
1. Die Einstufung von xxx in die Pflegestufe II vom Tage der
Entscheidung an. Beweiss: Pflegetagebuch beigelegt dem Schreiben
vom 31.8.98, da die Klage vom 22.8.97 nicht behandelt wurde,
obwohl am 27.1.98 "in Kürze" ein Gutachten zugesagt
wurde.
2. DM 40.- (vierzig) für 5 Einschreibebriefe zu je DM 8.- zu
zahlen (4 Kronen = 1 DM).
3. Weitere Beschlüsse, die das Gericht für nützlich erachtet.
Diese Entscheidungserzwingungsklage
wurde gewählt da Herr Wolfgang Bäse (AOK Waiblingen) am 8.4.99
eine Rechtbelehrung verweigerte, wie gegen diese Verschleppung
geklagt werden kann. Die AOK Schorndorf hatte keinen kompetenten
Sachbearbeiter, der diese Frage beantworten konnte. Die
mehrjährigen unakzeptablen Untätigkeit, wurde auch verschleiert
durch Verweigerung von Akteneinsicht schriftlich beantragt am
11.4.98 (abgesandt am 26.5.98). Eine schriftlicher Antrag vom
13.12.97 nach einer unmittelbaren Rechtsmittelbelehrung wurde
nicht beantwortet.
Ich beziehe mich weiter auf meine Schreiben 11.7. 30.7. 6.8., 20.8.97, 13.12.97, 11.4.98 (abgesandt am
26.5.98), 31.8.98 und 20.1.99, größtenteils unbeantwortet. Kein
einziges der Schreiben der AOK erwähnt das Datum eines meiner
Schreiben.
Da schuldhaftes Versäumnis vorliegt, wird die Erstattung der
Kosten für Einschreiben beantragt.
Falls die fehlende Rechtmittelbelehrung zur Folge hat, dass hier
nicht richtig geklagt wurde, beantrage ich, dass die AOK sofort
verurteilt wird unmittelbar eine Rechtsmittelbelehrung zu geben
oder das Gericht die formgerechte Klagemöglichkeit mitteilt.
Trondheim, 11.4.99
Walter Keim
Anlagen: Schreiben vom 31.8.98 und Kopien von 6
Einschreibebelegen
Kopie: Petitionsausschuss: Bitte rügen Sie die unakzeptable
Sachbearbeitung und Verweigerung
der Rechtsbelehrung.
__________________________________________________________________________
26.4.99: Annahme des Verfahrens.
9.06.99: Anerkenntnis der Beklagten: Damit hat die Entscheidungserzwingung Erfolg gehabt.
8.07.99: Klageerwiderung.
28.7.99: AOK zahlt Zinsen und Einschreiben.
10.8.99: Antrag auf Akteneinsicht.
6.09.99: Akteneinsicht: Damit hat die Akteneinsichtserzwingung Erfolg gehabt.
30.9.99: Zurücknahme der Klage.
___________________________________________________________________________
Walter
Keim
E-mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2
C
Homepage: http://wkeim.bplaced.net/
N-7020 Trondheim, den 2.4.2000
An den Petitionsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg
Haus des Landtages
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart
Petition: Verschleppung eines Pflegeantrages durch die AOK
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bezug auf mein Schreiben vom 11.4.99 und Ihre Antwort vom
19.4. die Entscheidung der AOK abzuwarten, bitte ich Sie die AOK
zu rügen da die Reaktion der AOK aus folgenden Gründen
ungenügend ist:
1.Am 22.6.99 und am 11.4.98 wurde Akteneinsicht nicht gewährt.
2.Am 11.4.99 und 13.12.97 wurden Rechtsbelehrungen verweigert.
3.Dieses Mängel und weiteres Verbesserungspotential wird von der
AOK nicht wahrgenommen (siehe Aktenvermerk vom 14.6.99).
4.Obwohl der Klagevorgang vom 27.8.97 bis zum 31.5.99 verschleppt
wurde (wovon ich für 15.3.98 bis 14.6.98 die Verantwortung
übernahm), wird 14.6.99 "ein nicht unwesentlicher"
Beitrag dem Kläger zugeschoben.
Die AOK hat am 31.5.99 die Pflegebestufe II ab 1.1.98
zugestanden. Doch wurde weder der dadurch entstandene Schaden
(ungenügende Pflege vom 1.1.98 bis 51.5.99 beschrieben am
16.9.99) behoben, noch genügende Massnahmen getroffen ähnliche
Vorkomnisse zu vermeiden.
Wenn Sie sich aufgrund der Gesetze nicht in der Lage sehen die
AOK zu rügen, möchte ich Sie auffordern, sich das norwegische
Verwaltungsgesetz (http://www.lovdata.no/all/nl-19670210-000.html
und Öffentlichkeitsgesetz (http://www.lovdata.no/all/nl-19700619-069.html)
übersetzen zu lassen und in Ausübung ihrer Verfassungsautrages
der Neuordnung des Lebens nach demokratischen Regeln dazu
beizutragen, dass Akteneinsicht, Rechtsbelehrungen und Recht auf
Antworten den Bürgern zugestanden werden.
Gerade mein Pochen auf diese Rechte scheint die AOK bestärkt zu
haben, die Klage so lange liegen zu lassen und auf zahlreiche
Briefe einfach nicht zu antworten. Ich bitte Sie auch zu prüfen
inwieweit meine erfolgreiche Petition 12/04328 dazu beigetragen
hat, so behandelt worden zu sein. Für mich ist es nicht
akzeptabel, dass meine Mutter darunter zu leiden hat, dass ich
versuche Rechte wahrzunehmen, die es im Ausland gibt, die aber
möglicherweise in Deutschland fehlen. Sie können dazu beitragen
das zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Rechtsausschuss und Petitionsausschuss des Bundestages
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