English English translation
 

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 15. 2. 2005
 

An die Abgeordneten, Fraktionen und Ausschüsse des
Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin
 

Anhörung findet am 14.3.05 statt: Informationsfreiheitsgesetz nicht nur zur Probe und ohne Wenn und Aber

Sehr geehrter Damen und Herren Abgeordnete,

ich danke den Grünen, der SPD und dem Innenausschuss des Bundestages, dass alle Interessierten eingeladen sind bei der Anhörung dieses Gesetzentwurfs mitzuwirken.

Ein Informationsfreiheitsgesetz wird seit den Koalitionsvereinbarungen von1998 und 2002 versprochen.

Als das BMI die Bürger im Sommer 2001 eingeladen hat ein Informationsfreiheitsgesetz zu diskutieren, habe ich das sehr begrüßt, da Deutschland dadurch die Chance hatte Anschluss an die der internationalen Entwicklung zu finden.

Da im Dezember 2001 vom BMI noch kein Gesetzentwurf vorlag, habe ich in der Petition vom 21.12.01 vorgeschlagen, dass der Bundestag das Gesetz selber einbringt.

Bisher ist Deutschland nämlich das einzige bedeutende Land in Europa (im Bund und 12 von 16 Bundesländern) das ohne das Menschenrecht der Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung): http://wkeim.bplaced.net/foi-europe.gif und http://wkeim.bplaced.net/foi-laws-eu-de.gif.

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten, verletzt ihn aber bisher.

Überall in Europa wurde auf der Basis der Empfehlung 81 (19) des Europarats aus dem Jahre 1981 die Informationsfreiheit eingeführt, beispielsweise fehlt auf dem Balkan nur noch Montenegro. Wird Deutschland auch vom letzten Balkanland überholt werden? Werden in Europa übliche Standards von Bürgerfreundlichkeit in Deutschland eine Chance haben?

Sowohl Hongkong als auch Shanghai haben die Informationsfreiheit eingeführt um Investoren anzulocken. Dies ist ein Test für Pläne in ganz China, eine der am schnellsten expandierenden wirtschaftlichen Wachstumsregionen in der Welt, die Informationsfreiheit einzuführen. Wird es in 5 Jahren, nach Ablauf der Probeperiode Informationsfreiheit in China aber nicht in Deutschland geben? Ist die deutsche Ministerialbürokratie starrer und weniger flexibel als die Kader der chinesischen Kommunistischen Partei? Kanzler Schröder hat im Sommer 2002 der Industrie zuliebe das Informationsfreiheitsgesetz gestoppt um weniger Probleme mit der Wirtschaft vor der Wahl zu haben. Aber haben die Teile der deutschen Wirtschaft (z. B. BDI), die dem Informationsfreiheitsgesetz sehr kritisch gegenüberstehen, überhaupt kapiert um was es geht?

Die UN, OSCE und AOS bestätigten in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass der Zugang zu amtlichen Informationen ein Menschenrecht ist:

The right to access information held by public authorities is a fundamental human right which should be given effect at the national level through comprehensive legislation (for example Freedom of Information Acts) based on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all information is accessible subject only to a narrow system of exceptions.

Ich begrüße, dass die OSZE sich im Jahr 2005 auf die Informationsfreiheit konsentrieren wird und alle OSZE Staaten einschließlich Deutschland beobachten wird: http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm.

Auch der Europarat wird im Zusammenhang mit einem Besuch des Menschenrechtsbeauftragten in Deutschland im Jahre 2005: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm und eines Surveys über Informationsfreiheit Deutschland beobachten.

Ich habe es sehr begrüßt, dass der Petitionsausschuss die Petition vom 21.12.2001 "Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden" am 1.12.2004 befürwortete: Der Beschluss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der FDP lautete, die entsprechende Eingabe der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen. Am 16.12.04 hat der Bundestag dem zugestimmt (BT Drucksache 15/4426). Der Bundestagspräsident hat dem Bundeskanzler diese Petition am 22.12.2004 mit einer Antwortfrist von 6 Wochen übermittelt.

In der Demokratie (Griechisch: Volksherrschaft) sind die Bürger der Souverän. Das aus dem Obrigkeitsstaat übernommene Amtsgeheimnis betrachtet den Bürger als Untertan.

Am 17. Dezember 2004 wurde der Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes (BT Drucksache 15/4493) von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht.

Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ein aufrechter Kämpfer für die Informationsfreiheit und hat schon 1986 und später 1997 dem Bundestag ein Gesetz vorgeschlagen.

Mit Recht hat die SPD darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz in der Tradition Willy Brandts steht "mehr Demokratie" zu wagen. Ich möchte hinzufügen, dass hier auch Bundespräsident Heinemanns Visionen und Gedanken, dass der Staat der Diener des Bürgers wird, Pate stehen.

Auch die FDP und die Abgeordnete Petra Pau der PDS waren der Informationsfreiheit gegenüber sehr positiv und fordern Verbesserungen des Entwurfs.

Dem steht, wie die Zeit 2002 formulierte "der Aufstand der Amtsschimmel" entgegen. Ist, wie die Zeit formulierte "der Widerstand der versammelten Ministerialbürokraten gegen das Gesetz ... (ein) Rückzugsgefecht, zumal auch in Deutschland die Revolution seit einigen Jahren bereits stattfindet"?

Nachdem Minister Schily gescheitert war, mit Hilfe des Kanzleramtschefs Frank-Walter Steinmeier die erste Beratung am 17.12.04 abzusetzen, schloss er sich der Skepsis der CDU/CSU an, gab dem anonymen Amtsschimmel der Ministerialbürokratie ein Ansicht und profilierte sich als Schutzpatron des Aufstandes der Amtsschimmel. Ich habe am 14.12.04 Innenminister Schily in einem Brief gefragt, ob er die Gewähr dafür bietet sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen. Schily hat zwar in seiner Rede am 17.12.04 im Bundestag gesagt den Gesetzentwurf zu begrüßen, im übrigen aber durch zu viele Einwände Zweifel an seinem "Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft" (Artikel 1 (2) GG) nicht ausgeräumt.

Außerdem wollte Schily dem Deutschen Institut für Menschenrechte den Geldhahn abdrehen, da es gemäß UN Resolution 48/134 und Europaratsempfehlung Recommendation No. R (97) 14 auch Menschenrechte in Deutschland beobachten wollte. Der erste Direktor wurde später wegen Thematisierung von Menschenrechtsverletzungen in Deutschland vom Kuratorium zum Rücktritt gezwungen, obwohl er sich um die Einhaltung der Menschenrechte so verdient gemacht hat, dass er von der Internationalen Liga für Menschenrechte mit der "Carl-von-Ossietzky-Medaille" ausgezeichnet wurde. 

Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählten Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Davon dass die Volksvertreter an die Wünsche des Kanzleramtes oder einzelner Minister gebunden sind, kann keine Rede sein: Ganz im Gegenteil, das ist in der Demokratie anders herum. Damit ist auch in Deutschland eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenn die Bundestagsabgeordneten nur wollen.

Es gibt für die Beratungen in den Ausschüssen und im Bundestag also eine solide Mehrheit für das Bürgerrecht der Informationsfreiheit. Wenn das dem Innenminister Schily nicht passt, kann er ja Schatten-Innenminister bei der Opposition werden. Schlagen Sie den "Aufstand der Amtsschimmel" nieder und entscheiden Sie dadurch die Machtfrage, die hier gestellt wird zu Ihren und des Bürgers Gunsten. Stärken Sie die Rechte der Bürger im Entwurf und geben Sie dieses Menschenrecht permanent, nicht nur auf Probe.

Das Wichtigste Argument für die Einführung der Transparenz staatlichen Handelns mit Hilfe der Informationsfreiheit ist das Vertrauen in den Staat zu stärken.  Misstrauen kann abgebaut werden. Der "Transparency"-Chef Peter Eigen sagte "Nach einer internationalen Umfrage wird auch in Deutschland die politische Klasse für am wenigsten glaubwürdig gehalten." Bei manchen Wahlen ist die "Partei" der Nichtwähler auf dem Marsch von der relativen zur absoluten Mehrheit. Antidemokratische Tendenzen und Parteien breiten sich aus. Deshalb wäre es unverantwortlich auf die überall in Europa erprobte Vertrauensschaffende Informationsfreiheit zu verzichten.

Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Informationsfreiheit in Artikel 42, Akteneinsicht in Artikel 41 (2), das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Im "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Bestätigung des Eingangs auf 2 Wochen (Artikel 14) und Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) "unverzüglich und auf keinen Fall später als 2 Monate" festgelegt.

Geben Sie, in Ausführung Ihres Verfassungsauftrages, deutschen Bürgern endlich diese in Europa selbstverständlichen Rechte, beginnend mit der Informationsfreiheit.

Bringen Sie deutschen Behörden bei, Menschenrechte uneingeschränkt zu beachten.

[http://www.humanrights.ch/home/de/Einsteigerinnen/Begriff/idcatart_7564-content.html]: «Internationale Menschenrechte sind die durch das internationale Recht garantierten Rechtsansprüche von Personen gegen den Staat oder staatsähnliche Gebilde, die dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und im Krieg dienen.» (Walter Kälin, in: Das Bild der Menschenrechte. Herausgegeben von Lars Müller, Walter Kälin, Judith Wyttenbach. Baden 2004, S. 17)

Menschenrechte sind vorstaatliche Rechte, die jedem Menschen als Person gegenüber den organisierten Kollektiven (insbesondere den Staaten) zukommen.

Deshalb war ich es schon im Februar 2004 satt, dass immer noch versucht wird, mir das Menschenrecht der Informationsfreiheit vorzuenthalten und habe beim Verwaltungsgericht Berlin und der EU beantragt Deutschland zu verurteilen. Durch einen Bürofehler wurde die Petition vom 21.12.03 über Menschenrechtsverletzungen: Einladung des Menschenrechtsbeauftragten des Europarats der Petition vom 21.12.01 über Informationsfreiheit  zugeordnet, die nun abgeschlossen wurde. Das Verwaltungsgericht soll unter anderem auch sichern, dass die Petition vom 21.12.2003 über (weitere) Menschenrechtsverletzungen in Deutschland nicht unterschlagen sondern behandelt wird.

Immerhin haben in Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, im Bund, Rheinland-Pfalz und Thüringen schon 6 Mal Parlamente die Initiative ergriffen und selber Gesetzentwürfe eingebracht.

Mit freundlichen Grüßen 

Walter Keim

Kommt eine (kleine) Kulturrevolution in Deutschland? http://wkeim.bplaced.net/files/041206btf.htm
Protest gegen begründungslose Ablehnungen des Bundesverfassungsgerichts:  https://web.archive.org/web/20101119032630/http://www.pappa.com/mmdm/adler/ob_bverfg.html
Gegen Versuch der Unterdrückung durch RAK: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm#aemr20
Deutschland, die verspätete Nation: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/16121/1.html
Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten nach Deutschland ein?: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
Kampf dem Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahre 1935: http://wkeim.bplaced.net/files/031213rberg.htm
Warum sind Patientenrechte defizitär in Deutschland? : http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm

Kopie: Verwaltungsgericht Berlin: Walter Keim gegen Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 85.04,
Landtagspräsident von Baden-Württemberg, Ministerpräsident Teufel von Baden-Württemberg, Fraktionen des Landtages in Baden-Württemberg, Deutsches Helsinki-Komitee für Menschenrechte, Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, e.V., Bundestagsausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe 


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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

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