Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 10.04.02
An den Sozialminister des
Landes Baden-Württemberg
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart
Betreff: Internationaler Vergleich legt Stärkung der
Patientenrechte nahe
Sehr geehrter Herr Sozialminister,
ich beziehe mich auf Ihre Unterschrift unter die Patientenrechtscharta:
http://www.patientenunterstuetzung.de/Grundsaetzliches/patientenrechte_in_deutschland.htm.
Darin wird über die gegenwärtige Rechtslage informiert, unter
anderem: "Haben Arztpraxis oder Krankenhaus unrichtige Daten
gespeichert, hat der Patient einen gesetzlichen
Berichtigungsanspruch." Dies wird auch vom BMG (für Tatsachen) und die AOK (falsche, das
Persönlichkeitsrecht verletzende Aufzeichnungen) bestätigt.
Bitte entnehmen Sie dem Schreiben des Innenministerium vom 16.8.00 und 12.12.00 und der Petition 13/589: http://wkeim.bplaced.net/petition3.htm,
dass das in Baden-Württemberg nicht gilt.
Da Sie mich mit Ihrer Unterschrift reingelegt haben schulden Sie
mir Gesetzesinitiativen (auf Landes- möglicherweise auch
Bundesebene) um diese Scharte auszuwetzen.
In der Petition 13/589 wird dokumentiert, dass weder die Ärztekammer noch das Sozialministerium ohne Einschaltung des Petitionsausschusses in der Lage waren Patientenrechte wahrzunehmen. Zwar bleibt zu hoffen, dass diese Petition dazu beiträgt, dass die Ärztekammer und das Sozialministerium in Zukunft Patientenrechte ernster nimmt. Die gegenwärtigen Patientenrechte werden als "ein ausgewogenes, die beiderseitigen Interessen von Arzt und Patient in ein vernünftiges Gleichgewicht bringendes Ordnungsgefüge" angesehen, obwohl hier Menschenrechte auf der Strecke bleiben und Überbleibesel aus vordemokratischer Zeit (z. B. hat der Patient kein Recht auf Korrektur falscher Diagnosen) dokumentiert wird. Ob der (von der Ärztekammer bezahlte) Kammeranwalt so unabhängig und objektiv ist, wie der Petitionsausschuss annimmt, wird sich zeigen müssen. Eine Diskussion internationaler Vergleiche insbesondere von Menschenrechtsverletzungen unterbleibt.
Bei der Berufsordnung wurde bisher keine Anpassung an die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, 1 BvR 1130/98 vom 16.9.1998 vorgenommen, dass die Verweigerung der Einsicht in subjektive Unterlagen vom Arzt begründet werden muss (siehe: http://wkeim.bplaced.net/files/020111pet_bw.htm).
Die Berufsordnung der Ärzte respektiert Rechte die nicht in ihr parternalistisches Weltbild passen nicht, unter anderem Rechte der Berichtigung, Löschung und Einsicht (in sämtliche Unterlagen). Dadurch werden Menschenrechte verletzt. Subjektive Urteile der Ärzte sind von der Einsicht ausgenommen, was zusammen mit der Informationsfreiheit gegen Artikel 19 der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte der UNO dem auch Deutschland beigetreten ist (BGBl. 1973 II S. 1534) und Artikel 10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (ETS no. : 164, Oviedo 04/04/97) verstößt. Den Ärztekammern sind deshalb hoheitliche Rechte zu entziehen, zugunsten unabhängiger Beschwerdestellen, die Patientenrechte der Einsicht, Löschung und Berichtigung durchsetzen.
Die Selbstverwaltung der Ärzte wurde 1937 eingeführt, da die
Ärzte zu 47 % in der NSDAP organisiert waren und dadurch
Privilegien in der NAZI Diktatur erhielten. Damals wurden
Petitionen und Klagen unterdrückt. Die Bezirksärztekammer
führt diese Tradition dadurch weiter, dass sie Klagen nicht als
Möglichkeit der Qualitätsverbesserung sieht, sondern als
unerwünschte Anmaßungen, die es zu unterdrücken gilt. Es ist
an der Zeit diese vordemokratische Privilegien zugunsten von
stärkeren zeitgemäßen Patientenrechten abzulösen.
Der Petitionsausschuss hat geschrieben, dass das
Sozialministerium anlässlich dieser Petition in Ausübung der
Rechtsaufsicht auf Versäumnisse hingewiesen hat. Da mir
gegenüber bisher nur das Versagen der Rechtsaufsicht des
(Schreiben an mich vom 16.10.01:
http://wkeim.bplaced.net/011026sb.htm)
sichtbar ist, bitte ich um Einsicht in den Schriftwechsel
zwischen des Sozialministeriums mit dem Petitionsausschuss und
der Landesärztekammer. Damit könnte auch für mich das
Beurteilen der Chancen der vom Petitionsausschuss angestrebten
Erreichens einer in Zukunft verbesserten Sachbearbeitung der
Bezirksärztekammer, Landesärztekammer und des
Sozialministeriums möglich werden. Dabei berufe ich mich auf GG
Artikel 5 (Informationsfreiheit) und Artikel 19 (2) des
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte: http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_103_2/
(BGBl. 1973 II S. 1534) und die Interpretation des Special
Rapporteur der UN: http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm.
Dies ist ein offener Brief im Internet unter der Adresse: http://wkeim.bplaced.net/petition3_smb.htm
publiziert, wo auch die Antwort hinkommt.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Petitionsausschuss des Landtages, WHO, EU
Ältere Entwürfe, Version: 0.1, 0.2, 0.3, 0.4
Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne
nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com
Die Antwort des
Sozialministeriums enthält die Schreiben an den
Petitionsausschuss. Dabei sieht man, dass der Petitionsausschuss
nur wortwörtlich abschreibt.
Anhang: Patientenschutzgesetze
in Europa: http://home.broadpark.no/~wkeim/patienten.htm
Norwegische Gesundheitsgesetze: http://wkeim.bplaced.net/no_gesetze.htm:
Heilberufsgesetz:
http://home.broadpark.no/~wkeim/heilberufsgesetz.htm
Verwaltungsgesetz:
http://home.broadpark.no/~wkeim/verwaltungsgesetz.htm
(gilt auch für Klagen im Gesundheitsbereich)
Patientenrechtsgesetz:
http://home.broadpark.no/~wkeim/patientenrechtsgesetz.htm
Patientenschutzgesetze
in Europa: http://home.broadpark.no/~wkeim/patienten.htm
Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte, mit
folgender Email an das Sozialministerium Baden-Württemberg,
Abteilung 5: Gesundheitswesen (hier klicken):
Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte und bitte das
in der Landesgesetzgebung zu berücksichtigen. Im Rahmen der
Gesundheitsversorgung hat die Landesregierung die
Aufgabenbereiche gesundheitlicher Verbraucherschutz,
öffentlicher Gesundheitsdienst und Gesundheitsinformationen zu
den unterschiedlichsten Themenbereichen. Die Regelungen zum
Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in vielen
(Bundes-)Gesetzen und Gerichtsentscheidungen verstreut und für
den Patienten schwer zu handhaben. Deshalb unterstützen viele
Beteiligte Bestrebungen, die Rechte des Patienten einheitlich und
übersichtlich in einem Patientenschutzgesetz zu regeln. Dies
würde zur Rechtsicherheit aller Beteiligten im Gesundheitswesen
beitragen.
(Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert
und ergänzt werden).
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