Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim Trondheim, den 26.10.2001

An das
Sozialministerium Baden-Württemberg
Postfach 103443
D-70029 Stuttgart

Aktenzeichen: 55-EF/Keim, Walter
Betreff: Rechtsaufsicht über die Landesärztekammer Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 16.10.01

Sehr gehrte Frau Ruopp,

da ich im Brief vom 16.10.01 nicht das vorher Geschriebe erkennen kann, stelle ich Ihrer Darstellung dem Wortlaut der vorherigen Schreiben gegenüber:

Ihre Darstellung: Tatsächlich:
hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres E-Mails vom 28.09.01. "PS: Dieses Schreiben wurde am 27.9. 2001 auch per Einschreiben geschickt, aber wegen der zahlreichen Links hier auch zusätzlich per E-Mail"
Zu den Ihnen zum wiederholten Mal erhobenen, bekannten Vorwürfen hat die Landesärztekammer bereits umfassend Stellung genommen. "Wir werden daher ... bitten, Dr.  (...)  .. zu informieren, dass Einsicht ... zusteht" (9.5.01)
"Deshalb bitte ich Sie die LÄK zu instruieren, mir Einsicht zu gewähren in die ... vollständigen objektiven Teil der Krankenunterlagen...
Für 3 teilweise unleserliche Kopien von Krankenakten wurde der Wucherpreis von DM 20,20 verlangt...
Anlage 3 Blätter Krankenakten"
Auch im Übrigen enthält das genannte E-Mail keinen neuen Sachvortrag. Der Einschreibebrief schon, mit Dokumentation in den Anlagen und auch z. B. Menschenrechtsverletzungen ("Artikel 10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin.")". Nur eines von vielen Beispielen. 
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher sowohl auf unser Schreiben vom 22.5.01 und vom 13.6.01, als auch auf das Schreiben der Landesärztekammer vom 12.6.01 verwiesen. "Sie werden von der Landesärztekammer ... weiter Nachricht erhalten" (22.5.01).
"Zu Ihrem konkreten Anliegen bleibt zunächst das Ergebnis der Ermittlungen der Landesärztekammer abzuwarten" (13.6.01). Diese Schreiben geben nichts her, dass die Sachbehandlung abgeschlossen ist.
Sie bitten nunmehr das Sozialministerium darum, die Landesärztekammer anzuweisen, Ihnen in den Schriftverkehr des Herrn Dr. med. (...) mit der Landesärztekammer ... bzw. der Bezirksärztekammer Einsicht zu gewähren. "Deshalb bitte ich Sie die LÄK zu instruieren, mir Einsicht zu gewähren in die Berichte des Dr. med. (...) an die LÄK/BÄK..." Also nicht das, was die zurück geschrieben haben, da "am 19.7.00 ... Dr. med. (...) in Ausübung der informationellen Selbstbestimmung die Entbindung von der Schweigepflicht auch gegenüber der Ärztekammer widerrufen (wurde)." (27.9.01)
Falls Sie glauben, außerhalb der Regelungen der ärztlichen Berufsordnung Auskunftsansprüche gegenüber Herrn Dr. med. (...) ... zu haben, so ist für deren Durchsetzung ... die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig... (und) Rechtsberatung (durch einen) Rechtsanwalt Ihrer Wahl... An Menschenrechte glaubt man nicht: die hat man. Da "hier Menschenrechte verletzt werden, bitte ich zusätzlich um einen "nichtförmlichen Rechtsbehelf" (nach Artikel 17 GG) ... übernationaler Möglichkeiten das anzufechten."
Das E-Mail ... enthält ... nicht nur unsachliche sondern beleidigende und ehrverletzende Äußerungen ... Derartige Äußerungen sind inhaltlich und in der Form unangemessen und nicht akzeptabel. "Bitte überzeugen Sie sich selbst dass im Schreiben vom 6.6.00 von "vollständigen Krankenunterlagen" die Rede ist. Weiterhin ist in allen meinen Schreiben von "Einsicht in die Krankenunterlagen" ... die Rede. Nur Analphabeten können daraus eine Unsicherheit hinsichtlich meiner Wünsche konstruieren."
Die "BRD ist das Schlusslicht in der EU bei der Informationsfreiheit... Lässt sich Baden-Württemberg lieber aus der EU werfen als diese Rechte den Bürgern zu gewähren?" (27.9.01)
Wir werden daher in der Zukunft solche Schreiben oder Eingaben nicht mehr beantworten. Die Landesärztekammer unterliegt gemäß § 8 des Heilberuf-Kammergesetzes unserer Rechtsaufsicht. Diese Rechtsaufsicht ist so auszuüben... (22.5.01)

Wie soll die Landesärztekammer zu Dingen, die nachher geschahen z. B. der unvollständige Einsicht, Stellung bezogen haben?  Um zum vorgefassten Ergebnis zu kommen wird also die tatsächliche Beschwerde falsch wiedergegeben. Der Brief vom 27.9.01 ist eine Antwort auf das Schreiben der Landesärztekammer vom 12.6.01 und enthält viele neue Momente. Andre Verdachtsmomente (z. B. gegen den Arzt) werden durch die Einsicht in die Krankenunterlagen teilweise entkräftet, andere Vorwürfe (gegen Ärztekammern) bewiesen. Die Anlagen werden als Beweis zitiert, aber ihre Annahme vom Sozialministerium wird nicht bestätigt.

Dass die Rechtsaufsicht des Sozialministeriums nichts dazu beitragen kann (obwohl am 27.9.01 hauptsächlich von Gesetzen die Rede ist), die deutschen Patientenrechte auf europäisches Niveau zu heben (http://wkeim.bplaced.net/patients.htm), mag so sein und wird in einer Petition, gesetzgeberischen Handlungsbedarf und Informationen an internationale Organisationen einfließen. Aber die Falschdarstellung und Ignorierung wesentlichen Innhalts des Briefes vom 27.9.02 verletzt auch das Beschwerderecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes und die Pflicht der Rechtsaufsicht.

Die Unterstellung angebliche ehrverletzende unakzeptable Beleidigungen weise ich zurück und weise auf das Recht der freien Meinungsäußerung hin.  Dass das Sozialministerium beim Einsichtsrecht in den objektiven Teil, Berichtigungsrecht, körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 GG) nicht beisteht ist eine Sache, aber die Dokumentation, dass Deutschland zusätzlich selbstverständliche Menschenrechte wie die Informationsfreiheit (als einziges Land in der EU: http://wkeim.bplaced.net/foil.htm ein Überbleibsel des Obrigkeitsstaates) und vollständige Einsicht (Artikel 10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin.) nicht wahrnimmt ist durch die Meinungsfreiheit ausdrückbar.

Damit sind die Briefe vom 22.5.01 und 13.6.01 leider die einzig vernünftigen Antworten der Arztaufsicht und den Behörden geblieben in dieser Sache. Sie schreiben keine weiteren Schreiben von mir zu beantworten. Auch aus meiner Sicht ist es richtig aufzuhören, da Ihre Argumentationsschwäche es sinnlos macht den Schriftwechsel fortzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Kopie: Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg
Herr Winfried Kleinert

PS: Auf diese Seite können Sie gerne linken. Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der von mir gegebenen Informationen.

Besucher Nr. seit 25.10.2001

[Zurück zu allen Petitionen]     [Zurück zur Homepage]