Sehr geehrter Herr Henke,
ich danke Ihnen für Ihre Mitteilung. Ich habe am 11.12.2010 meine E-Mail
vom 11.12.2010 ausgedruckt und sie als Einschreiben versandt. Außerdem
ist sie auf meiner Homepage publiziert (Anlage 1:
http://wkeim.bplaced.net/files/1012bmv.htm). Bitte teilen Sie mir
mit, falls dieses Einschreiben nicht innerhalb von einer Woche ankommt.
Ich sende auch eine Kopie dieses Schreibens an den Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, damit der
Bundesbeauftragte die Möglichkeit hat sich darüber zu informieren und
bei Bedarf sich vor Einlegung von Rechtsmitteln zeitnah aussprechen kann.
Mit freundlichen Grüßen
--
Walter Keim
Netizen:
http://sites.google.com/site/walterkeim/
Den 14.12.2010 08:44, schrieb Ref-UI20:
Z14/2618.6-2068 IFG
Sehr geehrter Herr Keim,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.12.2010, mit der Sie die Einlegung
eines Widerspruchs ankündigen. Ich bitte, den Widerspruch unter dem oben
angegebenen Aktenzeichen schriftlich einzulegen; eine E-Mail genügt
nicht der Schriftform. Da Sie insoweit in der E-Mail ein Einschreiben
ankündigen, gehe ich davon aus, dass Ihr schriftlicher Widerspruch hier
demnächst eingeht. Nach Eingang erhalten Sie weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
K. Henke