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Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 10.12. 2006 (Menschenrechtstag)

 Ministerpräsident Oettinger                                                            Landtagspräsident
 Staatsministerium Baden-Württemberg                                           Landtag Baden-Württemberg
 Richard-Wagner-Str. 15                                                                Konrad Adenauer Str. 3
 D-70184 Stuttgart                                                                         D-70173 Stuttgart




Betreff: Chance bei der Verbraucherinformation an die Spitze in Deutschland vorzustoßen: Wann wird die Regierung und die Mehrheit des Landtages in Baden-Württemberg das Menschenrecht der Informationsfreiheit verwirklichen? 

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident und Landtagspräsident,  

ich beziehe mich auf die Beschlüsse des baden-württembergische Landtages in den Petitionen 13/598, 13/6099 die Informationsfreiheit betreffend, denen nicht abgeholfen wurde. Inzwischen wurde Baden-Würrtemberg von allen bedeutenden Staaten in Europa überholt, zuletzt vom allen Balkanstaaten. Dabei wurde übersehen, dass Baden-Württemberg damit die europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR) verletzt. Die Nachbarn Frankreich und die Schweiz haben Informationsfreiheitsgesetze. Ein entsprechender Vorschlag der Opposition wurde von der Landtagsmehrheit des Baden-Württembergs abgelehnt.

In Umfragen befürworteten ca. 80% bis 90% der Bevölkerung, Informationen über Verkäufer von z. B. Gammelfleisch zu bekommen. Allerdings wurde das von der Bundesregierung und dem Bundestag verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz wegen eines schweren, offenkundigen und eindeutigen Verfassungsverstoßes von Bundespräsident Köhler nicht unterschrieben. Dieser juristische Pfusch und Murks zeigt die Unfähigkeit der großen Koalition. Auf der anderen Seite hat Baden-Württemberg mit der Verbraucherkommission (Oettinger-Kommission) sachkundige Vorschläge unabhängiger Experten vorgelegt, die besser auf die Bedürfnisse der Verbraucher eingehen. Die Stellungnahme der Verbraucherkommission Baden-Württemberg stellt nicht nur Horst Seehofer als für den missglückten Gesetzentwurf verantwortlichen Minister bloß, sondern verabreicht auch den Fraktionen der Großen Koalition eine schallende Ohrfeige, die Seehofers ´Formulierungshilfe´ kritiklos abgenickt haben.

Das gekippte Gesetz hätte die Auskunftspflichten der Unternehmen und die Informationsrechte der Behörden klarer regeln und erweitern müssen. Mit dem Gesetz konnte man nicht Ross und Reiter benennen. Eine „zeitnahe“ Auskunft war nicht verbindlich geregelt: Unternehmen konnten die Herausgabe von Informationen blockieren, indem sie sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht jetzt die Länder am Zug. Es werde ihre Aufgabe sein, den Informationsanspruch für die Verbraucher gesetzlich zu verankern, sagte Geschäftsführer Gerd Landsberg am Freitag. Soll Seehofer das verfassungswidrige Bundesgesetz reparieren oder müssen die Länder eigene Gesetze machen, um die Kommunen zur Information zu verpflichten?

Dadurch ergibt sich die Chance durch eine Initiative auf Länderebene Bürgerrechte im Verbraucherrecht zu verwirklichen.

Die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln transparenter, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen. Die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem Leitprojekt des Programms Moderner Staat - moderne Verwaltung unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Dieses Bürger- und Menschenrecht wird im Informationszeitalter als Teil der Demokratie verstanden und ist in über 65 Staaten der Welt verwirklicht. In mehr als der Hälfte dieser Staaten z. B. Brandenburg (Art. 21 (4)) ist dieses Grundrecht in der Verfassung verankert.

Eines der wichtigsten Argumente für die Einführung der Transparenz staatlichen Handelns mit Hilfe der Informationsfreiheit ist das Vertrauen in den Staat zu stärkenMisstrauen kann abgebaut werden.

In Deutschland wurden die ersten Informationsfreiheitsgesetze 1998 in Brandenburg, 1999 in Berlin, von 2000 an in Schleswig-Holstein und 2002 in Nordrhein-Westfalen verabschiedet.

Im Bund wurde ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) seit 1998 von den von der Wählermehrheit getragenen Koalitionsparteien versprochen. Durch den "Aufstand der Amtsschimmel" wurde die Ausarbeitung des Gesetzes 7 Jahre lang verzögert. Die Koalitionsparteien haben dieses Gesetz deshalb selber erarbeitet und am 17. Dezember 2004 (BT Drs. 15/4493) in den Bundestag eingebracht. Der Bundestagspräsident hat meine Petition über Informationsfreiheit nach 3 Jahren am 22.12.03 an den Bundeskanzler zur Berücksichtigung überwiesen. Am 3.6.05 wurde das Gesetz im Bundestag beschlossen (Plpr 15/179). Dieses Gesetz ist nur für die Bundesverwaltung und daher nicht zustimmungspflichtig. Am 8.6.05 hat der Bundesrat keinen Einspruch gegen dieses Gesetz erhoben, das am 1.1.2006 in Kraft trat.

Am 20.9.05 schrieb ich eine Petition an 12 Bundesländer mit dem Vorschlag dem Menschenrecht der Informationsfreiheit durch Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes Rechnung zu tragen. Im Jahre 2006 verabschiedeten Hamburg (29.3.06), Bremen (11.5.06) und Mecklenburg-Vorpommern (27.6.06, Drucksache 4/2117) und das Saarland (12.7.06, Drucksache 13/758) Informationsfreiheitsgesetze.

Deutschland ist aber immer noch in 8 Bundesländern: Sachsen-Anhalt, Sachsen (Opposition positiv), Hessen, Bayern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Thüringen (d. h. mehr als 60 % der Bevölkerung) fast das einzige bedeutende Land der EU, Europas, der OSZE, der OECD sowie aller entwickelten zivilisierten Länder ohne Informationsfreiheitsgesetz in Gemeinden, Kreisen und Landesebene.

Artikel 10 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte schützt die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Fünfte Sektion), Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 wurde "eine ausdrückliche und unleugbare Anerkennung der Anwendung von Artikel 10 im Falle einer Verweigerung eines Antrags auf Zugang zu öffentlichen oder behördlichen Dokumenten enthält". Auch die Rechtssache GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Antrag Nr. 11721/04 vom 11. April 2006 bestätigt diese Rechtsprechung. Mit der Rechtssache Keim gegen Deutschland beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Antrag Nr. 41126/05 versuche ich Deutschland auf den rechten Weg zu bringen.

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten, verletzt ihn aber bisher in 8 Bundesländern.

Die UN, OSZE und AOS bestätigten in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten ein Menschenrecht ist:

The right to access information held by public authorities is a fundamental human right which should be given effect at the national level through comprehensive legislation (for example Freedom of Information Acts) based on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all information is accessible subject only to a narrow system of exceptions.

Der Europarat hat 1981 seinen Mitgliedsstaaten die Empfehlung (81) 19 des Europarates zur Informationsfreiheit gegeben. Eine neue Empfehlung Recommendation Rec(2002)2 wurde 2002 beschlossen. Ich begrüße, dass die OSZE sich auf die Informationsfreiheit konzentriert und alle OSZE Staaten einschließlich Deutschland beobachten wird. Auch der Europarat wird im Zusammenhang mit einem Besuch des Menschenrechtsbeauftragten in Deutschland im Jahre 2005 und eines Surveys über Informationsfreiheit Deutschland beobachten. Der Europarat hat außerdem die Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten gegeben und arbeitet an einer bindenden Konvention über die Informationsfreiheit (Anlage 2). Auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE), die International Helsinki Federation for Human RightsFOIAdvocates, Access Info Europe, ARTICLE 19 und die Open Society Justice Initiative beobachten Deutschland bezüglich des Menschenrechts der Informationsfreiheit.

In Schleswig-Holstein haben die 2 Abgeordneten der dänischen Minderheit trotz der Untätigkeit der Regierung schließlich eine Mehrheit dafür bekommen. Auch in Berlin, im Bund und in Hamburg wurde trotz des Widerstandes der Verwaltung und der Regierungen die Informationsfreiheit durch das Parlament beschlossen. Warum verweigern Sie den Deutschen in Ihrem Bundesland dieses Grund- und Menschenrecht?

Überall in Europa zuletzt in Nordrhein-Westfalen (2001 mit den Stimmen der CDU), der Türkei (2003), Schweiz (2004), Serbien (2004), Bremen (2006), Hamburg (2006) und Saarland (2006) haben auch konservative Parteien bei der einstimmigen Verabschiedung mitgewirkt und zumindest nicht gegen das Bürger- und Menschenrecht der Informationsfreiheit gestimmt.

Die Regierung und die Mehrheit des Landtages in Baden-Württemberg bieten bisher nicht die Gewähr dafür sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen und verbleiben die Schandflecken unter den zivilisierten Ländern. Baden-Württemberg war die Wiege der Demokratie in Deutschland. (Grube, Walter: Der Stuttgarter Landtag 1457-1957. Von den Landständen zum demokratischen Parlament). Mit einem modernen Verbraucherinformationsgesetz kann Baden-Württemberg wieder zur Spitze in Deutschland aufsteigen und damit auch den Anschluss an die zivilisierte Welt finden. Das Grundgesetz bezeichnet in Art. 1 (2) Menschenrechte als "unverletzliche und unveräußerliche (...) Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Keim gegen Deutschland Antrag Nr. 41126/05 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm  

Kopie: Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?), EU Commission, EU Parliament, EU Council, Council of Europe, OSCE, OECD, PACE, International Helsinki Federation for Human Rights, ECHR und UN

Anlage:

  1. Access Info Europe: Bindende Konvention für den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Development of a Binding Treaty on the Right of Access to Official Documents): http://www.access-info.org/?id=12
  2. C. Löser: Amtsgeheimnis und Informationsfreiheit im Wandel. Seminararbeit zum Seminar Gegenwartsfragen des Staats- und Verwaltungsrechts bei Prof. Dr. Maximilian Wallerath. Sommersemester 2006. http://www.cloeser.org/pub/Amtsgeheimnis_und_Informationsfreiheit.pdf
  3. 10. July 2006: Sdruženi Jihoceské Matky v. Czech Republic, Application no. 19101/03. Decision of  ECHR Admissibility of Access to information.http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1.en.html
  4. 11. April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Application no. 11721/04.  ECHR decision to communicate freedom to receive information case to Armenia: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-11721-04.htm
  5. Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit und faires Verfahren: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm

Materialien: Hamburg (29.3.06), Bremen (11.5.06) und Mecklenburg- Vorpommern (27.6.06, Drucksache 4/2117) und das Saarland (Drucksache 13/758) verabschiedeten IFG Gesetze.

Entwicklung:

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Deutschland

Informationsfreiheitgesetze in Europa

 

Informationsfreiheit in Europa