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Warum verweigert sich die bayrische Landesregierung dem Gedanken des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa (Fundamental Rights Agency), und der Landtag akzeptiert das?

 

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 31. 5. 2006

Bayerischer Landtag
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
Maximilianeum
D-81627 München



Betreff: Petition P II 2/VF.0593.15 : Ihre Mitteilung vom 15.5.06, dass Informationsfreiheitsgesetz und verfassungsrechtliche Verankerung nicht geboten sei 

Sehr geehrte Frau Ministerialrätin Dr. Schnitzer,  

ich danke Ihnen für Ihre Mitteilung vom 15.05.06 dass der Rechtsausschuss des bayrischen Landtag Landtag schließt sich der Meinung des Innenministeriums an, "dass der Erlass eines Informationsfreiheitsgesetzes nicht geboten sei."

Gemäß § 83 der GeschO bitte ich um eine Begründung, d. h. Akteneinsicht in die Stellungnahme des Innenministeriums.

Sowohl der Petitionsausschuss von Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Rheinland-Pfalz als auch das Innenministerium in Hessen haben mir diese Schreiben zukommen lassen.

Verwaltungen in aller Welt wollen sich nicht gerne in die Karten schauen lassen und versuchen deshalb die allgemeine Akteneinsicht zu erschweren. Information bedeutet Macht. Dabei beziehe ich mich auch auf mehr als 200 Jahre Erfahrung mit der Informationsfreiheit in Schweden. Die schwedische Verwaltung hat ihren Widerstand nicht aufgegeben. Das schwedische Parlament kommt zum Ergebnis, dass man streng sein muss: "Doch die Vorschriften sind so deutlich abgefasst, die Einsichtnahme des Ombudsmannes des Reichstags so streng und die Tradition so alt, dass diesem Widerstand im Ernstfall nicht nachgegeben wird". Mir scheint diese Frage ist geradezu ein Lackmustest, der das Kräfteverhältnis beschreibt und zeigt ob ein Parlament stark genug ist Bürgerrechte durchzusetzen.

In mehr als der Hälfte der mehr als 65 Staaten mit Informationsfreiheitsgesetzen ist die Informationsfreiheit auch in der Verfassung verankert. Darüber hinaus haben ca. 40 Staaten entsprechende Verfassungsgarantien ohne konkrete gesetzliche Ausformung. In mehr als 25 Ländern werden solche Gesetzentwürfe diskutiert. Auch in Deutschland war im Jahre 1993 in der Verfassungskommission von Bund und Ländern im Zuge der Diskussion um eine Änderung des Grundgesetzes im Rahmen der Wiedervereinigung dafür schon eine Mehrheit vorhanden, allerdings wurde die notwendige zweidrittel Mehrheit damals noch nicht erreicht (BT Drucksache 12/6000, Kapitel 3.4). Im Grundrechte-Report 2006 ist Transparenz nach dem (Bundes-)Informationsfreiheitsgesetz aufgenommen.

In Europa haben fast alle Staaten Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. Bayern ist auf diesem Gebiet hinter den Balkan und den Kaukasus zurückgefallen, wo alle Staaten Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet haben.

In Deutschland haben sowohl der Bund als auch 6 Bundesländer (Hamburg am 29.3.06) und Bremen (11.5.06) Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. In den Bundesländern Saarland (Drucksache 13/758, 1.2.06) und Mecklenburg-Vorpommern (erste Lesung 8.3.06) werden solche Gesetzentwürfe von Parlamentsmehrheiten unterstützt und noch vor den Sommerferien verabschiedet werden. Damit werden am Ende diese Jahres mindestens 8 von 16 Bundesländer Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet haben. Sowohl in NRW (2001), Hamburg (durch CDU-Fraktion), Bremen und dem Saarland hat die CDU bei der Verabschiedung mitgewirkt.

In Schleswig-Holstein, Berlin, im Bund und zuletzt am 29.3.06 durch die CDU Fraktion in Hamburg haben Parlamente eigene Gesetzentwürfe zur Informationsfreiheit verabschiedet, obwohl Regierungen keinen Entwurf ins Parlament einbrachten.

Laut Artikel 1 (2) GG sind die "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten (...) Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft", was ich bei der Frage der Einsichtsgewährung bitte zu berücksichtigen.

Ich sehe Ihrer Antwort entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim
Informationsfreiheitsgesetz ohne Wenn und Aber: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-anhoerung.htm
Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats nach Deutschland ein:
http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm 
Wird die OSZE die Informationsfreiheit fördern? :
http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm

Kopie:

Anlage:

  1. Mehr als 65 Staaten in der Welt haben Informationsfreiheitsgesetze: http://wkeim.bplaced.net/foi-list.htm

Antworten:

 

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Europa

 

Informationsfreiheit in Europa