Die
parlamentarische
Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne
Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist
nicht möglich (BVerfGE 40, 296 <327>)
in English on same subject http://wkeim.bplaced.net/files/foi-osce.htm
Einschreiben
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 17.11.2012
Bundesrechnungshof (BRH)
Adenauerallee 81
D-53113 Bonn
Az.
Pr/Presse-05 20 35 02 - 10/10
Kopie: Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff: Akteneinsicht
in den Brief
von
BRH-Vizepräsident Norbert Hauser vom 8. November 2010 an den Haushalts-
und Verkehrsausschuss des Bundestages gemäß BVerwG
7 C 1.12
Sehr geehrter Herr Naumann,
Am 15.11.1012 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht BVerwG
7 C 1.12, dass der Bundesrechnungshof
über Prüfungsergebnisse Auskunft geben muss, da der
Bundesrechnungshof öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben im Sinne des
IFG wahrnimmt und damit zu den informationspflichtigen Bundesbehörden
zählt.
Ich beziehe mich auf die Ablehnung des Informationszugangs vom 24.1.2011
Aktenzeichen Pr/Presse-05 20 35 02 - 10/10 (Anlage 1). Darin führten
Sie aus:
"3. Aus den vorgenannten Gründen hat das
Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass der Bundesrechnungshof bei
seiner Prüf- und Beratungstätigkeit weder eine Behörde ist noch öffentlich
rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Er ist daher nicht nach § 1 Abs.
1 IFG verpflichtet, Zugang zu den Akten seiner Prüfungsverfahren zu
gewähren, VG Köln, Urteil
vom 30.9.2010, 13 K 717/09."
Das Oberverwaltungsgericht
NRW,
Urteil vom 26.10.2011, Aktenzeichen: 8 A 2593/10 stellte im
Berufungsverfahren fest, dass das Gesetz für
Informationsfreiheit auch für den Bundesrechnungshof
gilt (Anlage 2):
I. Der Bundesrechnungshof ist eine Behörde im
Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Diese Norm erfasst alle Stellen des
Bundes, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen (1).
Ausgenommen vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes sind
lediglich Tätigkeiten der Gesetzgebung und der Rechtsprechung, nicht aber
auch "sonstige unabhängige Tätigkeiten" (2). Der Bundesrechnungshof nimmt
öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahr (3).
Es besteht daher im Ergebnis gerade kein
Zusammenhang in dem Sinne, dass durch Öffentlichkeit und Transparenz die
Unabhängigkeit einer Institution gefährdet würde; umgekehrt kann durch
Herstellung von Öffentlichkeit sogar unzulässigen Einflussnahmen
entgegengewirkt werden.
Am 29.12.2011 lehnt der BRH Akteneinsicht ab mit dem
Hinweis, dass das Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Münster vom 26.10.2011, AZ 8 A 2593/10 nicht
rechtskräftig ist.
Aber am 15.11.1012 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht
( BVerwG
7 C 1.12), dass der Bundesrechnungshof
über Prüfungsergebnisse Auskunft geben muss.
Damit wurde das Urteil des Oberverwaltungsgericht
NRW,
Urteil vom 26.10.2011, Aktenzeichen: 8 A 2593/10 bestätigt.
Aufgrund der veränderten Rechtsprechung beantrage ich
erneut elektronische Akteneinsicht in den Brief
von
BRH-Vizepräsident Norbert Hauser an den Haushalts- und Verkehrsausschuss
des Bundestages vom 8. November 2010. Um Kostenfreiheit zu
erlangen (einfache schriftliche Auskunft gemäß Teil A unter 1.1 des
Gebührenverzeichnisses) bevorzuge ich elektronische Zustellung.
Im Antrag 23.12.2010
wurde dokumentiert, dass der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen
Verwaltung international ein Menschenrecht ist z. B. gemäß Zivilpakt und
EKMR (Anlage 6), das als Voraussetzung der Demokratie angesehen wird.
Die
drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und AOS für den Schutz der
Meinungsfreiheit bestätigen in ihrer gemeinsamen Erklärung vom
6.12.2004, dass der Informationszugang ein Menschenrecht ist:
„Zugang zu Informationen der Behörden ist
ein fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine
umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip
der größtmöglichen Offenlegung basiert."
Dies wird auch im "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte)
bestätigt (Anlage
5):
18. Article 19, paragraph
2 embraces a general right of access to information held by public
bodies. Such information includes all records held by a public body,
regardless of the form in which the information is stored, its source
and the date of production.
Mehr als 115
Staaten (Anlage 4: https://www.rti-rating.org/country-data/)
mit mehr als 5,9
Milliarden Einwohnern haben
entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende
Verfassungsbestimmungen. Damit ist dieses Menschenrecht eine allgemeine
Regel des Völkerrechts (Art. 25 GG).
Das Info Europe und das Centre for Law and Democracy haben 89
Gesetzestexte analysiert. Dabei landet Deutschland auf Platz 85, das heißt
ganz am Schluss (Anlage 3: Right to Information Rating: http://www.rti-rating.org/country-data/
), auch hinter den wirtschaftlich aufstrebenden BRICS-Staaten. Nur
Jordanien, Lichtenstein, Griechenland und Österreich schneiden schlechter
ab, d. h. ca. 5,5
Milliarden d. h. 78 % der Bürger
auf der Welt haben besseren allgemeine Informationszugangsgesetze als
deutsche Bürger.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die bescheidenen Möglichkeiten des
IFG auszuschöpfen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass ich nach Klarstellung
dieses Sachverhalts deshalb Menschenrechtsverletzungen
der Einsichtsverweigerungen nicht als Kavaliersdelikt ansehen kann.
Natürlich schätze ich es, dass der BRH bei Stuttgart 21 versucht,
Parlamentarier und Regierung eine zuverlässige Beschlussgrundlage zu
liefern. Allerdings ist schon die Erfolglosigkeit bedenklich. Ist es nicht
zynisch, dass die Bundesregierung versucht, Rechnungshofberichte für Ihre
Politik in Anspruch zu nehmen? Versucht nicht BRH-Vizepräsident
Norbert
Hauser das im Brief vom 8. November 2010 richtigzustellen?
Außerdem ist es bedenklich, dass dem Bundesrechnungshof das
Gutachten "Neubewertung
der
Nutzen-Kosten-Analyse
der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" vorenthalten wurde.
Dies ist ein gutes Beispiel warum das Oberverwaltungsgericht und das
Bundesverwaltungsgericht Öffentlichkeit als förderlich ansah: Der Souverän
der Demokratie, der Wähler hat ein Recht darauf das zu erfahren.
Ich hoffe der Bundesrechnungshof wendet sich von der Verteidigung des
Amtsgeheimnisses aus vordemokratischen Zeiten ab, um sich "unverletzlichen
und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
Gemeinschaft" (Artikel
1
(2) GG) zuzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Fraktionen im Bundestag, Schlichter Heiner Geißler, MdB Anton
Hofreiter, Landtag Baden-Württemberg und Kopfbahnhof 21
Anlagen:
- 24.1.2011
Aktenzeichen
Pr/Presse-05 20 35 02 - 10/10:
http://wkeim.bplaced.net/files/110124brh.pdf
- 26.10.2011, Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil Aktenzeichen:8 A
2593/10: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2011/8_A_2593_10urteil20111026.html
- 90 Staaten mit mehr als 5,5 Milliarden Menschen haben
weltweit haben bessere Informationsfreiheitsgesetze als Deutschland: http://www.rti-rating.org/country-data/
- In
ca.
130 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung
gesetzlich oder in der Verfassung verankert: http://www.right2info.org/laws
- General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR: http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm
- Gerichtsurteile Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bezüglich
Informationsfreiheit Artikel 10 EMRK: http://right2info.org/cases#section-2
- 29.12.2011: Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Münster vom 26.10.2011, AZ 8 A 2593/10 nicht
rechtskräftig:
http://wkeim.bplaced.net/files/101229brh.pdf
- 15.11.1012:
BVerwG
7 C 1.12 Bundesrechnungshof
muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben
Antworten:
Im Internet publiziert:
- Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugang im
Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat
- 07.11.2010: Stuttgarter Nachrichten: Die Grünen
kündigen
an die Herausgabe der Angaben über Wirtschaftlichkeit notfalls über
eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erzwingen „Es
ist eine Unverschämtheit, dass Parlamentarier über Steuergelder in
Milliardenhöhe entscheiden, ohne entsprechende Daten zu haben“: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.verkehrsausschuss-stuttgart-21-erneut-thema-im-bundestag.2e1599b1-a001-437d-8047-12d08b7a00e7.html
- 10.11.2010: Herr Volker Kauder kommen Sie
Ihrer in einer Demokratie selbstverständlichen Informationspflicht
nach: http://wkeim.bplaced.net/files/101110vk.htm
- 10.11.2010: Verkehrsausschuss
des
Bundestages: MdB Hofreiter: Kein Abgeordneter hat die
Wirtschaftlichkeitsberechnung sehen können: http://stuttgart21.wikiwam.de/index.php/Verkehrsausschuss/Sitzung_10.11.2010
- 11.11.2010: Mit der kleinen
Anfrage Bundestag Drucksache
17/3766 erstrebt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die
Bundesregierung – angesichts der klaren verfassungsrechtlichen
Ausgangslage – das Informationsverlangen nunmehr unter Aufgabe ihrer
bisherigen Haltung befriedigt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/037/1703766.pdf
- 18.11.2010: Grüne: Bahn
hält
Unterlagen zu 'Stuttgart 21' zurück: http://www.ad-hoc-news.de/gruene-bahn-haelt-unterlagen-zu-stuttgart-21-zurueck--/de/News/21733816
- 20.10.2010: Stuttgarter Nachrichten: Geißler: "Damit
das
klar ist, hier wird geredet, nicht in Frankfurt! Sie müssen Abschied
nehmen von Ihrer Geheimkammer."
- 21.11.2010: Akteneinsicht beim
Eisenbahn-Bundesamt: http://wkeim.bplaced.net/files/101121eba.html
- 21.11.2010: Frankfurter Rundschau: Geheimniskrämerei
erbost
Geißler: http://www.fr-online.de/politik/geheimniskraemerei-erbost-geissler/-/1472596/4853648/-/index.html
- 30.11.2010: Schlichtung Stuttgart 21 mit Wortprotokollen und Videos:
7. Schlichtung: Die Grünen bereiten eine Verfassungsklage vor um
Informationsrechte für den Bundestag zu erhalten. http://stuttgart21.wikiwam.de/index.php/Schlichtung
- Petitionen zur Förderung der Informationsfreiheit 2001-2009: http://wkeim.bplaced.net/petitionen-if.htm
- 11.10.2010: Der Spiegel: Stuttgart 21: Ende der Mogelei. Von
Politikern unzureichend oder falsch informiert: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,722375,00.html
- 30.10.2008: "Der Bundesrechnungshof ist der Ansicht, dass beide
Vorhaben sowohl Stuttgart 21 als auch die Neubaustrecke Wendlingen Ulm,
aufgrund der überwiegenden Finanzierung durch den Bund tatsächlich als
dessen Projekte einzustufen sind": http://stuttgart-21-kartell.org/wp-content/uploads/2010/06/brh-bericht_zu_s21-081030.pdf
- 15.12.2010: EBA übermittelt Schreiben vom
7.9.2010 mit Baustopp. Gutachten
"Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke
Wendlingen – Ulm" liegt nicht vor. http://wkeim.bplaced.net/files/100907eba.pdf
- 30.11.2010:
ZDF:
«Wir glauben, dass ein gesellschaftlicher Grundkonsens für
Großprojekte nötig ist. Wir werden uns stärker öffnen und wollen
deutlich mehr Transparenz»:
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,8157937,00.html
Anlage A: Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugang im
Bundesgesetzblatt (BGBl.)
Europarat zur Informationsfreiheit:
Organisation |
Name mit Link |
Über-
setzung |
Europarat, 4.11.1950 |
Europäischen
Konvention
zum Schutze der Menschenrechte (BGBl.
1952
Teil II S. 685). Artikel
10:
Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit |
English |
Parlamentarische Versammlung, 1979 |
Empfehlung Nr. 854 (1979) der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den Zugang der
Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die
Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm |
English |
Europarat, 1981 |
"Recommendation
No.
R (81) 19" on the access to information held by public
authorities. |
English |
Parlamentarische Versammlung, 1986 |
Recommendation
1037 (1986). On Data Protection and Freedom of Information |
English |
Europarat, 2002 |
Empfehlung Rec
(2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten
zum Zugang zu amtlichen Dokumenten: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
|
English |
Europarat, 2004 |
Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen
Rechtsbehelfe: http://egmr.org/minkom/ch/rec2004-6.pdf
|
English |
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte,11.4. 2006 |
11. April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA (dec.): Application no. 11721/04. ECHR decision to communicate freedom to receive information case to
Armenia: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-11721-04.htm |
English |
Europäischer
Gerichtshof
für Menschenrechte, 10.6.2006 |
Rechtssache Sdruženi
Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik (dec.), Antrag
Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1
|
English |
Europarat, 2006 |
Arbeit an bindender Konvention. CDDH: Project 2004/DG2/74 “Guaranteeing
the right of the public to have access to official documents”:
http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm
|
|
Parlamentarische Versammlung, 3 Oktober 2008 |
Opinion No. 270 (2008)1
Draft
Council
of Europe convention on access to official documents |
|
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 2008 |
TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT v. Hungary (dec.), ECHR Application
no. 37374/05: (admissible
2008) |
English |
Ministerkomitee Europarat, 27.11.08 |
Konvention
des
Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (verabschiedet
vom
Ministerkomitee am 27. November 2008) |
English |
Europäischer
Gerichtshof
für Menschenrechte, 14.4.2009 |
EGMR
Beschwerde Nr. 37374/05
TÁRSASÁG
A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Ungarn: http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/7/article1 |
English |
Europäischer
Gerichtshof
für Menschenrechte, 26.5. 2009 |
Kenedi
./.
Hungary Beschwerde Nr: 31475/05 vom 26.5.2009 |
English |
Vereinte Nationen (UN) und UNECE zur Informationsfreiheit:
Organisation |
Name mit Link |
Über-
setzung |
Generalversammlung, 10.12.
1948 |
Allgemeine
Erklärung
der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ... "Informationen
(...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." |
English |
Vereinte Nationen, 1966 |
Internationalen
Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
(BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen
(...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." |
English |
Europa UNECE, 1998 |
United Nations Economic Commission for Europe:
Umweltschutz: Die Aarhus
Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm |
English |
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 |
E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion
and
protection of the right to freedom of opinion and expression
Report of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted
pursuant to Commission on Human Rights resolution 1997/26: III
A |
|
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 |
E/CN.4/2000/63,
18 January 2000: Report
of
the Special Rapporteur on the promotion and protection of the
right to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain,
submitted in accordance with Commission resolution 1999/36:
III B |
|
UN Special Rapporteur, 2004 |
6. Dezember 2004: Gemeinsame Erklärung der drei Sonderbeauftragten
für den Schutz der Meinungsfreiheit der UN-Sonderberichterstatter
für freie Meinungsäußerung, der OSZE-Vertreter für Medienfreiheit
und der OAS-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung: Zugang zu
Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht |
English |
General Comment No.
34 on Article 19 of the ICCPR, 2010 |
Human Rights Committee - General Comment No. 34:
"18. Article 19, paragraph 2 embraces a general right of access
to information held by public bodies. Such information includes all
records held by a public body...": http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm |
|
[Antrag 23.12.2010]
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[Zur Homepage]
Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der
Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün:
Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit
nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access
to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.