Transparenz
ist "unverzichtbare Voraussetzung für eine gelebte Demokratie"
Bundesbeauftragte
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar
Informationsfreiheitsgesetze waren und sind in Deutschland nur schwer zu verabschieden und durchzusetzen, obwohl schon mehr als 80 Staaten (u. a. BRICS-Staaten inkludiert China) solche Gesetze praktizieren in Schweden sogar seit mehr als 230 Jahren. Zur Zeit (2012) fehlen noch in 5 Bundesländern Informationsfreiheitsgesetze. Können deutsche Gerichte helfen?
Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist ein Menschenrecht gemäß Zivilpakt und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen.
Art. 46 der Europäischen Konvention für Menschenrechte lautet:
"Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."
Damit ist das Menschenrecht des Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung auch in Deutschland juristisch durchsetzbar. Allerdings gilt das bisher nur für die Presse, NGOs und "Watchdogs".
EU (Parlament, Kommission, Agency for Fundamental Rights) Europarat (Parlament, Commissioner for Human Rights), OSZE, UN (HRC, OHCHR, UPR) halfen bisher nicht.
Allerdings zeigen zahlreiche Rechtssachen Keim gegen Deutschland 1
BvR 1057/02, VG 2 A 85.04, 1 BvR 1981/05, BvR
2565/05, 2 BvR 1033/07, VG
2 A 55.07, 1 BvR 238/09, dass die
Europäischen Konvention für Menschenrechte von deutschen Gerichten
ignoriert wird:
Die Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung: http://right2info.org/cases#section-2
Entscheidungen des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen: (Individuelle
Klagen gemäß Zivilpakt)http://right2info.org/cases#section-6
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: http://www.bfdi.bund.de/IFG/Rechtsprechung/Rechtsprechung_node.html
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg: http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=106511&template=allgemein_lda
Internetseite von UmweltinfoService: http://www.umweltinfoservice.de/seite63.htm
Bundesverfassungsgericht zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten: http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20070704_2bve000106.html:
Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen."(Randnummer 274)
Freedom of Information in European Union Law: http://www.access-info.org/en/european-union
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Anlage: Süddeutschland und Niedersachsen sind das Schlusslicht bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.