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Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich (BVerfGE 40, 296 <327>)

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Einschreiben

Walter Keim, E-mail: walter.keim@gmail.com
Almbergskleiva 64
NO-6657 Rindal, den  26.11.2012

An das
Verwaltungsgericht München
Postfach 200543 
D-80005 München

Betreff: Az. M 17 K 12.3408


Verwaltungsstreitsache
   Walter Keim
gegen Freistaat Bayern, der auch durch die Staatsregierung vertreten werden muss
wegen Akteneinsicht in das Schreiben des Staatsministeriums des Innern (14.4.2008, Az. IA1-1017-8) und der Justiz (8.1.2008, Az. 1402 E Ls - I - 9892/2007) 

vorab per E-Mail und Fax: 0049-89-5143777

In obiger Verwaltungsstreitsache wird Widerspruch gegen die Nichtzustellung der

Verpflichtungsklage: Akteneinsicht in die Schreiben des Staatsministeriums des Innern (14.4.2008, Az. IA1-1017-8) und der Justiz (8.1.2008, Az. 1402 E Ls - I - 9892/2007) gemäß Art. 19 (4) GG, 20 (3) GG, Art. 25 GG, Art. 5 GG i. Vb.m. Art. 19 (2) IPbpR und Art. 10 EMRK, Art. 13 EMRK, Art. 10 EKMR, Art. 19 IPbpR und § 9 AGO

an die Bayerische Staatsregierung erhoben.

Sehr geehrte Frau Dreher-Eichhoff,

ich danke Ihnen für die Zusendung vom 7.11.2012 eines Abdrucks des Schreibens an den Bayer. Landtag v. 26.7.2012, des Schreibens des Bayer. Landtags v. 9.8.2012 und des Schreibens des Bayer. Verwaltungsgerichts v. 16.8.2012. Daraus ergibt sich - Vollständigkeit vorausgesetzt - dass die Verpflichtungsklage der Bayerischen Staatsregierung nicht zugestellt wurde. Es war neu für mich, dass die Verpflichtungsklage der Staatsregierung nicht zugestellt wurde. Im Schreiben vom 26.7.2012 an mich ist nur Zustellung an den Freistaat als Beklagten erwähnt, nicht spezifiziert, dass dabei nur der Bayer. Landtag ausgewählt wurde.

Die Stellungnahme vom 20.9.2012 wurde nur für den "beklagten Freistaat Bayern - soweit dieser durch den Bayer. Landtag vertreten wird - " abgegeben. Die Verpflichtungsklage betrifft Akteneinsicht in die Schreiben des Staatsministeriums des Innern (14.4.2008, Az. IA1-1017-8) und der Justiz (8.1.2008, Az. 1402 E Ls - I - 9892/2007). Deshalb muss die Verpflichtungsklage auch der Bayerischen Staatsregierung vertreten durch das Staatsministeriums des Innern und das Staatsministeriums der Justiz zugestellt werden, um den beklagten Freistaat im Sinn der Klage zu erfassen.

Bedauerlicherweise bin ich bisher ohne Antwort bezüglich der am 15.10.2012 vorgeschlagenen und am 27.10.2012 geforderten notwendigen Vertretung des Freistaates durch die Staatsregierung. Die Verwaltungsklage war gegen den Freistaat gerichtet und umfasst auch die Ablehnung der Akteneinsicht des Justizministeriums vom 17.09.08 (Az 1402 ELs - I - 9892/2007, siehe  Anlage 2) und keine Akteneinsicht des Innenministeriums vom 19.09.08 (Az. LB, siehe Anlage 3). In der Verpflichtungsklage steht dazu wörtlich: "Inzwischen haben 115 Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen und damit bessere allgemeine (über Verbraucherinformation und Umweltinformation hinausgehende) Einsichtsrechte als Bayern. Deshalb wurde am 13. 12. 2011 der Akteneinsichtsantrag beim Landtag, Justizministerium und Innenministerium wiederholt (Anlage 4)."

Deshalb wird gegen die Nichtzustellung an die Bayerische Staatsregierung Widerspruch erhoben. Das Unterlassen der Zustellung an die Bayerischen Staatsregierung könnte ein unrichtiges Urteil zur Folge haben, da der Landtag in seiner Stellungnahme am 20.9.2012 die Schreiben der Ministerien als Teil der Petitionsakte betrachtet, die der Akteneinsicht grundsätzlich entzogen seien.

Bedauerlicherweise wurde der Brief des Verwaltungsgerichts vom 7.11.2012 nicht an die im Brief vom 27.10.2012 angegebene Adresse

Walter Keim
Almbergskleiva 64
NO-6657 Rindal
Fax: 0047-71 66 40 51

geschickt und wurde deshalb erst am 22.11.2012 entgegengenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim


Antwort: 


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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Europa