Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 5.4.05
Landtag Rheinland-Pfalz
Wissenschaftlicher Dienst, Referat WD 5
Postfach 3040
D-55020 Mainz
Betreff: Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes.
Ihr Brief vom 15.03.07, Ihr Zeichen LE11/05
Sehr geehrter Frau Eschenauer,
ich danke Ihnen für Ihren Brief vom 15.03.07, in dem Sie mir mitteilen, dass der Petitionsausschuss am 10.3.07 zur Kenntnis nahm, dass das Innenministerium die Arbeiten an einem Informationsfreiheitsgesetz aufgenommen hat. Ich danke Ihnen, dass Sie meine Petition vom 31.7.05 zurückstellen und mich über die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes informieren wollen. In der Dokumentation parlamentarischer Vorgänge habe ich zusätzlich auch die Vorlage 15/862 vom 21.2.07 über ein Informationsfreiheitsgesetz gefunden.
Rheinland-Pfalz folgt damit über 70 Staaten weltweit und 8 Bundesländern mit der gesetzlichen Verankerung des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung. Mehrere Dutzend Staaten und die Bundesländer Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt beraten solche Gesetze parlamentarisch.
Rheinland-Pfalz ist schon seit 1974 der souveräne Pionier in Deutschland, was die Unterstützung der Bürger durch einen Bürgerbeauftragten anbelangt (Anlage 2). Deshalb ist es angebracht beim Bürgerrecht der Informationsfreiheit den Anschluss zu behalten.
Nachdem nun auch alle neuen Mitglieder der EU und andere Balkanländer Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet haben, gibt es Entwürfe in Jordanien, Ägypten und Marokko im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) der EU.
Die Informationsfreiheit ist in allen wirtschaftlichen Kraftzentren der Welt USA, EU, Japan und Indien eingeführt. Nach guten Erfahrungen mit der Verwaltungstransparenz in Hong Kong (1998), Guangzhou (2002), Shanghai (2004) wurde am 17.1.07 vom Staatsrat eine Informationsfreiheitsdekret beschlossen und am 5.4.07 verkündet, das für ganz China die Verwaltungstransparenz einführt. Dies wird in der am schnellsten expandierenden wirtschaftlichen Wachstumsregionen in der Welt als Mittel angesehen den Standort wirtschaftlich noch attraktiver zu machen und zusätzlich Investoren anzulocken.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Der Bürgerbeauftragte Rheinland-Pfalz, Fraktionen der Landtage der Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetz
Anlagen:
Entwicklung:
Organisation | Name mit Link | Über- setzung |
Generalversammlung, 10.12. 1948 | Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ... "Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." | English |
Vereinte Nationen, 1966 | Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." | English |
Europa UNECE, 1998 | United Nations Economic Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm | English |
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 | E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression Report of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to Commission on Human Rights resolution 1997/26: III A | |
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 | E/CN.4/2000/63, 18 January 2000: Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in accordance with Commission resolution 1999/36: III B | |
UN Special Rapporteur, 2004 | JOINT DECLARATION by the UN Special Rapporteur on Freedom of Opinion and Expression, the OSCE Representative on Freedom of the Media and the OAS Special Rapporteur on Freedom of Expression: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1: "The right to access information held by public authorities is a fundamental human right" |
Antwort:
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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.