Ombudsmann

Ein ombud (altnordisch: Vollmacht) ist eine Aufgabe einer Person, in einer Organisation oder in der Öffentlichkeit bei bestimmten Themen eine ungerechte Behandlung von Personengruppen zu verhindern. Der Ombudsmann ist Bürger- und Menschenrechten verpflichtet (RECOMMENDATION No. R (85) 13) und PACE Recommendation 1615 (2003) muss deshalb von der Verwaltung unabhängig sein. Diese Unabhängigkeit wird in vielen Staaten durch Wahl vom Parlament und Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament garantiert.

Deutschland hat als einziger Staat in Europa Vorbehalte gegen einen Ombudsmann, der die Einhaltung von Menschenrechten observiert.

Die Empfehlung 1615 (2003) der Parlamentarische Versammlung des Europarates nimmt auch Bezug auf das "Recht auf eine gute Verwaltung" nach Art. 41 der Charta der Grundrechte der EU, d. h. faire begründete Antwort innerhalb angemessener Zeit und Akteneinsicht. Artikel 42 enthält die Informationsfreiheit und Artikel 43 ein Klagerecht an den Ombudsmann. Auch Empfehlung Rec(2007)7 des Europarates handelt von guter Verwaltung.

Auf dem Gebiet des Datenschutzes sind die Datenschutzbeauftragten Ombudsmänner. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Bundesrepublik Deutschland im Einklang mit einem Antrag der EU-Kommission für schuldig befunden, mit der in den Bundesländern vielfach gehandhabten Praxis der "staatlichen Aufsicht" über Instanzen zur Datenschutzkontrolle gegen EU-Recht verstoßen zu haben. In dem am 9.3.2010 verkündeten Urteil (Az. C-518/07) betont die Große Kammer, dass die EU-Datenschutzrichtlinie die "völlige Unabhängigkeit" der Arbeit der zuständigen Kontrollstellen vorschreibe.

 

Europarat

Der Europarat hat dazu seit 1975 Empfehlungen ausgearbeitet. PACE ist die Parlamentarische Versammlung des Europarates (Parliamentary Assembly of the Council of Europe) und "Committee of Ministers" ist das Ministerratskomitee des Europarates.

Gremium Jahr Empfehlung  
PACE 1975 RECOMMENDATION 757 (1975) on the conclusions of the meeting of the Assembly's Legal Affairs Committee with the Ombudsmen and Parliamentary Commissioners in Council of Europe member states (Paris, 18-19 April 1974)  
Committee of Ministers, 1985 RECOMMENDATION No. R (85) 13 OF THE COMMITTEE OF MINISTERS TO MEMBER STATES ON THE INSTITUTION OF THE OMBUDSMAN  
PACE, 2003 Recommendation 1615 (2003) The institution of ombudsman  

Deutschland ist der einzige Staat in Europa, der Vorbehalte gegen die Empfehlung R (85) 13 angemeldet hat, einen Ombudsmann zu erwägen, der beobachtet ob die Verwaltung Menschenrechtsverletzungen begeht.


 

Organisationen

Internationale Institutionen, die die Idee des Ombudsmanns fördern:

 

Deutschland

In Deutschland gibt es bisher 4 Bürgerbeauftragte:

 

 

[Informationsfreiheit]     [Familienrecht]     [Zurück zu allen Petitionen]     [Walter Keim v. Germany]       [Menschenrechte in Deutschland]    [Zur Homepage