Knowledge will forever govern ignorance, and a people who mean to be their own governors,
must arm themselves with the power knowledge gives. A popular government without popular
information or the means of acquiring it, is but a prologue to a farce or a tragedy or perhaps both.

-- James Madison

English on same subject in English: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-result.htm

Wann wird sich der Gedanken des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa (Agentur der Europäischen Union für Grundrechte COM(2005)280 auch in Niedersachsen durchsetzen.

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 5.4.2007

Landtagspräsident
Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
D-30159 Hannover



Betreff: Verletzung vom Menschenrecht Informationsfreiheit: Petition Nummer 25554/01/15 Verabschiedung von einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)  

 

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,  

Ich beziehe mich auf Ihren undatierten Brief, mit Poststempel 30.03.07 in der Sie mitteilen, dass die Petition 25554/01/15 als Vorlage dem Gesetzesvorschlag Drucksache 15/1027 vom 18.5.04 zugeordnet wurde. Im der 94. Plenarsitzung des Landtages am 11.7.06 (Drs. 15/1027) wurde der Gesetzesvorschlag abgelehnt.

Allerdings ist das alles bekannt für mich. Weder der Gesetzesvorschlag noch die Diskussion im Landtag geht auf den in meiner Petition vom 20.9.05 angesprochenen Menschenrechtscharakter des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ein.

Ich möchte zunächst darstellen, wie die anderen 12 Bundesländer die Petition vom 20.9.05 behandelt haben und dann die Behandlung in Niedersachsen an der Geschäftsordnung und den gesetzlichen Vorschriften messen.

Hamburg (29.3.06), Bremen (11.5.06) und Mecklenburg-Vorpommern (27.6.06, Drucksache 4/2117) und das Saarland (Drucksache 13/758) verabschiedeten Informationsfreiheitsgesetze im Zeitraum meiner Petition. Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt haben Gesetzentwürfe in der parlamentarischen Behandlung. Damit haben alle Nachbarn Niedersachsens Gesetze verabschiedet oder in der parlamentarischen Beratung.

Sowohl der Petitionsausschuss von Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Rheinland-Pfalz als auch das Sozialministerium Baden-Württemberg, die Innenministerien in Hessen, in Bayern und das Justizministerium in Sachsen haben Stellungnahmen der Regierung zukommen lassen. Der Landtag in Sachsen-Anhalt hat - ohne dass ich dazu auffordern musste - über den Abschluss der Behandlung meiner Petition beschieden.

Damit ist die Behandlung der Petition in Niedersachsen am Schlechtesten in allen Bundesländern.

Am 11.7.06 hat der ostfriesische CDU-Hinterwäldler Dr. Uwe Biester (Drs. 15/1027, Seite 11046)  und der niveaulose Zwischenrufer Bernd Althusmann (CDU) im niedersächsischen Landtag den Vorschlag für ein Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt hat. Die niedersächsische FDP hat mit einem politischen Eiertanz ihren eingenen Bürgerrechtsanspruch verraten und die Menschenrechtsverletzer der CDU untertsützt. Dadurch wurde eine Mehrheit im Landtag für die Informationsfreiheit nicht mehrheitsfähig.

Ich beziehe mich auf das in Artikel 17 des Grundgesetzes garantierte Petitionsrecht: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." und die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages (GO §§ 9, 10, 21, 50-54, 94). Sowohl das Grundgesetz (fehlende sachliche Prüfung) als auch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts als auch die Geschäftsordnung wurden verletzt. Der Landtag von Niedersachsen ist auch zuständig, dass das Menschenrecht der Informationsfreiheit verletzt wird.

Die Petitionsbehandlung hat keine sachlichen Prüfung des Menschenrechtscharakters der Informationsfreiheit beinhaltet. Ich kann nicht sehen, dass ein Berichterstatter eingesetzt wurde (GO § 51). Ein Beschluss im Landtag dazu fand nicht statt (GO § 54). Dadurch wurde auch gegen den Beschluss des Verfassungsgerichts BVerfG 2 BvR 1481/04 verstoßen, sich mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auseinanderzusetzen. Die Dokumentation des Landtages und die Diskussion im Landtag zeigen, dass keineswegs Grundrechte genannt wurden, die die Rechtsprechung des EGMR zur Seite setzen können.

Die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln transparenter, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen. Die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem Leitprojekt des Programms Moderner Staat - moderne Verwaltung unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Dieses Bürger- und Menschenrecht wird im Informationszeitalter als Teil der Demokratie verstanden und ist in über 70 Staaten der Welt z. B. auch in Brandenburg (Art. 21 (4)) in der Verfassung verankert.

Eines der wichtigsten Argumente für die Einführung der Transparenz staatlichen Handelns mit Hilfe der Informationsfreiheit ist das Vertrauen in den Staat zu stärkenMisstrauen kann abgebaut werden. Das ist dringend notwendig, da die Deutschen ein "Volk ohne Vertrauen sind": 80 % Misstrauen gegenüber der Politik.

Es ist also höchste Zeit, dass die Wähler bei den kommenden Landtagswahlen am 27.1.2008 für eine neue Politik in Niedersachsen sorgen

Artikel 10 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EKMR, BGBl. 1952 Teil II S. 685) schützt die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Der Europarat hat 1981 seinen Mitgliedsstaaten die Empfehlung (81) 19 des Europarates zur Informationsfreiheit gegeben. Eine neue Empfehlung Recommendation Rec(2002)2 wurde 2002 beschlossen. Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Fünfte Sektion), Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 (Anlage 3) wurde das Menschenrecht auf Informationszugang bestätigt. Auch die Rechtssache GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Antrag Nr. 11721/04 (Anlage 4) vom 11. April 2006 bestätigt diese Rechtsprechung. Mit der Rechtssache Keim gegen Deutschland beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Antrag Nr. 41126/05 versuche ich Deutschland auf den rechten Weg zu bringen. Artikel 46 (1) der EKMR lautet: "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."

Die Bindungswirkung des EGMR erstreckt sich nach der Entscheidung BVerfG 2 BvR 1481/04 des Verfassungsgerichtes (Punkt 3) auf alle staatlichen Organe:  "Die Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR erstreckt sich auf alle staatlichen Organe und verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen." Damit haben sowohl der Petitionsausschuss, die Regierung und der Landtag eine verfassungsrechtlich begründete Pflicht, sich mit der Rechtsprechung des EGMR bezüglich des Menschenrechts der Informationsfreiheit auseinanderzusetzen.

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der Straßburger Urteile ermahnt: Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber am 8.12.06 im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern, betonte der 69-jährige Schweizer, der den Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen wird. Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin sei unmissverständlich festgelegt, dass die Unterzeichnerstaaten die endgültigen Urteile des Gerichtshofs "befolgen" müssen. Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist nach der neuesten Rechtsprechung des EGMR ein Menschenrecht.

Auch der Europarat hat in seiner "Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe" gefordert, den EGMR zu entlasten, indem die Rechtsprechung des EGMR bekannter gemacht und mehr beachtet wird.

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten, verletzt ihn aber bisher in 8 Bundesländern.

In ca. 70 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert. Weitere ca. 30 Staaten haben dieses Menschenrecht gesetzlich verankert. Damit haben ist diese Menschenrecht in mehr als die Hälfte der Staaten in der Welt realisiert und das gemäß Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil des Bundesrechts ist.

In Schleswig-Holstein haben die 2 Abgeordneten der dänischen Minderheit trotz der Untätigkeit der Regierung schließlich eine Mehrheit dafür bekommen. Auch in Berlin, im Bund und in Hamburg wurde trotz des Widerstandes der Verwaltung und der Regierungen die Informationsfreiheit durch das Parlament beschlossen. Warum lange noch verweigern Sie den Deutschen in Ihrem Bundesland dieses Grund- und Menschenrecht?

Auch die Nachbarn Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfahlen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg kennen die Informationsfreiheit. Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt haben Gesetzentwürfe in der parlamentarischen Beratung.

Überall in Europa zuletzt in Nordrhein-Westfalen (2001 mit den Stimmen der CDU), der Türkei (2003), Schweiz (2004), Serbien (2004), Bremen (2006), Hamburg (2006) und Saarland (2006) haben auch konservative Parteien bei der einstimmigen Verabschiedung mitgewirkt und zumindest nicht gegen das Bürger- und Menschenrecht der Informationsfreiheit gestimmt.

Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in Deutschland eine Demokratie europäischen Typs möglich und die Mehrheit der Abgeordneten trägt die volle Verantwortung für die Verletzung des Menschenrechts der Informationsfreiheit.

Mit freundlichen Grüßen 

Walter Keim

Kopie: Dr. Uwe Biester, Bernd Althusmann (CDU), Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?), EU Commission, EU Parliament, EU Council, Council of Europe, OSCE, OECD, PACE, International Helsinki Federation for Human Rights, ECHR und UN

 

Anlagen:

  1. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat   
  2. Keim gegen Deutschland Antrag Nr. 41126/05 beim EGMR: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
  3. 10. July 2006: Sdruženi Jihoceské Matky v. Czech Republic, Application no. 19101/03, Decision of  ECHR (Admissibility). Access to information. http://wkeim.bplaced.net/files/echr-19101-03.htm
  4. 11. April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Application no. 11721/04.  ECHR decision to communicate freedom to receive information case to Armenia.
  5. Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe: http://egmr.org/minkom/ch/rec2004-6.pdf
  6. Access Info Europe: Bindende Konvention für den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Development of a Binding Treaty on the Right of Access to Official Documents): http://www.access-info.org/?id=12
  7. 12.03.07: Behandlungspflicht der Petition Nummer 25554/01/15 Verabschiedung von einem Informationsfreiheitsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/files/070312ni.htm  
  8. 18.01.06: Akteneinsicht Stellungnahme Petition Verabschiedung von einem Informationsfreiheitsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/files/070118ni.htm  
  9. Empfehlung Rec(2004)5 des Europarates über die Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzentwürfen, geltenden Gesetzen und Verwaltungspraktiken mit den in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Normen: http://egmr.org/minkom/ch/rec2004-5.pdf

Anlage 1: Tabellarische Übersichten: Menschenrechte im Bundesgesetzblatt (BGBl.)

Europarates zur Informationsfreiheit:

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Europarat, 4.11.1950 Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (BGBl. 1952 Teil II S. 685): Artikel 10: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit English
Parlamentarische Versammlung, 1979 Empfehlung Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm English
Europarat, 1981 "Recommendation No. R (81) 19" on the access to information held by public authorities.  
Parlamentarische Versammlung, 1986 Recommendation 1037 (1986). On Data Protection and Freedom of Information  
Europarat, 2002 Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten
zum Zugang zu amtlichen Dokumenten
: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
Englisch
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 2006 Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 English
Europarat, 2006 Arbeit an bindender Konvention. CDDH: Project 2004/DG2/74 “Guaranteeing the right of the public to have access to official documents”: http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm  

 

Vereinte Nationen (UN) und UNECE

Organisation Name mit Link Über-
setzung
Generalversammlung, 10.12. 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ... "Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." English
Vereinte Nationen, 1966 Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." English
Europa UNECE, 1998 United Nations Economic Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm English
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression Report of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to Commission on Human Rights resolution 1997/26: III A  
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 E/CN.4/2000/63, 18 January 2000: Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in accordance with Commission resolution 1999/36: III B  
UN Special Rapporteur, 2004 JOINT DECLARATION by the UN Special Rapporteur on Freedom of Opinion and Expression, the OSCE Representative on Freedom of the Media and the OAS Special Rapporteur on Freedom of Expression: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1: "The right to access information held by public authorities is a fundamental human right"  

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

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