English in English: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-result.htm

Wendet sich Thüringen dem Gedanken des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa zu (Agentur der Europäischen Union für Grundrechte COM(2005)280).

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 11. August 2006


An die Fraktionen des Landtages
Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Str.1
D-99096 Erfurt




Betreff: Bietet der Landtag in Thüringen die Gewähr dafür sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen?   

Sehr geehrte Damen und Herren,  

Ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 04.08.06, dass der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags beschlossen hat die Petition E-846/05 über Informationsfreiheit den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, denen es obliegt parlamentarische Initiativen zu ergreifen.

Außerdem beziehe ich mich auf meinen Brief vom 12.2.06 (Anlage 1) in dem ich die Einwände gegen die Informationsfreiheit entkräftet habe. Leider ist der Petitionsausschuss darauf nicht eingegangen, sondern hat im Wesentlichen nur wiederholt, was das Innenministerium gegen die Informationsfreiheit vorgebracht hat.

Die Thüringer Regierung bezweifelt, dass die gesetzlichen Vorschriften in anderen Staaten inhaltlich tatsächlich Informationsfreiheit verwirklichen und in der Praxis vollzogen werden. Allerdings zeigt die neueste Untersuchung "New Global Survey of Freedom of Information laws for 2006" von freedominfo.org, dass sowohl eine Analyse der Gesetze als auch der Vollzug in der Praxis untersucht wird. Beispielsweise kann man dort nachlesen, dass der Bund wegen zahlreicher Ausnahmen und Defiziten im Vollzug schlechter dasteht als andere vergleichbare Staaten. Ein völliges Fehlen eines IFG kann mit  Defiziten in der Umsetzung in anderen Staaten nicht entschuldigt werden. Im übrigen wird eine bindende Konvention erarbeitet, die Mindeststandards festschreibt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass viele Staaten zusätzlich verfassungsrechtliche Verankerung haben. In Deutschland haben beispielsweise die AGID (Arbeitsgemeinschaft der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland), Humanistische Union, TI (Transparency International), Mehr Demokratie (in Bayern), netzwerk recherche e. V., DJV, dju und die neulich gegründete Gesellschaft für Informationsfreiheit Kenntnisse auch der internationalen Situation, die in einer Anhörung dazu befragt werden können um die falschen Annahmen der Regierung zu widerlegen.

Der Kern der Auseinandersetzung ist, dass Information Macht ist und die Verwaltung hier Privilegien aus dem Obrigkeitsstaat beibehalten will. Die Aufgabe der Parlamentarier ist hier Bürgerrechte durchzusetzen.

Die Hamburger CDU Fraktion hat das laut Plenarprotokoll 18/22 18. Wahlperiode am 19. 01. 05 (Tagesordnungspunkt 43) so begründet, obwohl der Senat dagegen war:

Präsident Berndt Röder: Das Wort erhält sodann der
Abgeordnete van Vormizeele.
Kai Voet van Vormizeele CDU: Herr Präsident, meine
Damen und Herren! Ich will ausnahmsweise einmal mit
einem Zitat anfangen, und zwar einem Zitat von Max
Weber, der sich mit solchen Dingen schon reichlich frühzeitig
beschäftigt hat. Ich finde, dass dieses Zitat hier gut passt.

"Das Amtsgeheimnis ist eine spezifische Erfindung der
Bürokratie und nichts wird von ihr mit solchem Fanatismus
verteidigt, wie eben diese rein sachlich, nicht motivierbare Attitüde."


(Beifall bei allen Fraktionen)
Recht hat der Mann. Informationsfreiheit gehört zu den
Menschenrechten
. Sie ist nicht nur ein notwendiges Gegenstück
zu dem Recht auf Meinungsäußerung, sondern
unser höchstes Gericht hat schon sehr früh festgestellt,
dass Informationsfreiheit ein selbstständiges, eigenständiges
Grundrecht neben der Presse- und Meinungsfreiheit
ist.

Dieses IFG wurde am 29.3.2006 von der CDU Mehrheit verabschiedet, obwohl der Senat dagegen war.

Die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln transparenter, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen. Die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem Leitprojekt des Programms Moderner Staat - moderne Verwaltung unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Dieses Bürger- und Menschenrecht wird im Informationszeitalter als Teil der Demokratie verstanden und ist in über 65 Staaten der Welt verwirklicht. In mehr als der Hälfte dieser Staaten z. B. Brandenburg (Art. 21 (4)) ist dieses Grundrecht in der Verfassung verankert.

In Deutschland wurden die ersten Informationsfreiheitsgesetze 1998 in Brandenburg, 1999 in Berlin, von 2000 an in Schleswig-Holstein und 2002 in Nordrhein-Westfalen verabschiedet.

Im Bund wurde ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) seit 1998 von den von der Wählermehrheit getragenen Koalitionsparteien versprochen. Durch den "Aufstand der Amtsschimmel" wurde die Ausarbeitung des Gesetzes 7 Jahre lang verzögert. Die Koalitionsparteien haben dieses Gesetz deshalb selber erarbeitet und am 17. Dezember 2004 (BT Drs. 15/4493) in den Bundestag eingebracht. Der Bundestagspräsident hat meine Petition über Informationsfreiheit nach 3 Jahren am 22.12.03 an den Bundeskanzler zur Berücksichtigung überwiesen. Am 3.6.05 wurde das Gesetz im Bundestag beschlossen (Plpr 15/179). Dieses Gesetz ist nur für die Bundesverwaltung und daher nicht zustimmungspflichtig. Am 8.6.05 hat der Bundesrat keinen Einspruch gegen dieses Gesetz erhoben, das am 1.1.2006 in Kraft trat.

Am 20.9.05 schrieb ich eine Petition an 12 Bundesländer mit dem Vorschlag dem Menschenrecht der Informationsfreiheit durch Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes Rechnung zu tragen. Im Jahre 2006 verabschiedeten Hamburg (29.3.06), Bremen (11.5.06) und Mecklenburg-Vorpommern (27.6.06, Drucksache 4/2117) und das Saarland (12.7.06, Drucksache 13/758) Informationsfreiheitsgesetze.

Deutschland ist aber immer noch in 8 Bundesländern: Sachsen-Anhalt, Sachsen (Opposition positiv), Hessen, Bayern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Thüringen (d. h. mehr als 60 % der Bevölkerung) fast das einzige bedeutende Land der EU, Europas, der OSZE, der OECD sowie aller entwickelten zivilisierten Länder ohne Informationsfreiheitsgesetz in Gemeinden, Kreisen und Landesebene.

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten, verletzt ihn aber bisher in 8 Bundesländern.

Die UN, OSZE und AOS bestätigten in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten ein Menschenrecht ist:

The right to access information held by public authorities is a fundamental human right which should be given effect at the national level through comprehensive legislation (for example Freedom of Information Acts) based on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all information is accessible subject only to a narrow system of exceptions.

Ich begrüße, dass die OSZE sich auf die Informationsfreiheit konzentriert und alle OSZE Staaten einschließlich Deutschland beobachten wird. Auch der Europarat wird im Zusammenhang mit einem Besuch des Menschenrechtsbeauftragten in Deutschland im Jahre 2005 und eines Surveys über Informationsfreiheit Deutschland beobachten. Der Europarat hat außerdem die Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten (Anlage 2) gegeben und arbeitet an einer bindenden Konvention über die Informationsfreiheit (Anlage 3).

In Schleswig-Holstein haben die 2 Abgeordneten der dänischen Minderheit trotz der Untätigkeit der Regierung schließlich eine Mehrheit dafür bekommen. Auch in Berlin, im Bund und in Hamburg wurde trotz des Widerstandes der Verwaltung und der Regierungen die Informationsfreiheit durch Initiativen des Parlament beschlossen. Geben Sie den Deutschen in Ihrem Bundesland dieses Grund- und Menschenrecht.

Überall in Europa zuletzt in Nordrhein-Westfalen (2001 mit den Stimmen der CDU), der Türkei (2003), Schweiz (2004), Serbien (2004), Bremen (2006), Hamburg (2006) und Saarland (2006) haben auch konservative Parteien bei der einstimmigen Verabschiedung mitgewirkt und zumindest nicht gegen das Bürger- und Menschenrecht der Informationsfreiheit gestimmt.

In 4 von 8 Bundesländern war also die CDU beteiligt, in NRW, Hamburg, Bremen und dem Saarland. Dadurch wird deutlich, dass Bürgerrechte über der parteipolitischen Auseinandersetzung stehen und Sache des Parlaments sind, das hier im Auftrag der Bürger handelt.

Am 18.10.2001 hat die SPD (Drucksache 3/1902) einen weitgehenden mutigen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgeschlagen. Auch die Linksfraktion.PDS hat die Informationsfreiheit befürwortet und dabei den Bürgerrechts- und Grundrechtscharakter betont.

Deshalb fordere ich die Fraktionen auf den kommenden Entwurf der Linksfraktion.PDS (Anlage 4) konstruktiv aufzunehmen um zur Verabschiedung eines IFG im Landtag beizutragen. Damit wird das Menschenrecht der Informationsfreiheit auch in Thüringen verwirklicht, das damit zur zivilisierten Welt aufschließt.

Mit freundlichen Grüßen 

Walter Keim

Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats nach Deutschland ein:
http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm 
Wird die OSZE die Informationsfreiheit fördern? :
http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm

Kopie: Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?), EU Commission, EU Parliament, EU Council, Council of Europe, OSCE, OECD, PACE und UN

Anlage:

  1. Brief 12.2.06 Antwort auf Innenministerium: http://wkeim.bplaced.net/files/060215th.htm
  2. Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses des Europarates an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
  3. Access Info Europe: Bindende Konvention für den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Development of a Binding Treaty on the Right of Access to Official Documents): http://www.access-info.org/?id=12
  4. Heise Newsticker - 2. Aug. 2006: Neuer Anlauf für Informationsfreiheit in Thüringen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/76308
  5. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 

Materialien: Hamburg (29.3.06), Bremen (11.5.06) und Mecklenburg-Vorpommern (27.6.06, Drucksache 4/2117) und das Saarland (Drucksache 13/758) verabschiedeten IFG Gesetze. Am 20.12.07 beschließt Thüringen ein IFG. Damit haben 9 Bundesländer Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet.

Negativ von: Sachsen-Anhalt, Landtagsmehrheit in Sachsen (Opposition positiv), Hessen (lässt zwar neue Petition zu lehnt aber Behandlung ab), Bayern und Niedersachsen. 7 Bundesländer setzen also die Verletzung des Menschenrechtes der Informationsfreiheit fort.

Entwicklung:

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Deutschland

Informationsfreiheitgesetze in Europa

 

Informationsfreiheit in Europa