Die
parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes;
Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch
geschieht, ist nicht möglich (BVerfGE
40, 296 <327>)
in
English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/foi-ngo.htm
Unterschrieben mit Post gesendet:
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 13.3.2012
An den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin
Betreff: Petition Pet A-17-99-1030-034216: Informationsfreiheit und
Korruptionsbekämpfung
Sehr geehrte Frau Schrinner,
ich danke Ihnen für Ihren Brief vom 6.3.2012.
Sie beziehen sich auf meinen Brief vom 3.3.2012
an Bundestagspräsident Lammert:
Ich begrüße es und möchte Sie
unterstützen, dass Sie den Bundestagsabgeordneten den "dringenden
Rat" gaben, durch Anpassung der Regeln für die
Abgeordnetenbestechung die Voraussetzung für die Ratifizierung der UN
Konvention gegen Korruption zu schaffen. Mehr als 150 Staaten mit 6,5
Milliarden Menschen haben das getan.
Dieser Brief wurde dem Petitionsausschuss zugesandt. Sie machen auf die
Möglichkeit einer Petition aufmerksam und informieren darüber, dass
angegeben werden sollte "welche bundesgesetzliche Regelung erwartet wird".
Wann wird der Bundestag die Konvention des Europarats über den Zugang zu
amtlichen Dokumenten ratifizieren, das Informationsfreiheitsgesetz im Bund
mit Hilfe internationaler Standards [1]
verbessern, die Antikorruptionsvereinbarungen der VN und des Europarates
ratifizieren und die Transparenz der Parteienfinanzierung gemäß Empfehlung
Rec(2003)4 des Europarates verbessern, um zu Europa, Nord- und Südamerika,
der OECD, der WTO, G20 und den BRICS-Staaten Welt aufzuschließen?
Bundesrecht bricht Landesrecht. Deshalb kann durch die Verankerung des Menschenrechts
auf Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung im Grundgesetz
dieses in einer Demokratie notwendige Bürgerrecht auch den Bewohnern in
allen Bundesländern zugute kommen.
Durch Beitritt zur Open
Governmet Partnership könnte Deutschland von 51 anderen Staaten
Transparenz und Korruptionsbekämpfung lernen.
Offensichtlich wird die Ratifizierung der Antikorruptionsvereinbarungen und
Informationsfreiheitsgesetze auch in den 4 CDU/CSU regierten Bundesländern Bayern,
Hessen,
Niedersachsen
und Sachsen
kommen. Die Frage ist nur wie lange sich die CDU/CSU noch blamieren will und
wann die FDP ihr Bürgerrechtsprofil umsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/
Antwort:
Anlage: E-mail an den Bundestagspräsidenten
vom 3.3.2012:
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert,
ich begrüße es und möchte Sie unterstützen, dass Sie den
Bundestagsabgeordneten den "dringenden
Rat" gaben, durch Anpassung der Regeln für die Abgeordnetenbestechung
die Voraussetzung für die Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption
zu schaffen. Mehr als 150 Staaten mit 6,5 Milliarden Menschen haben das
getan.
Ich habe alle Fraktionsvorsitzenden der Bundestagsfraktionen (Anlage
A) und Kanzlerin Merkel (Anlage C: http://direktzu.de/kanzlerin/messages/informationsfreiheitsgesetz-verbessern-und-un-konvention-gegen-korruption-ratifizieren-37957)
darüber befragt.
Bedauerlicherweise ist das ein Moment bei Deutschlands Weg von Europas
Schlusslicht zu weltweitem Schlusslicht bei Informationsfreiheitsgesetzen,
Transparenz und Korruptionsbekämpfung (Anlage
B).
Mit freundliche Grüßen,
--
Walter Keim
Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/
Anlage: Neue Rheinische Zeitung 22.2.2012:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17510 :
Deutschland Schlusslicht bei Transparenz und Korruptionsbekämpfung?
Kaum etwas dazu in "unseren"
Medien
Von Walter Keim
Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist gemäß Zivilpakt und
der Rechtsprechung der Europäischen Konvention für Menschenrechte ein
Menschenrecht, wird international als Voraussetzung für die Demokratie
angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Korruption. Die Haltung der
deutschen Regierungen zu diesen Themen ist im Vergleich mit anderen Ländern
äußerst fragwürdig.
Der internationale Vergleich zeigt nämlich folgendes:
- 84 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden Bürgern auf der Welt haben ein
besseres Informationsfreiheitsgesetz als die Bürger der Bundesrepublik
Deutschland [1].
- Mehr als 130 Staaten [2] mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben
entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende
Verfassungsbestimmungen. In fünf Bundesländern, d. h. der Hälfte der
Bevölkerung in Deutschland, fehlen generelle (über VIG =
Verbraucherinformationsgesetz und UIG = Umweltinformationsgesetz
hinausgehende) Informationsfreiheitsgesetze.
- Die UN Konvention gegen Korruption wurde zwar in mehr als 158 Staaten
(Stand 13.12.2011) mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern ratifiziert,
nicht aber von Deutschland [3].
- Der Bundestag verweigerte sich dem Vorschlag der Staatengruppe gegen
Korruption GRECO des Europarates, das Strafrechtsübereinkommen über
Korruption SEV-Nr. 173 und Zusatzprotokoll zu ratifizieren und die
Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis auf
Recommendation Rec(2003)4 zu verbessern [4].
- Deutschland ist das einzige Land in Europa, das weder die UN
Konvention noch das Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption
ratifiziert hat [5].
Deutschland muss, um zu Europa, der OECD, G20 und den BRIC-Staaten
aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in allen Bundesländern
verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern,
Nebentätigkeiten der Abgeordneten transparenter machen um die Konventionen
gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen ratifizieren
sowie die Transparenz der Parteienfinanzierung verbessern.
Diese Forderungen sind sachlich durch Fakten belegt. Warum schreibt die
Presse so wenig und verschweigt, wie schlecht Deutschland da steht? (PK)
Quellen: