in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/familyrights.htm
 
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 25. November 2007
 
An den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin
 
Kopie: Justizminister, CDU Fraktion, Oberfinanzdirektion Chemnitz, BGH
 
Petition (Art 17 GG): Stoppt der Bundestag die Behördenwillkür der Oberfinanzdirektion Chemnitz? Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und öffentlich Bedienstente und Richter in Menschenrechten schulen (z. B. Oberfinanzdirektion Chemnitz, 3. Senat des BGH), Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich beziehe mich auf den Bescheid der Oberfinanzdirektion Chemnitz vom 16.11.07, die mir zu wenig Beihilfe d. h. 639,50 EURO ausgezahlt hat. In den letzten 10 Jahren hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg richtige Beihilfen (ca. 852 EURO) ausgezahlt. Obwohl ich mich sehr bemüht habe, den neuen Sachbearbeitern die Beihilferichtlinien des Bundes (BhV § 9 (7) nahe zu bringen, sowohl durch zuschicken der Bescheide des LBV als auch am Telefon sind nun schon 4 falsche Bescheide ergangen (Anlage 33: http://wkeim.bplaced.net/files/071121oc.html). Dadurch würde ein Schaden von ca. 2500.- EURO pro Jahr entstehen.
 
Der Bescheide der Oberfinanzdirektion «Investitionskosten nicht anerkannt» ist falsch. § 82 Abs. 3 handelt eben nicht – wie die Oberfinanzdirektion fälschlicherweise annimmt - um „öffentlich geförderte Investitionskosten“. Bezahlt die Oberfinanzdirektion nur Investitionskosten, die ein Pflegeheim gar nicht geltend machen kann, gegenüber einem Bewohner (siehe § 82 Abs. 5 SGB XI)?

Da meine Heimat, der europäischen "Raum der Freiheit" der EU (KOM (2002) 247) "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" kennt, möchte ich diese Petition zum Anlass nehmen, diese Errungenschaften auch nach Deutschland zu bringen:

 
   1. Realisierung der Vorschläge des Menschenrechtsbeauftragten Europarates insbesondere Schulungen von Bediensteten und Richtern in Menschenrechten können die deutsche Justiz vermittelbar für den europäischen Raum der Freiheit machen.
   2. Verankerung der Menschenrechte im Grundgesetz.
   3. Justiz unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen.
 
Der Menschenrechtskommissar las meine Vorschläge gesetzlicher Reform mit Interesse und wird sie möglicherweise benutzen (Anlage 31).
 
Während der sächsische König noch die Freiheit von Dienstaufsicht bei Verwaltungsgericht respektierte, war das beim Umbau Deutschlands zum diktatorischen Führerstaat im Wege, d. h. § 7 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 29.04.1941 zum Führer-Erlaß über die Errichtung des Reichsverwaltungsgerichtes (RGBl I S. 201: Erste DV = RGBl I S. 224) wurde erlassen. Von da an übte der Reichsminister des Innern die oberste Dienstaufsicht aus...." Zwar hat die SPD Fraktion dankenswerterweise einen Antrag (Drucksache 2/3969) im Sinne des Europäischen Raums der Freiheit vorgeschlagen, wurde aber von der CDU Mehrheit niedergestimmt (Anlage 32: 48. Sitzung 12 Dezember 1996), die dem vom Führererlass ausgehenden Gedanken der Dienstaufsicht durch das Justizministerium folgte (Anlage L).
 
Diese von der Exekutive der Länder dominierte Justiz vernachlässigt die Kontrolle der (Oberfinanz-)Verwaltung und begünstigt zur oben dokumentierten falschen Auszahlungen.
 
Vom europäischen "Raum der Freiheit" der EU (KOM (2002) 247) betrachtet, sieht aus menschenrechtlicher Perspektive die Familienjustiz so aus:
 
Die "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 21: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf) stellt fest:
 
    "Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".
 
Die Präsidentin der 400 NGO`s des Europarates Frau Oeschger sendete die Bamberger Erklärung an Marcin Libicki, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Europäischen Parlamentes und an Thomas Hammarberg Kommissar für Menschenrechte des Europarates. (Anlage P: http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/2007/11/bamberg-declaration-send-to-eu-and-coe.html)
 
Frau Oeschger übergab die im Zusammenhang mit diesen Petitionen entstandene „Bamberger Erklärung“ und bat den EP Petitionsausschuss um die Beschleunigung des Verfahrens, da - wie Sie betonte - einige Eltern schon über ein Jahr auf die Respektierung von Menschenrechten warten müssen und sogar die Auflösung des JA-Systems fordern (Anlage Q: http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/2007/11/sitzung-des-petitionsausschusses-des-ep.html)
 
Diese Tatsachen werden in Deutschland totgeschwiegen:
 
der Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe" Rolf Lamprecht "Querulanten in Richterrobe", 31.03.2007, Politik - Seite 04: über den Fall Görgülü:
 
     "Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig
    wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals
    geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) -
    objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf."
    (...)
    Diese Apathie ist ein schlimmes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste.
    Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der
    "Stand" den Verfall achselzuckend hin.
    (...)
    So dreist haben Überzeugungstäter erst ein Mal die Autorität des Rechts
    herausgefordert: Baader und Meinhof. Der Unterschied: Damals rebellierten   
    Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.
  (Anlage O: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html )
 
Im 18-zehnten Jahrhundert schrieb Georg Büchner im Hessischen Landboten: "Die Justiz ist in Deutschland die Hure der Fürsten". Auch im Kaiserreich war die Justiz ein Anhängsel der Justizverwaltungen der Justizministerien und Stütze der Herrschaftsordnung.
 
Während die Justiz gegen die demokratisch legitimierten Regierungen der Weimarer Republik auf die Barrikaden ging, hat sie sich dem Umbau Deutschlands zum diktatorischem Führerstaat willig untergeordnet. Der Reichsrechtsführer Frank verkündete auf dem „Deutschen Juristentag“ in Leipzig, im Herbst 1933 vor 20000 Juristen zu Adolf Hitler „Sie können sich auf Ihre deutschen Juristen verlassen!“. Die Untaten der nationalsozialistischen Unrechtsjustiz sind in der Öffentlichkeit durch Ingo Müllers Bestseller von 1987 "Furchtbare Juristen" (Untertitel: Die  unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz http://de.wikipedia.org/wiki/Furchtbare_Juristen) bekannt. Darin wird auch beschrieben, wie durch Übernahme von belasteten Juristen in den Staatsdienst der Bundesrepublik Deutschland die Aufarbeitung der Verbrechen der deutschen Justiz in der Zeit des Nationalsozialismus behindert wurde.
 
Beim 5. (internationalen) Europäischen Tag der Ziviljustiz der EU mit Beteiligung aus Holland, Belgien und Polen reagierten deutsche Juristen mit Tumulten (Anlage 29: http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/2007/11/der-5-internationale-europische-tag-der.html) als versucht wurde den Bruch von EU Recht durch Deutschland anzusprechen und eine Publikumsdiskussion wurde abgesagt.
 
Deshalb habe ich am 18. November 2003 (Anlage M) und 21. November 2006 (Anlage N) den Menschenrechtskommissar des Europarates über strukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar hat Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht (Anlage A). Ich schlage vor seine Vorschläge umzusetzen:
 
    * Punkt 35: (...) Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die deutschen Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und Staatsanwälte an Gerichten auf Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen Programms für die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten (HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen.
    * Die Schaffung unabhängiger außergerichtlicher Beschwerdeorgane.
    * Menschenrechtsausschüsse für Landesparlamente
    * Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung für alle Berufe einschließlich von Polizei und Justiz sowie staatlichen Bediensteten im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene.
    * Außerdem soll im Zusammenarbeit mit dem Bund ein nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein koordinierter Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickelt werden.
 
Schulungen von Bediensteten und Richtern in Menschenrechten können die deutsche Justiz vermittelbar für den europäischen Raum der Freiheit machen.
 
Ich möchte anregen die Oberfinanzdirektion Chemnitz bei der Schulung in Menschenrechten zu bevorzugen, da ich mit denen zu tun habe. Um beim Verwaltungsgericht Chemnitz (z. B. Angelika Petschel (Ziesch)) einen Schutz zu erzielen, wie ich ihn vom europäischen Raum der Freiheit gewohnt bin, habe ich schon am 22.11.07 an eine Petition an den sächsischen Landtag gerichtet in der ich anrege die dortigen Richter auch zu schulen. Da mein Heimatgerichtshof fordert, den deutschen Rechtsweg auszuschöpfen möchte ich nicht versäumen anzuregen, die Richter BGH zu schlulen. Aufgrund der Entscheidung BVerwG 3 B 126.05, OVG 4 LB 30/04 wird angeregt die Richter des 3. Senats BGH in Menschenrechten zu schulen, da sie nicht die Gewähr bieten sich jederzeit für das menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen.
 
Das Bundesverwaltungsgericht bietet nicht die Gewähr dafür sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG 3 B 126.05, OVG 4 LB 30/04, Anlage 32). Diese Entscheidung wurde vom 3. Senat gefällt.
 

(...) Ausführliche Erklärung: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_brd-m.htm
 

Zwar sind im Artikel 6 des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION Menschenrechte und Demokratie erwähnt:
 
    (1)Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam
 
Allerdings müssen nur neue Mitglieder sich diesen Normen anpassen. Deutschland verletzt u. a. folgende internationaler Normen:
 
    * Gewaltentrennung ist in Deutschland nicht gewährleistet und Deutschland verstößt gegen Europarecht (Empfehlung Nr. R (94)12, Anlage E), d. h. die Unabhängigkeit der Gerichte  (Art. 6 EGMR) [Anlage 11] und Bindung an das Gesetz steht nur auf dem Papier und ist nicht gewährleistet (Anlage L).
    * das Menschenrecht der (allgemeinen) Akteneinsicht (Informationsfreiheit: Anlage 18) müsste respektiert werden. Das steht im Gegensatz zum in 8 Bundesländern praktizierten Amtsgeheimnisses aus dem Obrigkeitsstaat. Auch der Bund hat sich nur vom ltezten auf den vorletzten Platz international verbessert wegen zu vielen Ausnahmen Neben 5 Bundesländern gilt das im Wesentlichen nur noch für Russland und Weißrussland.
    * Entkriminalisierung der Strafbarkeit von Beleidigungen (siehe Anlage H: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1). Bis jetzt wird jährlich gegen ca. 180 000 Personen ermittelt, das entspricht ca. 20 % aller Verurteilten in Strafverfahren (Anlage 19 und Anlage J)
 
Alle neuen Mitgliedstaaten mussten also solche Bedingungen vor der Aufnahme erfüllen. Würde Deutschland die Mitgliedschaft in der EU heute beantragen, müsste das verbessert werden. Da Deutschland zu den "alten" Mitgliedsländern gehört, kann es für sich selber wegen des Einstimmigkeitsprinzips die Einführung dieser internationalen Demokratieprinzipien verhindern.
 
Das Amtsgeheimnis stammt aus dem Obrigkeitsstaat. Auch heute noch gilt es in 8 von 16 Bundesländern. In gerichtlichen Verfahren müssen Betroffene mit vielen Schikanen gegen faire Verfahren rechnen, oft wird die Akteneinsicht behindert Beispielsweise beschloss das LG Mainz  (1 QS 25/98):  "Die deutschen Gerichte dürften jedoch keine Akteneinsicht gewähren, solange der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich zulasse". Das stehe nur dem Rechtsanwalt zu. Der Europäische Gerichtshof sieht Akteneinsicht als Menschenrecht nach Art. 6 EKMR an auch für Angeklagte.
 
Strafe für Beleidigung ist in den meisten europäischen Staaten abgeschafft. Der Staat Großbritannien hat, gemäß seiner 1927 bereits begonnener Entwicklung, seine Gesetzgebung wegen Beleidigung drastisch abgebaut, bis nur die schriftliche Beleidigung ("Libel") unter ganz bestimmten Umständen übrig blieb und seit 1997 waren das weniger als 5 Verurteilungen im Jahr. Deutschland. Laut Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die Gerichte Deutschlands im Jahre 1927 mit 50.000 Fällen von "Beleidigung". Im Jahre 2005 waren es beinahe 180.000, mit steigender Tendenz. Die meisten Staaten der OSZE haben Beleidigung entkriminalisiert (Anlage H).
 
Das bekommen auch Justizkritiker zu spüren und viele, die sich gegen die deutsche Justiz zu Wehr setzen in dem sie ihre Meinung zu deutlich sagen. Der bekannte Remstal-Rebell und Bürgerrechtskämpfer Helmut Palmer, der Bürokratiewillkür anprangerte, ist ein Beispiel dafür. Er saß oft im Gefängnis wegen Beleidigung der Obrigkeit, ein unbekannter oder nicht angewandter Straftatbestand in den meisten Staaten Europas, der internationalem Recht und OSZE Normen widerspricht.
 
Müssen Deutsche diese in anderen Staaten der EU selbstverständlichen Rechte mit Hilfe von Artikel 46 der europäischen Konvention für Menschenrechte "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen" durchsetzen?
 
Zusammenfassung
 
Das zeigt und dokumentiert die Schwäche und Unfähigkeit Parlamentarier in Deutschland sich bei Menschen- und Bürgerrechten durchzusetzen. Parlamente sind in Deutschland - im Gegensatz zur übrigen zivilisierten Welt - auf diesem Gebiet bisher zu schwach und große Versager.
 
Der Menschenrechtskommissar des Europarates empfiehlt den "Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung (von dem) staatliche Bedienstete im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene (...) profitieren".
 
Es ist notwendig die Menschenrechte der Bürger zu stärken, um individuelle Möglichkeiten zur Durchsetzung von Menschenrechten auf europäischem Niveau zu schaffen. Der Menschenrechtskommissar hat dazu konkrete Vorschläge gemacht. Danach soll ein  nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein koordinierter Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickelt werden. Die Gewaltentrennung ist notwendig um Menschenrechte in der Praxis der Justiz zu realisieren. Nur dadurch ist ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten (Art. 6 EGMR) gewährleistet. Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 die Gewaltenteilung gefordert (Anlage K). Auch die Neue Richtervereinigung setzt sich für die Verwirklichung der Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ein, die schon auf dem 40. Deutschen Juristentages 1953 angemahnt wurde (Anlage L).
 
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in Deutschland eine Demokratie (bezüglich Gewaltentrennung) mit Menscherhechtsschutz europäischen Typs und wie in zivilisierter Staaten möglich, wenn die Abgeordneten nur wollen und sich getrauen.
 
In der Schweiz sind Urteile des EGMR direkt gültig ("monistisches" Rechtssystem). In Österreich ist die EKMR seit 1958 rechtswirksam (BGBl. Nr. 210) und wurde 1964 rückwirkend in Verfassungsrang erhoben (BGBl. Nr. 59), womit sie unmittelbar anzuwenden ist. Auch Norwegen, die Niederlande und England und Kroatien anerkennen die EKMR als vorrangig gegenüber nationalen Recht an.
 
Der Menschenrechtskommissar las meine Vorschläge gesetzlicher Reform mit Interesse und wird sie möglicherweise benutzen (Anlage 31).
 
Damit wird die Absicht der Mütter und Väter des Grundgesetz auf der Grundlage des Bekenntnisses zu den  "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt" "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa" (Präambel GG) " auch für Deutschland Wirklichkeit.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Walter Keim
 
Kopie:BMI (DI5), Deutsches Institut für Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ, Lehrstuhl für Menschenrechtsbildung, EU Council, EU Commission, EU Parlament, EU Ombudsmann, Commissioner for Human Rights of the Council of Europe, Bundeskanzler, Bundestagspräsident, Verfassungsgericht, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
 
Anlagen:
 
   1. 31. August 2001: Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 26. (außerordentliche) Sitzung 13. -  (E/C.12/1/Add. 68): http://institut-fuer-menschenrechte.de/dav/Bibliothek/Dokumente/UN-Dokumente%20deutschsprachig/CESCR2001ConclObs.pdf  
   2. Tagesspiegel l 8.12.06: Europäischer Menschenrechtshof: Präsident ermahnt Deutschland.
   3. 1998: Entstehungsgeschichte der Aarhus-Konvention: http://www.aarhus-konvention.de/index.php?option=com_content&task=view&id=16&Itemid=44&limit=1&limitstart=1
   4. 2007: Klage gegen EU-rechtswidrigen Umsetzung Öffentlichkeitsrichtlinie (2003/35/EG): http://www.aarhus-konvention.de/index.php?option=com_content&task=view&id=45&Itemid=45
   5. Aarhus Ratifikation mit Vorbehalt Deutschlands: http://www.unece.org/env/pp/ctreaty.htm 
   6. Oktober 2007: Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert Deutschland:  http://www.socialtimes.de/nachricht.php?nachricht_id=8915&thema_id=31&PHPSESSID=a22b2271f6a4e8235c1ee4d3588a091e
   7. 1999: Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-217/97: http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp99/aff/cp9959de.htm 
   8. 25.12.2003: Einladung des Menschenrechtsbeauftragten des Europarats, Einsicht in Kuratoriumssitzungsunterlagen: http://wkeim.bplaced.net/files/031225im.htm
   9. 07.02.2007: Mitarbeit beim Fragebogen über europäische Menschenrechtsinstitutionen: http://wkeim.bplaced.net/files/0702dim.htm
  10. 10.03.2007: Wann hört der Bundestagspräsident auf, die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu sabotieren? http://wkeim.bplaced.net/files/070311btp.htm  
  11. Udo Hochschild: GEWALTENTEILUNG IM DEUTSCHEN BEWUSSTSEIN. Versuch einer Kritik: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm 
  12. Die Entfesselung der dritten Gewalt Von Heribert Prantl [veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, Seite 28] https://www.gewaltenteilung.de/788/
  13. Giacomo OBERTO: DIE RICHTERLICHE UNABHÄNGIGKEIT IN EUROPA UND IHRE SICHERUNG DURCH EINEN OBERSTEN RICHTERRAT (Vortrag zur Jahrestagung des Hessischen Richterbundes, Arnoldshain vom 1. bis 3.7.2004): http://gewaltenteilung.de/oberto.htm 
  14. Der Niedergang des Rechtsstaates Festschrift für Christian Richter II "Verstehen und widerstehen" von Dr. Egon Schneider: http://www.hu-marburg.de/homepage/justiz/info.php?id=134#text
  15. Dr. Ekkehart Reinelt im Aufsatz "Irrationales Recht" im ZAP Sonderheft zum 75. Geburtstag von Dr. Egon Schneider: http://www.reinelt-bghanwalt.de/veroeffentlichungen/vo_r36_c.htm
  16. Udo Hochschild: Neue "Steuerungs"- Modelle in der Justiz: Lesefassung eines im Jahre 2000 auf der Landesmitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung Baden-Württemberg gehaltenen Vortrags: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/steuerung.htm
  17. Claus Plantiko: ´Richterwahl auf Zeit durchs Volk´. Ein Plädoyer mit Konsequenzen. Kritisch-rechtswissenschaftliche Studie zur berufsrichterlichen Legitimationsproblematik
      im gegenwärtigen Deutschland: http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/juh/24886.html
  18.  Menschenrecht Informationsfreiheit in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-material.htm
  19. Peter Briody: Strafbarkeit von Beleidigungen: http://www.eucars.de/images/stories/beleidigung_de.pdf
  20. "Deutsche Jugendämter und die europäische Menschenrechtskonvention Internationales Symposium als Reaktion auf Bamberger Justizskandal": http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=071011021
  21. Die "Bamberger Erklärung" vom 22. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf
  22. Petition Nr. 5-I/113: «Verankerung des Menschenrechtes des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung»
  23. Aus Bayern auswandern: Was sonnst?: http://wkeim.bplaced.net/auswandern.htm
  24. Strafrechtliche Verfolgung der Leitung Jugendamt Münster im Fall Haase: http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase.html
  25. 07.11.07: Was hat der Bürgermeister der Stadt Geldern Ullrich Janssen zu verbergen? Warum will er die Information der Öffentlichkeit verhindern nachdem er in der ARD Sendung: "Kindesentzug auf Verdacht- Die unkontrollierte Macht der Jugendämter" auftrat?
  26. 09.11.07: Report München - "Kindesentzug auf Verdacht- Die unkontrollierte Macht der Jugendämter": http://wkeim.bplaced.net/files/Geldern-071109.htm
  27. Die SZ berichtet am 10.11.07 "Bundesrat hebt Nazi-Gesetz auf": http://wkeim.bplaced.net/files/Geldern-071110.htm
  28. Münster: Das Jugendamt gab nur 2 der 7 Kinder zurück: http://www.kinderklau.net/medien.html
  29. Polnischer Verein Eltern Gegen die Diskriminierung der Kinder in Deutschland berichtet über den 5. (internationalen) Europäischen Tag der Ziviljustiz: http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/2007/11/der-5-internationale-europische-tag-der.html
  30. 19.09.05: Meine Petition 04/01059/08 «Verabschiedung von einem Informationsfreiheitsgesetz»
  31. 26.10.07: Der Menschenrechtskommissar las meine Vorschläge gesetzlicher Reform mit Interesse und wird ihn möglicherweise benutzen: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-071026.pdf
  32. 48. Sitzung 12 Dezember 1996: Tagesordnungspunkt 7 2. und 3. Lesung der Entwürfe Erstes Gesetz zur Änderung des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen: http://gewaltenteilung.de/neun.htm
  33. 21.11.07: Widerspruch gegen Bescheid der Oberfinanzdirektion Chemnitz: http://wkeim.bplaced.net/files/071121oc.html
  34. 18.04.2006: Ist Verbraucherbetrug ein Geschäftsgeheimnis? Bietet das Bundesverwaltungsgericht die Gewähr dafür sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen? BVerwG 3 B 126.05, OVG 4 LB 30/04 http://wkeim.bplaced.net/files/060418bverwg.htm
 
 
 
Ergebnis:
 
    * 
 
Anlagen im Internet publiziert:
 
   A. Pressemitteilung des Europarates 11.7.07: Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman  Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.
   B. 11.8.2007: Bundesjustizministerin Zypries: Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts im internationalen Vergleich: http://wkeim.bplaced.net/files/0708bmj.htm
   C. Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 55.07 über Veröffentlichung der Nebeneinkünfte:
      http://wkeim.bplaced.net/files/vgb-0707.htm
   D. EU Parlament 7.6.07: Deutsche Jugendämter missachten Recht auf Familie Kindern, Eltern und Großeltern: "Deutschland, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber nicht verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.": http://openpr.de/news/139648/Deutsche-Jugendaemter-missachten-Recht-auf-Familie-Kindern-Eltern-und-Grosseltern.html
   E. Empfehlung Nr. R (94)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Unabhängigkeit, Effizienz und Rolle der Richter: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/richter_7.htm
   F. Keim gegen Deutschland: Informationsfreiheit: Antrag Nr. 41126/05 beim EGMR: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
   G. Keim gegen Deutschland: Nebentätigkeiten: EGMR Antrag  Nr. 31583/07: http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage-en.htm
   H. IRIS 2006-10:2/1: Ilia Dohel: Büro des OSZE-Beauftragten für die Freiheit der Medien. Beauftragter für Medienfreiheit: Bericht über Erfolge bei der Entkriminalisierung von Ehrverletzungen: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1
   I. Volume: 35 Number: 12 Rep. Christopher H. Smith, Co-Chairman May 24, 2002 www.csce.gov CRIMINAL DEFAMATION AND “INSULT” LAWS: http://wkeim.bplaced.net/files/osce_defamation_2002.htm
   J. Defamation in international law, OSCE, Council of Europe and law in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm
   K. Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 fordert Gewaltenteilung: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/drb07.htm
   L. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
   M. Visit of the Commissioner of Human Rights (CoE) in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
   N. 21. November 2006: What will the Commissioner for Human Rights report on Germany? http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm
   O. Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht (Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe"): http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html
   P. Die Präsidentin der NGO`s des Europarates sendet die Bamberger Erklärung an Marcin Libicki, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Europäischen Parlamentes und an Thomas Hammarberg Kommissar für Menschenrechte des Europarates: http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/2007/11/bamberg-declaration-send-to-eu-and-coe.html
   Q. Frau Oeschger übergab die im Zusammenhang mit diesen Petitionen entstandene „Bamberger Erklärung“ und bat den EP Petitionsausschuss um die Beschleunigung des Verfahrens, da - wie Sie betonte - einige Eltern schon über ein Jahr auf die Respektierung von Menschenrechten warten müssen und sogar die Auflösung des JA-Systems fordern: http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/2007/11/sitzung-des-petitionsausschusses-des-ep.html
 

 
 
Walter Keim
Netizen: http://wkeim.bplaced.net/index_de.htm

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Gewaltentrennung in Europa:

Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)