Petition (Art 17 GG): Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen
und folgende Staatsanwälte und Richter in Menschenrechten schulen (z. B. OA
Poitzmann und StA Ahne, StA Franosch, OStA Jörgs und StA Dr.Günther, StA
Willanzheimer, StA Dr. Sippl, Richter Jürgen-Peter Taszis, Präsident Holger
Gaßmann und Stellvertretender Präsident Dr. Christoph Ullrich LG Marburg, LOStA
Koeppen, Vorsitzender des Schöffengerichts Marburg: Mirko Schulte), Judikative
unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 18. November 2003 (Anlage M) und 21. November 2006 (Anlage N) wurde der
Menschenrechtskommissar des Europarates von mir über strukturelle Probleme in
Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar hat Deutschland 2006
besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht
(Anlage A). Ich schlage vor seine Vorschläge umzusetzen:
- Punkt 35: (...) Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der
Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen Vorschriften im Bereich
der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen.
Er bestärkt die deutschen Hochschulen darin, Menschenrechte in den
Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch,
wie wichtig es ist, Richter und Staatsanwälte an Gerichten auf Länder-
und kommunaler Ebene im Thema Europäische Menschenrechtskonvention zu schulen,
um deren direkte nationale Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist bekannt,
dass das Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen Programms
für die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten (HELP) des Europarats
Anteil hat, und er ermutigt die deutschen Behörden, sich aktiv an dessen
Umsetzung zu beteiligen.
- Die Schaffung unabhängiger außergerichtlicher Beschwerdeorgane.
- Menschenrechtsausschüsse für Landesparlamente
- Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung für
alle Berufe einschließlich von Polizei und Justiz sowie staatlichen
Bediensteten im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und
Länderebene.
- Außerdem soll im Zusammenarbeit mit dem Bund ein nationaler
„Aktionsplan Menschenrechte“ als ein koordinierter Prozess für die
kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in Deutschland
durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer politischer
Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickelt werden.
Schulungen
von Richtern in Menschenrechten können die deutsche Justiz vermittelbar für den
europäischen Raum der Freiheit machen. Die "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober
2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche
Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung :
Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen
Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 21: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf)
stellt fest:
"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von
Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte,
insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires
Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat-
und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14
(Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der
Menschenrechte".
Ich möchte anregen den OA Poitzmann und StA Ahne, StA Franosch, OStA Jörgs
und StA Dr.Günther, StA Willanzheimer (Anlage 26), StA Dr. Sippl Marburg (Anlage
27) sowie Richter Jürgen-Peter Taszis (Anlage 28), Präsident des Landgerichts
Marburg: Holger Gaßmann, Stellvertretender Präsident des LG Marburg: Dr.
Christoph Ullrich, Leitender Oberstaatsanwalt beim LG: Arndt Peter Koeppen,
Vorsitzender des Schöffengerichts Marburg: Mirko Schulte (Anlage 29, 30 und 31),
Herr Focke Jugendamt Heppenheim, Bürgermeister Heppenheim, Richter Tillmann
Amtsgericht Lampertheim bei der Schulung in Menscherechten zu bevorzugen, wie die Anlagen erläutern. Von
den Landesparlamentarikeren hat die CDU den größten Schulungsbedarf: Zögern Sie
nicht dieses Angebot anzunehmen. Das gilt insbesondere dem Gegner der
Informationsfreiheit CDU Mitglied Peter Beuth.
Ich schlage auch vor die Europäischen Konvention zum Schutze der
Menschenrechte (EMRK, BGBl. 1952 Teil II S. 685), den Internationalen Paktes
über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) und den
Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR,
BGBl. 1976 II S. 428), als verbindliches Grundrecht im die Verfassung von Hessen
aufzunehmen.
Weiter wird vorgeschlagen das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97
Grundgesetz 1949 beschlossene Gewaltentrennungsprinzip durch Anwendung der
Prinzipien des Europarates (Richterwahl, Beförderung und Aufsicht unabhängig von
Exekutive, Empfehlung Nr. R (94)12, Anlage E) zu realisieren um damit Richter
wirklich "unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen" zu machen. Der
Deutsche Richterbund hat am 27. April 2007 die Realisierung der Gewaltenteilung
gefordert (Anlage K). Auch die Neue Richtervereinigung fordert diese
Verwirklichung des Grundgesetzes (Anlage L). Diese Forderung ist genauso alt wie
das Grundgesetz.
Über die vorläufige Anstellung und die Berufung eines Richters auf
Lebenszeit entscheidet der Justizminister gemeinsam mit einem
Richterwahlausschuss, Artikel 127 Absatz 3 der Hessischen Verfassung. Die
Dienstaufsicht wird vom Justizministerium vorgenommen. .
Gewaltentrennung und Unabhängigkeit der Justiz ist eine Voraussetzung für
die Demokratie und muss deshalb auch in Hessen eingeführt werden.
Als Reaktion auf den Bamberger Justizskandal wurde die oben zitierte
"Bamberger Erklärung" verfasst, die als Situationsbericht der Praxis deutscher
Jugendämter zu verstehen ist.
Leider greift bisher weder die deutsche Presse noch die herrschende
juristische Meinung dieses Problem auf:
Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht
(Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe") über den Fall
Görgülü:
"Justizverbrechen werden von der eigenen
Zunft nur widerwillig
wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts
hören! Nichts sagen! Letztmals
geschehen in Naumburg. Dort
beging das Oberlandesgericht (OLG) -
objektiv -
Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich
auf."
(...)
Diese Apathie ist ein
schlimmes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste.
Schon
einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der
"Stand" den Verfall achselzuckend
hin.
(...)
So dreist haben
Überzeugungstäter erst ein Mal die Autorität des Rechts
herausgefordert: Baader und Meinhof. Der Unterschied: Damals
rebellierten
Desperados, heute
sind es drei Herren in roter Robe.
(Anlage O:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html
)
Das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung
wird im Frühjahr 2008 durch eine bindende Konvention des Europarates gesichert
werden. Der Landtag von Hessen hat bei meiner Petition zur Informationsfreiheit
(Anlage 22) und Gesetzesvorschlag der SPD und Grünen das Menschenrecht des
Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung niedergestimmt. Für Hessen ist
das besonders peinlich, da Hessen einst ein Pionier war und durch die CDU
Herrschaft zum Schlusslicht der zivilisierten Welt abgewirtschaftet wurde
(Anlage 24, 25). Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Der Gegner des
Menschenrechts der Informationsfreiheit CDU Mitglied Peter Beuth, der
verteidigt, dass Hessische Bürger zugemutet wird auf dem Stand von Weißrussland
und Russland zu verbleiben, hat Schulung in Menschenrechten besonders
notwendig.
Sie sollen die Existenz des gemeinsamen Binnenmarkts sichern. Sie
werden auch Marktfreiheiten genannt.
Zwar sind im Artikel 6 des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION
Menschenrechte und Demokratie erwähnt:
(1)Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit,
der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der
Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten
gemeinsam
Allerdings müssen nur neue Mitglieder sich diesen Normen anpassen.
Deutschland verletzt u. a. folgende internationaler Normen:
* Gewaltentrennung ist in Deutschland nicht
gewährleistet und Deutschland verstößt gegen Europarecht (Empfehlung Nr. R
(94)12, Anlage E), d. h. die Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 6 EGMR)
[Anlage 11] und Bindung an das Gesetz steht nur auf dem Papier und ist nicht
gewährleistet (Anlage L).
* das Menschenrecht der
(allgemeinen) Akteneinsicht (Informationsfreiheit: Anlage 18) müsste
respektiert werden. Das steht im Gegensatz zum in Hessen praktizierten
Amtsgeheimnisses aus dem Obrigkeitsstaat. Neben Hessen und 4 anderen
Bundesländern gilt das im Wesentlichen nur noch für Russland und
Weißrussland.
* Entkriminalisierung der Strafbarkeit von
Beleidigungen (siehe Anlage H:
http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1).
Bis jetzt wird jährlich gegen ca. 180 000 Personen ermittelt, das entspricht
ca. 20 % aller Verurteilten in Strafverfahren (Anlage 19 und Anlage
J)
Alle neuen Mitgliedstaaten mussten also solche Bedingungen vor der Aufnahme
erfüllen. Würde Deutschland die Mitgliedschaft in der EU heute beantragen,
müsste das verbessert werden. Da Deutschland zu den "alten" Mitgliedsländern
gehört, kann es für sich selber wegen des Einstimmigkeitsprinzips die
Einführung dieser internationalen Demokratieprinzipien verhindern.
Das Amtsgeheimnis stammt aus dem Obrigkeitsstaat. Auch heute noch gilt es
in 8 von 16 Bundesländern. In gerichtlichen Verfahren müssen Betroffene mit
vielen Schikanen gegen faire Verfahren rechnen, oft wird die Akteneinsicht
behindert Beispielsweise beschloss das LG Mainz (1 QS 25/98): "Die
deutschen Gerichte dürften jedoch keine Akteneinsicht gewähren, solange der
Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich zulasse". Das stehe nur dem Rechtsanwalt zu.
Der Europäische Gerichtshof sieht Akteneinsicht als Menschenrecht nach Art. 6
EKMR an auch für Angeklagte.
Strafe für Beleidigung ist in den meisten europäischen Staaten abgeschafft.
Der Staat Großbritannien hat, gemäß seiner 1927 bereits begonnener Entwicklung,
seine Gesetzgebung wegen Beleidigung drastisch abgebaut, bis nur die
schriftliche Beleidigung ("Libel") unter ganz bestimmten Umständen übrig blieb
und seit 1997 waren das weniger als 5 Verurteilungen im Jahr. Deutschland. Laut
Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die Gerichte Deutschlands im Jahre
1927 mit 50.000 Fällen von "Beleidigung". Im Jahre 2005 waren es beinahe
180.000, mit steigender Tendenz. Die meisten Staaten der OSZE haben Beleidigung
entkriminalisiert (Anlage H).
Das bekommen auch Justizkritiker zu spüren und viele, die sich gegen die
deutsche Justiz zu Wehr setzen in dem sie ihre Meinung zu deutlich sagen. Der
bekannte Remstal-Rebell und Bürgerrechtskämpfer Helmut Palmer, der
Bürokratiewillkür anprangerte, ist ein Beispiel dafür. Er saß oft im Gefängnis
wegen Beleidigung der Obrigkeit, ein unbekannter oder nicht angewandter
Straftatbestand in den meisten Staaten Europas, der internationalem Recht und
OSZE Normen widerspricht.
Müssen Deutsche diese in anderen Staaten der EU selbstverständlichen Rechte
mit Hilfe von Artikel 46 der europäischen Konvention für Menschenrechte "Die
Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie
Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen"
durchsetzen?
Zusammenfassung
Das zeigt und dokumentiert die Schwäche und Unfähigkeit Hessischer
Parlamentarier sich bei Menschen- und Bürgerrechten durchzusetzen. Parlamente
sind in Deutschland - im Gegensatz zur übrigen zivilisierten Welt - auf diesem
Gebiet bisher zu schwach und die große Versager. Hessen ist da - siehe fehlende
Informationsfreiheit - besonders unrühmlich.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates empfiehlt den "Ausbau der
Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung (von dem) staatliche Bedienstete
im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene (...)
profitieren".
Es ist notwendig die Menschenrechte der Bürger zu stärken, um individuelle
Möglichkeiten zur Durchsetzung von Menschenrechten auf europäischem Niveau zu
schaffen. Der Menschenrechtskommissar hat dazu konkrete Vorschläge gemacht.
Danach soll ein nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein
koordinierter Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der
Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die
Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung
entwickelt werden. Die Gewaltentrennung ist notwendig um Menschenrechte in der
Praxis der Justiz zu realisieren. Nur dadurch ist ein faires Verfahren vor
unabhängigen Gerichten (Art. 6 EGMR) gewährleistet. Die
Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 die
Gewaltenteilung gefordert (Anlage K). Auch die Neue Richtervereinigung setzt
sich für die Verwirklichung der Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ein,
die schon auf dem 40. Deutschen Juristentages 1953 angemahnt wurde (Anlage
L).
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die
"vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte
Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in
Hessen eine Demokratie (bezüglich Gewaltentrennung) mit Menscherhechtsschutz
europäischen Typs und wie in zivilisierter Staaten möglich, wenn die
Abgeordneten nur wollen und sich getrauen.
In der Schweiz sind Urteile des EGMR direkt gültig ("monistisches"
Rechtssystem). In Österreich ist die EKMR seit 1958 rechtswirksam (BGBl. Nr.
210) und wurde 1964 rückwirkend in Verfassungsrang erhoben (BGBl. Nr. 59), womit
sie unmittelbar anzuwenden ist. Auch Norwegen, die Niederlande und England und
Kroatien anerkennen die EKMR als vorrangig gegenüber nationalen Recht an.
Damit wird die Absicht der Mütter und Väter des Grundgesetz auf der
Grundlage des Bekenntnisses zu den "unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und
der Gerechtigkeit in der Welt" "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten
Europa" (Präambel GG) " auch für Hessen Wirklichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Deutsches Institut für Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ,
Lehrstuhl für Menschenrechtsbildung, EU Council, EU Commission, EU Parlament, EU
Ombudsmann, Commissioner for Human Rights of the Council of Europe,
Bundeskanzler, Bundestagspräsident, Verfassungsgericht,
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Ausschuss für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe
Anlagen:
Anlagen im Internet publiziert:
A. Pressemitteilung des Europarates 11.7.07: Bericht des
Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9.
– 11. und 15. – 20. Oktober 2006:
http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html,
https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman
Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in
Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte"
entwickeln.
B. 11.8.2007: Bundesjustizministerin Zypries:
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts
im internationalen Vergleich:
http://wkeim.bplaced.net/files/0708bmj.htm
C. Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland VG 2 A
55.07 über Veröffentlichung der Nebeneinkünfte:
http://wkeim.bplaced.net/files/vgb-0707.htm
D. EU Parlament 7.6.07: Deutsche Jugendämter missachten Recht auf Familie
Kindern, Eltern und Großeltern: "Deutschland, das der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber nicht verpflichtet, Abhilfe zu
schaffen.":
http://openpr.de/news/139648/Deutsche-Jugendaemter-missachten-Recht-auf-Familie-Kindern-Eltern-und-Grosseltern.html
E. Empfehlung Nr. R (94)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die
Unabhängigkeit, Effizienz und Rolle der Richter:
http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/richter_7.htm
F. Keim gegen Deutschland: Informationsfreiheit: Antrag Nr. 41126/05 beim EGMR:
http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
G. Keim gegen Deutschland: Nebentätigkeiten: EGMR Antrag Nr. 31583/07:
http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage-en.htm
H. IRIS 2006-10:2/1: Ilia Dohel: Büro des OSZE-Beauftragten für die Freiheit der
Medien. Beauftragter für Medienfreiheit: Bericht über Erfolge bei der
Entkriminalisierung von Ehrverletzungen:
http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1
I. Volume: 35 Number: 12 Rep. Christopher H. Smith, Co-Chairman May 24, 2002
www.csce.gov CRIMINAL DEFAMATION AND “INSULT”
LAWS:
http://wkeim.bplaced.net/files/osce_defamation_2002.htm
J. Defamation in international law, OSCE, Council of Europe and law in Germany:
http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm
K. Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007
fordert Gewaltenteilung:
http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/drb07.htm
L. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa:
http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
M. Visit of the Commissioner of Human Rights (CoE) in Germany:
http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
N. 21. November 2006: What will the Commissioner for Human Rights report on
Germany?
http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm
O. Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht
(Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe"):
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html
P. Die Präsidentin der NGO`s des Europarates sendet die Bamberger Erklärung an
Marcin Libicki, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Europäischen
Parlamentes und an Thomas Hammarberg Kommissar für Menschenrechte des
Europarates:
http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/2007/11/bamberg-declaration-send-to-eu-and-coe.html
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Gewaltentrennung in Europa:
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(Informationsfreiheitsgesetz)