An den
Petitionsausschuss
Abgeordnetenhaus
Niederkirchnerstr. 5
D-10111
Berlin-Mitte
Petition (Art. 17 GG) 1892/16: Vorschläge des
Menschenrechtskommissars umsetzen und Richter in Berlin
(z. B. Richter Schaefer und Richard des Verwaltungsgerichtes) und OVG in Menschenrechten
schulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 18. November 2003 (Anlage N) und 21. November
2006 (Anlage O) wurde der Menschenrechtskommissar des Europarates über
strukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar
hat Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit konkreten
Vorschlägen veröffentlicht (Anlage A). Ich schlage vor seine Vorschläge
umzusetzen:
* Punkt 35: (...) Was das
Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der Kommissar mit Bedauern fest, dass
die internationalen Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als
fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die deutschen
Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums
aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und
Staatsanwälte an Gerichten auf Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische
Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale Umsetzung zu
stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das Bundesministerium der Justiz an der
Entwicklung des neuen Programms für die Menschenrechtserziehung von
Rechtsexperten (HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen
Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen.
*
Punkt 46: Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung würde die
Einbeziehung der Menschenrechte in die beruflichen Laufbahnen weiter stärken.
Der Kommissar ermutigt zur Aufnahme der Menschenrechte als Kernbestandteil der
beruflichen Ausbildung im Justizvollzug und für Lehrer und Praktiker im
Sozialwesen und Gesundheitsbereich. Außerdem würden staatliche Bedienstete im
Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene von einer
Menschenrechtsschulung profitieren, die auf ihr Arbeitsgebiet zugeschnitten
ist
* Menschenrechtsausschüsse für
Landesparlamente
* Der Ausbau der Infrastruktur für die
Menschenrechtserziehung für alle Berufe einschließlich von Polizei und Justiz
sowie staatlichen Bediensteten im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes-
und Länderebene.
Bei der Auswahl von Kandidaten für das HELP Program
können Richter B. Schaefer vom Verwaltungsgericht Berlin und Fitzner-Steinmann,
Dr. Peters, Dr. Blumenberg vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
bevorzugt werden (Anlage M)Damit kann die Akzeptanz und
Vermittelbarkeit der deutschen
Justiz gestärkt werden:
Die "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober
2007 verabschiedet im Rahmen des
internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und
Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung :
Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen
Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 21: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf) stellt fest:
"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in
Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es
zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3
(Verbot der Folter), Art. 6
(Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten),
Art.
8 (Recht auf Achtung des Privat- und
Familienlebens), Art. 13
(Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14
(Diskriminierungsverbot) der Europäischen
Konvention zum Schutze der Menschenrechte"
Zitat aus "Querulanten in Richterrobe,
31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht" (Ehrenvorsitzender der
"Justizpressekonferenz Karlsruhe") über den Fall Görgülü:
"Justizverbrechen werden von der
eigenen Zunft nur widerwillig
wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals
geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) -
objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich
auf."
Ich schlage auch vor die Europäischen Konvention
zum Schutze der Menschenrechte (EMRK, BGBl. 1952 Teil II S. 685), den
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl.
1973 II S. 1534) und den Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte (IPwskR, BGBl. 1976 II S. 428), als verbindliches Grundrecht
im die Verfassung von Berlin aufzunehmen.
Weiter wird vorgeschlagen das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und
97
Grundgesetz 1949 beschlossene Gewaltentrennungsprinzip durch Anwendung der
Prinzipien des Europarates (Richterwahl, Beförderung und Aufsicht unabhängig
von Exekutive,
Empfehlung Nr. R (94)12, Anlage E) zu realisieren um damit Richter
wirklich "unabhängig
und nur dem Gesetze unterworfen" zu machen. Der
Deutsche Richterbund hat am 27.
April 2007 die Realisierung der Gewaltenteilung gefordert (Anlage
K). Auch die Neue Richtervereinigung fordert diese Verwirklichung des
Grundgesetzes.
Zusammenfassung
Das zeigt und dokumentiert die Schwäche und Unfähigkeit vieler deutschen
Länderparlamentarier sich bei Menschen- und Bürgerrechten durchzusetzen.
Parlamente sind in Deutschland - im Gegensatz zur übrigen zivilisierten Welt -
auf diesem Gebiet bisher oft zu schwach. Berlin kann sich hier gut hervorheben
durch Ausbau der Menschenrechtsschulung.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates empfiehlt den "Ausbau der
Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung (von dem) staatliche Bedienstete
im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene (...)
profitieren". Ich habe das am 11.08.07 auch der Bundesjustizministerin und am
18.08.2007 dem Bundestag vorgeschlagen.
Es ist notwendig die Menschenrechte der Bürger zu stärken, um individuelle
Möglichkeiten zur Durchsetzung von Menschenrechten auf europäischem Niveau zu
schaffen. Der Menschenrechtskommissar hat dazu konkrete Vorschläge gemacht.
Außerdem soll ein nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein
koordinierter Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der
Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die
Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung
entwickelt werden. Die Gewaltentrennung ist notwendig um Menschenrechte in der
Praxis der Justiz zu realisieren. Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen
Richterbundes hat am 27. April 2007 die Gewaltenteilung gefordert (Anlage K).
Auch die Neue Richtervereinigung setzt sich für die Verwirklichung der
Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ein, die schon auf dem 40. Deutschen
Juristentages 1953 angemahnt wurde (Anlage L).
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die
"vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte
Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in
Berlin eine Demokratie (bezüglich Gewaltentrennung) mit Menscherhechtsschutz
europäischen Typs und wie in zivilisierter Staaten möglich, wenn die
Abgeordneten nur wollen und sich getrauen.
In der Schweiz sind Urteile des EGMR direkt gültig ("monistisches"
Rechtssystem). In Österreich ist die EKMR seit 1958 rechtswirksam (BGBl. Nr.
210) und wurde 1964 rückwirkend in Verfassungsrang erhoben (BGBl. Nr. 59), womit
sie unmittelbar anzuwenden ist. Auch Norwegen, die Niederlande und England und
Kroatien anerkennen die EKMR als vorrangig gegenüber nationalen Recht an.
Damit wird die Absicht der Mütter und Väter des Grundgesetz auf der
Grundlage des Bekenntnisses zu den "unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und
der Gerechtigkeit in der Welt" "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten
Europa" (Präambel GG) " auch für Berliner Wirklichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Deutsches Institut für Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ,
Lehrstuhl für Menschenrechtsbildung, EU Council, EU Commission, EU Parlament, EU
Ombudsmann, Commissioner for Human Rights of the Council of Europe,
Bundeskanzler, Bundestagspräsident, Verfassungsgericht,
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Ausschuss für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe
Anlagen:
[Petitionen]
[Menschenrechtsverletzungen
in Deutschland] [Patientenrechte in Europa] [Informationsfreiheit] [Rechtsberatungsgesetz] [Homepage]
Separation of Powers: Independence of Judiciary:
Freedom of Information (Access to Information
Laws) in Europe and German states (länder).