Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 01.12.02


An die Bundesministerin der Gesundheit
Am Propsthof 78a
D-53108 Bonn


Betreff: Rechtlosigkeit der Patienten gegenüber Ärzten im außergerichtlichen (vorgerichtlichen) Bereich im internationalen Vergleich


Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

ich nehme Bezug auf Ihre Unterschrift unter die Patientenrechtscharta: http://www.patientenunterstuetzung.de/Grundsaetzliches/patientenrechte_in_deutschland.htm. Darin wird über die gegenwärtige Rechtslage informiert, unter anderem: "Haben Arztpraxis oder Krankenhaus unrichtige Daten gespeichert, hat der Patient einen gesetzlichen Berichtigungsanspruch." Dies wird auch vom BMG (für Tatsachen) und die AOK (falsche, das Persönlichkeitsrecht verletzende Aufzeichnungen) bestätigt.

Bitte entnehmen Sie dem Schreiben des Innenministerium vom 16.8.00 und 12.12.00 und der Petition 13/589, dass das in Baden-Württemberg nicht gilt. 

Da Sie mich mit Ihrer Unterschrift falsch informiert haben schulden Sie mir Gesetzesinitiativen (auf Landes- möglicherweise auch Bundesebene) um diese Scharte auszuwetzen.

Die Berufsordnung der Ärzte respektiert Rechte die nicht in ihr parternalistisches Weltbild passen nicht, unter anderem Rechte der Berichtigung, Löschung und Einsicht (in sämtliche Unterklagen). Dadurch werden Menschenrechte verletzt. Subjektive Urteile der Ärzte sind von der Einsicht ausgenommen, was gegen Artikel 19 der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte der UNO dem auch Deutschland beigetreten ist (BGBl. 1973 II S. 1534) und Artikel 10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin verstößt. Auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die Akteneinsicht in Artikel 41 (2), das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann), das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) gesichert. Als Europäer bin ich der Meinung, dass die europäischen Grundrechte von Ihnen von der Verwaltung und auch von den Ärztekammern respektiert werden sollten. Den Ärztekammern sind deshalb hoheitliche Rechte zu entziehen, zugunsten unabhängiger Beschwerdestellen, die Patientenrechte der Einsicht, Löschung und Berichtigung durchsetzen.

Die Selbstverwaltung der Ärzte wurde 1937 eingeführt, da die Ärzte zu 47 % in der NSDAP organisiert waren und dadurch Privilegien in der NAZI Diktatur erhielten. Damals wurden Petitionen und Klagen unterdrückt. Die Bezirksärztekammer Baden-Württemberg führt diese Tradition dadurch weiter, dass sie Klagen nicht als Möglichkeit der Qualitätsverbesserung sieht, sondern als unerwünschte Anmaßungen, die es zu unterdrücken gilt. Es ist an der Zeit diese vordemokratische Privilegien zugunsten von stärkeren zeitgemäßen Patientenrechten abzulösen.

Deshalb habe ich eine Petition zur Stärkung der Patientenrechte geschrieben:  http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm. Die Darstellung der gegenwärtigen Patientenrechte durch den Petitionsausschuss zeigt folgende Mängel:

Trotzdem wird der offensichtliche gesetzliche Handlungsbedarf nicht gesehen. Bessere Information und ein Patientenrechtsbeauftragter sind unzureichend.
 
Eine Diskussion darüber, dass die Einsicht nach Artikel 10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin und Artikel 19 der Menschenrechtserklärung der UNOein Menschenrecht ist: http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm#menschenrechte unterbleibt. Die mangelnde Übersetzung von Europaratsentschließungen, die diese Ideen konkretisieren, wird gar nicht angesprochen.
 
Wie die angesprochene Patientenmitwirkung aus der Sicht der Betroffenen aussieht http://www.bag-notgemeinschaften.de/Petition/petition.html wird nicht diskutiert.  Auf Vergleiche mit anderen Ländern wird nicht eingegangen: http://www.patientennavigation.de/
 
Neben der Einsicht in eigene Unterlagen gehört auch die Einsicht in Dokumente der öffentlichen Verwaltung (Informationsfreiheit) zur kommunikativen Kompetenz. Deutschland ist der einzige entwickelte zivilisierte Staat ohne Informationsfreiheit: http://home.broadpark.no/~wkeim/foi-laws.htm.
 
Der Petitionsausschuss versteckt sich hinter Leseunfähigkeit um die Defizite bei den Patientenrechten zu übersehen: http://wkeim.bplaced.net/files/petition4_pa3.pdf um im Nichtstun zu verbleiben.

Ich fordere das Bundesgesundheitsministerium zu einer inhaltliche Auseinandersetzung auf anstatt wie der Bundestag dazu nichts zu sagen.

Dies ist ein offener Brief im Internet unter der Adresse: http://wkeim.bplaced.net/petition4_bgm.htm publiziert, wo auch die Antwort hinkommt.


Mit freundlichen Grüßen


Walter Keim


Kopie: Fraktionen des Bundestages, WHO, EU

Ältere Entwürfe, Version: 0.1,

Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com


Anhang: Patientenschutzgesetze in Europa: http://home.broadpark.no/~wkeim/patienten.htm
Wer trägt die Verantwortung, dass Patientenrechte defizitär sind: http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
Norwegische Gesundheitsgesetze: http://wkeim.bplaced.net/no_gesetze.htm:
    Heilberufsgesetz: http://home.broadpark.no/~wkeim/heilberufsgesetz.htm
    Verwaltungsgesetz: http://home.broadpark.no/~wkeim/verwaltungsgesetz.htm (gilt auch für Klagen im Gesundheitsbereich)
    Patientenrechtsgesetz: http://home.broadpark.no/~wkeim/patientenrechtsgesetz.htm

14.3.03: Antwort.
28.4.03: Entgegung.

Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte, mit folgender Email an das Bundesministerium für Gesundheit:
Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte und bitte das in der Bundesgesetzgebung zu berücksichtigen. Die Regelungen zum Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in vielen (Bundes-)Gesetzen und Gerichtsentscheidungen verstreut und für den Patienten schwer zu handhaben. Deshalb unterstützen viele Beteiligte Bestrebungen, die Rechte des Patienten einheitlich und übersichtlich in einem Patientenschutzgesetz zu regeln. Dies würde zur Rechtsicherheit aller Beteiligten im Gesundheitswesen beitragen.

(Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert und ergänzt werden).


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