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Betreff: Bericht der Bundesregierung zur Menschenrechtslage in Deutschland an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Von: Walter Keim
Datum: 05/01/2013 12:38
An: Menschenrechtsbeauftragter Markus Löning
CC: "poststelle@auswaertiges-amt.de", "info@gruene-fraktion.de", Fraktion SPD Bundestag, "fraktion@cducsu.de", FDP Fraktion Bundestag, "fraktion@linksfraktion.de", Piratenpartei

Zugang zu Information ist ein Teil der Meinungsfreiheit, zusammen mit einer aktiven Bürgerschaft - daher sind es Vorbedingungen für die Sicherung einer lebendigen und gut informierten Demokratie. NGOs fordern von den Regierungen internationale und nationale Standards zu respektieren und mit ihnen in Übereinstimmung zu handeln.
Die NGOs rufen die Staaten des Ostseerats dazu auf, die Umsetzung aller Menschenrechte - zivile, politische, ökonomische, soziale und kulturelle - zu einer obersten Priorität auf der politischen Tagesordnung zu machen.
Das 1. OSTSEE-NGO FORUM 2001


Sehr geehrter Herr Menschenrechtsbeauftragter Löning,

ich beziehe mich auf den Bericht der Bundesregierung zur Menschenrechtslage in Deutschland an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Rahmen des UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review).

Ich begrüße es, dass Sie die Zivilgesellschaft und interessierte Bürger eingeladen haben diesen Bericht im Vorfeld zu diskutieren.

Das Ostsee NGO Forum (Baltic Sea NGO Forum) hat am 17.9.2013 einen Beitrag an den Menschenrechtsrat der VN über das Menschenrecht des Informationszugangs gesendet. Dieser Bericht ist auf der website des Instituts für Menschenrechte veröffentlicht und ich lege ihn bei.

Dabei sehen wir folgende Herausforderungen für Deutschland bei Transparenz und Informationszugangsfreiheit:
  1. 88 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://www.rti-rating.org/country-data/). Nur Liechtenstein, Österreich, Griechenland und Tadschikistan haben schlechtere Informationsfreiheitsgesetze.
  2. Mehr als 115 Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern, d. h. 84% der Weltbevölkerung haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über Verbraucherinformation und Umweltinformation hinausgehende) Informationsfreiheitsgesetze.
  3. Die UN Konvention gegen Korruption ist zwar in mehr als 165 Staaten (Stand 20.12.2012) mit mehr als 6,6 Milliarden Einwohnern ratifiziert, d. h. 94% der Weltbevölkerung, nicht aber von Deutschland.
  4. Der Bundestag verweigerte sich dem Vorschlag der Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarates das Strafrechtsübereinkommen über Korruption SEV-Nr. : 173 und Zusatzprotokoll zu ratifizieren und die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis auf Recommendation Rec(2003)4 zu verbessern. Im Bericht vom 29. Dezember 2011Greco RC-III (2011) 9E wird der 30. Juni 2012 als Frist gesetzt zu antworten. Wegen ungenügendem Fortschritt leitete GRECO im Herbst 2012 die zweite Stufe des „Non-Compliance-Verfahrens“ gegen Deutschland ein.
  5. Deutschland ist das einzige Land in Europa, das weder die UN Konvention noch das Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption ratifiziert hat.
  6. [GovData.de, das Datenportal für Deutschland ist nicht wirklich offen.]
Wie erreicht man in Skandinavien kostenlose und rasche Antworten für Informationszugang? Auch im Punkt 5 des Beitrages des Forums Menschenrechte zur Universellen Periodischen Staatenüberprüfung wird die mangelnde Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption erwähnt. Das kam auch deutlich in der Anhörung am 05.12.2012 zum deutschen Staatenbericht an den Menschenrechtsrat zum Ausdruck. Das Forum Menschenrechte kritisierte den ersten Entwurf des Regierungsberichts für die anstehende Überprüfung und forderte ernsthafte Auseinandersetzung statt einem „schöngefärbten Bericht“.

Schon seit 15 Jahren hat der UN-Sonderberichterstatters für freie Meinungsäußerung (UN Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression) den Menschenrechtscharakter des Zugangs zu öffentlichen Dokumenten betont z. B. im Bericht E/CN.4/1998/40 vom 28 Januar 1998, der UN, OSCE and AOS Joint Declaration vom 26. November 1999, dem Bericht E/CN.4/2000/63 vom 18 Januar 2000, der Gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004 der drei Sonderbeauftragten (UN, OSCE und AOS) für den Schutz der Meinungsfreiheit und dem Bericht A/HRC/14/23 vom 20 April 2010.

In den letzten 50 Jahren haben 59 Staaten den Zugang zu amtlichen Dokumenten in ihren Verfassungen verankert. Die höchsten Gerichte in Japan (1969), Indien (1975), Kanada (1989), Süd Korea (1989), Israel (1990) und Frankreich (2013) haben den Zugang zu amtlichen Dokumenten aus der Verfassung oft aus der Meinungsfreiheit hergeleitet. Die Open Government Partnership umfasst umfangreiche Transparenz- und Open Data Verpflichtungen. 57 Staaten sind beigetreten.

Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist nun ein anerkanntes Menschenrecht gemäß Zivilpakt [Quelle 1, 4, 5, 9] und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [Quelle 6] aufgrund der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR) [Quelle 2], wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Korruption.

Wie erreicht man in Skandinavien kostenlose und rasche Antworten für Informationszugang? Die drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und AOS für den Schutz der Meinungsfreiheit bestätigen in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass die Informationsfreiheit ein Menschenrecht ist: [Quelle 3]:
„Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert."

Die OSZE hat im April 2012 in ihren Kommentaren zum Entwurf eines Transparenz- und Informationszugangsgesetzes in Spanien den Menschenrechtscharakter des Informationszugangs dokumentiert, mit Hinweis auf OSZE, Zivilpakt und EGMR. (siehe Quelle 7: "International documents (...) state that access to information is a fundamental human right and an essential condition for all democratic societies.") 

Die Verantwortlichen wurden mit diesen Fakten konfrontiert und gefragt, wann das besser wird:

  1. Bundesregierung (Zukunftsdialog, Direkt zur Kanzlerin und Open Government Online Konsultation, Bundeskanzleramt)
  2. Fraktionsvorsitzende Bund und Länder mit Abgeordnetenwatch (B), speziell die CDU (C) und CSU.
  3. Parlamente Bund und Länder mit Petitionen (D)
  4. Experten die IFG Gesetze evaluieren (E)
  5. Akteneinsichtsanträge bei Verwaltungen (F) u. a. Stuttgart 21
  6. Gerichte (Verwaltungsgerichte, Verfassungsgericht) (G) mit Verfahren Keim gegen Deutschland (und am VG München Keim gegen Bayern) in denen das Menschenrecht des Informationszugangs gefordert wird.

Bedauerlicherweise ist im Wesentlichen nur die Opposition positiv, die Regierenden ignorieren das.

Die Universelle Periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats hat das Menschenrecht des Informationszugangs behandelt (8). UNESCO hat allen Teilnehmern der 16. Session Informationsfreiheitsgesetze empfohlen. Beispielsweise haben Bahrain (A/HRC/WG.6/13/L.4) Djibouti und Ghana die Empfehlung bekommen ein Informationsfreiheitsgesetz zu verabschieden.

Die Zehnte gemeinsame Erklärung der vier internationalen Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit (UN, OAS, OSCE, ACHPR) vom 3. Februar 2010 (10) stellt fest: 

Obwohl in den letzten zehn Jahren große Fortschritte bei der Anerkennung des Rechts auf Information erzielt wurden, bleibt hier - als vierte Herausforderung - noch viel zu tun... Viele Gesetze (zum Recht auf Information), die verabschiedet wurden, genügen den internationalen Mindeststandards nicht, und die Bemühungen, sie umzusetzen, sind in vielen Ländern zu gering.

Ich hoffe Ihr Bericht geht darauf ein.

Mit freundlichen Grüßen

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Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
UN Universal Periodic Review (UPR):
http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-de.htm
Will OSCE Support the Human Right of Access to Information
in Germany by Commenting ATI Laws: http://t.co/GmQy9V0U
Is it possible to enforce access to information in Bavaria?
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html
Quellen:
  1. Zugang zu amtlichen Dokumenten ist ein Menschenrecht der VN: https://www.right2info.org/international-standards#section-1
  2. Zugang zu amtlichen Dokumenten in Europäischer Konvention für Menschenrechte: https://www.right2info.org/international-standards#section-5
  3. Gemeinsame Erklärung 2004 der drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und AOS für den Schutz der Meinungsfreiheit: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
  4. "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Zivilpakt): http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm
  5. Klagen bei den VN gegen Staaten, die gegen das Menschenrecht des Zugangs zu amtlichen Dokumenten verstoßen: http://right2info.org/cases#section-6
  6. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: http://right2info.org/cases#section-2
  7. OSZE, April 2012: COMMENTS ON THE DRAFT LAW ON TRANSPARENCY, ACCESS TO INFORMATION AND GOOD GOVERNANCE OF SPAIN: http://www.osce.org/fom/89577
  8. There are 269 hits (Accessed January 2013) on "Access to Information" in the UPR-Info.org database e. g.  Azerbaijan, Bahrain, Botswana, Burkina Faso, Canada, Cameroon, Cape Verde, Colombia, Cuba, Equatorial Guinea, Germany, France, Kenya, Tuvalu, Uzbekistan, and the REPUBLIC OF DJIBOUTI (submitted by ARTICLE 19). UNESCO has recommended Freedom of Information laws to all states reviewed during the 16. UPR session. Austria recommended to Bahrain (A/HRC/WG.6/13/L.4): "Enact a progressive, substantive Freedom of Information law". Djibouti and Ghana got same suggestion.
  9. Allgemeine Kommentar (Nr. 34) des Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen am 21. Juli 2011 zu Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR): http://merlin.obs.coe.int/iris/2011/10/article1 (Das Recht auf Zugang zu behördlichen Informationen wird detailliert betrachtet; um diesem Recht Nachdruck zu verleihen, werden Staaten ermutigt, „staatliche Informationen von öffentlichem Interesse proaktiv öffentlich zu machen“. Staaten sollten ebenfalls „alle Anstrengungen unternehmen, einen einfachen, schnellen, effektiven und praktikablen Zugang zu solchen Informationen sicherzustellen (z. B. mit Hilfe von Informationsfreiheitsgesetzen)“.)
  10. Zehnte gemeinsame Erklärung der vier internationalen Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit (UN, OAS, OSCE, ACHPR) vom 3. Februar 2010: http://merlin.obs.coe.int/iris/2010/5/article1

Referenzen:

  1. Wer wird Transparenz unterstützen?: http://wkeim.bplaced.net/if-ngo.htm
  2. Fragen mit Hilfe von Abgeordnetenwatch: http://wkeim.bplaced.net/files/120215fragen.html
  3. CDU ist das trojanisches Pferd der Bürokratie im Parlament: http://wkeim.bplaced.net/files/120709bt.html
  4. Petitionen: http://wkeim.bplaced.net/petitionen-if.htm
  5. Wie wissenschaftlich ist die Rechtswissenschaft: http://wkeim.bplaced.net/files/120617foev.htm
  6. Anträge auf Akteneinsicht: http://wkeim.bplaced.net/files/fg-material.htm#akteneinsicht
  7. Rechtssachen: http://wkeim.bplaced.net/files/fg-material.htm#rechtsprechung

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