„Zugang
zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das
auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet
sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert".
UN, OSZE und OAS Sonderbeauftragte für den Schutz der
Meinungsfreiheit 2004
in
English: http://wkeim.bplaced.net/files/foi-de.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 28. April 2013
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Colmantstraße 15
D-53115 Bonn
Betreff: UNESCO Bericht zur Universelle Periodische Überprüfung Deutschlands
beim Menschenrechtsrat
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen für den Bericht der UNESCO zum Universelle
Periodische Überprüfung (Universal Periodic Review) Deutschlands beim
Menschenrechtsrat am 25.4.2013 (1)
danken.
Darin werden u. a. Informationsfreiheitsgesetze, Entkriminalisierung von
Beleidigungen und Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption
angesprochen.
Das Baltic Sea NGO Forum hat das auch zur Sprache gebracht in seiner
Submission zur 16. Session der Working Group on the Universal Periodic
Review (2)
Darin werden folgende Herausforderungen formuliert:
- 88 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden d. h. 78 % der Bürger auf der Welt
haben ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im
Bund (http://www.rti-rating.org/country-data/).
Nur Liechtenstein, Österreich, Griechenland und Jordanien haben
schlechtere Informationsfreiheitsgesetze.
- Mehr als 120 Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/)
mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern, d. h. 84% der Weltbevölkerung
haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende
Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der Hälfte der
Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über Verbraucherinformation
und Umweltinformation hinausgehende) Informationsfreiheitsgesetze.
- Die UN Konvention gegen Korruption ist zwar in mehr als 160 Staaten
mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern ratifiziert, nicht aber von
Deutschland.
Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung das Menschenrecht des
Informationszugangs in ihrem Bericht an die UN nicht berücksichtigt, obwohl
vom Baltic Sea NGO Forum darauf hingewiesen wurde (3).
Sowohl nationale
Organe (Regierung,
Parlamente, Gerichte)
und NGOs,
regionale (EU,
Europarat,
OSZE )
und globale UN Organisationen (Menschenrechtsdommittee,
Office of
the High Commissioner for Human Rights) haben den Informationszugang
und Antikorruption in Deutschland vernachlässigt. Deshalb ist der Beitrag
der UNESCO sehr wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
--
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
UN Universal Periodic Review (UPR):
http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-de.htm
Will CoE Support the Human Right of Access to Information
in Germany? http://t.co/AavLgnOnz2
Is it possible to enforce access to information in Bavaria?
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html
Quellen:
- UNESCOs Universal Periodic Review submission http://www.upr-info.org/IMG/pdf/unesco_upr_deu_s16_2013_unesco_e.pdf
- Baltic Sea NGO 6. Session der Working Group on the Universal Periodic
Review: http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-de.htm
- Bericht der Bundesregierung zur Menschenrechtslage in Deutschland an
den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen:
http://wkeim.bplaced.net/files/130105aa.html
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