Knowledge will forever govern
ignorance, and a people who mean to be their own governors,must arm
themselves with the power knowledge gives.
A popular government
without popular information or the means of acquiring it, is but a
prologue to a farce or a tragedy or perhaps both.
--
James
Madison --
Gustl
Ferdinand Mollath (* 7. November 1956 in Nürnberg),
Whistleblower
wurde 2006 in einem Strafprozess wegen Schuldunfähigkeit
freigesprochen. Wegen der im Verfahren behaupteten
Gemeingefährlichkeit wurde er danach zwangsweise in einer
psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Das Strafverfahren, die
Umstände der Urteilsfindung und die Rechtmäßigkeit der
Zwangsunterbringung werden in der Öffentlichkeit breit und kritisch
diskutiert.
Nach der Freilassung Mollaths am 6.8.2013 durch OLG Nürnberg war der lange Marsch zur Wahrheit, Wissenschaftlichkeit, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit angesagt.
Die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde am 6.8.2013 vom OLG Nürnberg angeordnet. Das Bundesverfassungsgericht verneinte am 5.9.2013 die Verfassungsmäßigkeit der 7 1/2 jährigen Unterbringung in der forensischen Psychiatrie. Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren wurde Mollath im Jahr 2014 in einer neuen Hauptverhandlung freigesprochen.
Der Freistaat Bayern ging im November 2019 einem Vergleich mit einer Entschädigung von € 600.000 ein. Eine Gesetzesänderung von 2016, die die Rechte gerichtlich in die Psychiatrie eingewiesener Menschen verbesserte, kommentierten manche als Reaktion auf den Fall.
Da die Justiz und die Gerichte die Schwarzgeldvorwürfe nie
umfassend untersuchte, gab es außerdem Spekulationen, Mollath sei
Opfer einer Intrige zur Vertuschung dieser Vorgänge geworden –
insbesondere seit ein 2012 öffentlich gewordener Revisionsbericht
der Bank Unregelmäßigkeiten feststellte, die Mollaths Vorwürfe
bestätigten, soweit sie nachprüfbar waren.
Wie haben
Psychiatrie, Justiz, Politik und Presse diesen Fall behandelt und
warum müssen die oben dargelegten Schlussfolgerungen gezogen werden?
Der Bonner Psychiatrie-Professor
Dieckhöfer hat in seiner Analyse das Gutachten von Dr. Klaus
Leipziger nach Aktenlage, das 2006 zur Zwangseinweisung Mollaths in
die Psychiatrie geführt hatte, als „unwissenschaftlich“
bezeichnet. Gegenüber
der tz meinte Dieckhöfer: „Dr. Leipziger hat die
Schwarzgeld-Behauptung nicht recherchiert, sondern einfach als
paranoides Gedankensystem abgetan. Auch das Gutachten von Prof.
Friedemann Pfäfflin nimmt nicht belegte Annahmen als Basis seiner
Diagnose. Ich habe noch nie solche absurden Gutachten gesehen!“
Jedenfalls hat ein später bekannt gewordener interner
Revisionsberichts der HypoVereinsbank
im Hinblick auf die erhobenen Schwarzgeldvorwürfe festgestellt:
"Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend
herausgestellt." Wie soll durch Aktenstudium und Beobachtung in
sechswöchiger rechtswidriger Zwangsinternierung im Jahre 2005 ohne
Exploration (Gespräch) Schuldunfähigkeit für 2001 festgestellt
werden? Prof.
Dr. Kröbers Verteidigung "daß es staatliche und
juristische Entscheidungen sind, die Herrn Mollath dorthin gebracht
haben, wo er jetzt ist" greift nicht, da das erste Gutachten die
Grundlage des Urteils war. Sowohl Dr.
Weinberger als auch Dr.
Simmerl verneinen nach Exploration gemeingefährliche paranoiden
Schizophrenie. Die Menschenrechtsbeauftragte Dr.
med. Maria E. Fick regt am 29.10.2012 Wiederaufnahme an.
Die
Analyse der forensischen Gutachten von Dr. Leipziger, Prof. Kröber
und Prof. Pfäfflin zeigt, dass sie nicht überzeugend begründet
sind, d. h. die “Darlegungs- und Beweislast” ist nicht erfüllt
(1)
und sie erfüllen Mindestanforderungen
der Rechtsprechung nicht (2). Oliver García schrieb
am 26. August 2013: "Hätte mir vor einem Jahr jemand gesagt,
aufgrund von Schriftstücken dieser Qualität würden Gerichte die
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen – ich
hätte ihn für verrückt erklärt." BGH Richter Thomas Fischer
weist
auf die Nazi-Ideologie des im Jahr 1933 installierten
Sicherungsverwahrungs- und Maßregelgesetzes der Sicherung und
Besserung “verrückter” Straftäter hin (3). Und macht auf
Ähnlichkeiten dieser inhumanen Ideologie mit dem Denken innerhalb
der Psychiatrie aufmerksam (4).
„Die Strafsache Mollath ist eine bisher von
mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen,
gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren
Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen.
Hinzu kommt eine (...) geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz
der jeweiligen Adressaten.“ (Prof.
Dr. Henning Ernst Müller, Lehrstuhl für Strafrecht, Universität
Regensburg, 23.02.2013)
Im Interview mit Telepolis sagt
die Anwältin von Gustl Mollath: "Mollath wurde in einem Maße,
wie es kaum zu beschreiben ist, Unrecht
zugefügt". Ein Justizversagen mit "Fehlern
die zum Himmel schreien" (Süddeutsche Zeitung 31.5.2013)
wurde am 17.7.2013 zur "Farce":
"Aus gesetzlicher Vernunft wird richterlicher Unsinn." Am
27. November 2012 schrieb Prantl in Bezug auf den Fall Mollath: “Eine
Justiz, die Menschen ohne gründlichste Prüfung einen Wahn
andichtet, ist selber wahnsinnig”. Die Verfassungsbeschwerde 2 BvR
371/12 attestierte am 1.7.2013
der Justiz und Psychiatrie wahnhaftes Bestreiten von Tatsachen und
Realitätsverlust um eigene Fehler zu verleugnen: "Gemeingefährlich
sind - diese Anmerkung sei erlaubt - eher Richter, welche wegen
eigener Wahnvorstellungen im Hinblick auf eine angebliche
Gemeingefährlichkeit unschuldige Bürger jahrelang ihrer Freiheit
berauben durch Einweisung in die Forensische Psychiatrie und selbst
dann nicht von ihrem Fehlverhalten Abstand nehmen, wenn alle
Verdächtigungen sich als unhaltbar erweisen".
Dass
Mollath das alles aushielt und nicht durchdrehte, ist Beweis für
seine psychische Stärke. Davon konnten sich alle, die ihn in der
Sitzung des Untersuchungsausschusses sehen konnten überzeugen. Er
schnitt wesentlich besser ab als Merk.
Mollaths Ex-Frau
äußerte gegenüber Braun, dass sie ihrem Mann etwas anhängen
werde, wenn Mollath keine Ruhe gibt. Die Staatsanwaltschaft bewertete
2011 Brauns Schreiben deshalb tätig zu werden als einen eigenen
Wiederaufnahmeantrag. Dieser "unzulässige Antrag" wurde
dann vom LG Regensburg mit € 60 Strafe belegt. Es ist "Verhöhnung
des Rechts, wenn eine derartige Verfälschung als die Äußerung
einer Rechtsmeinung etikettiert wird."
Auf gleichem
Niveau liegt der Beschluss des LG Regensburg. Alle 14
Wiederaufnahmegründe der Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden
abgelehnt. Unechtes Attest wird anerkannt, neuer Zeuge Braun
ignoriert und die Rolle der Wahnausweitung auf Dr. W. wird verkannt,
Rechtsbeugungen und Verfälschungen im Urteil als "Fehler"
heruntergespielt und die Bedeutung des Revisionsberichtes der
HypoVereinsbank verneint. Dabei bleiben Rechtstaatlichkeit, Logik und
Vernunft auf
der Strecke. Außerdem war Mollath faktisch unverteidigt. "Das
Gericht versucht mit Zähnen und Klauen, die Rechtskraft eines
Unrechtsurteils aufrechtzuerhalten" und verhält sich "stillos
und unverschämt" sagt sein Verteidiger und kündigt
Beschwerde an.
Der Landgerichtsbeschluss
7 KLs 151 Js 4111/12 und 7 KLs 151 Js 4111/13 verwarft am 24.7.2013
die Wiederaufnahme
von Gustl Mollath als unzulässig. Damit wurde Gustl Mollath
Gerechtigkeit verweigert und Brixners Unrechtsurteil vom 8.8.2006
bleibt
vorerst bestehen. Die Bayerische CSU Unrechtsjustiz zeigte damit,
dass sie eine Schande für den Rechtsstaat und die zivilisierte Welt
ist.
Die dem CSU Justizministerium durch Anstellung,
Beförderung und Dienstaufsicht unterworfenen Richter haben sich über
das Gesetz und Verfassungsgericht gestellt, obwohl sie laut
Grundgesetz dem Gesetz unterworfen sind. “Wir erliegen nicht dem
Bild
des Bundesverfassungsgerichtes, dass wirklich jeder Täter
geläutert, wieder gut werden kann! Das ist gerade nicht die
Realität." (Merks
Regierungserklärung 17.10.2012). Auch vorher wurde das
Verfassungsgericht
und der EGMR
von ihr kritisiert wegen zu milder Behandlung von schuldunfähigen
Straftätern. Nun erklärt Merk, sie dürfe Bayerische Richter
nicht kritisieren und weist
Kritik an Justiz zurück. Auch ein dienstaufsichtliches Verfahren
wegen Rechtsbeugung unterbleibt. Wenn die Bayer. Justiz die
Rechtsprechung des Verfassungsgerichts bisher ignorierte, folgte sie
damit den Wünschen von Justizministerin Merk. Merk weist zwar immer
wieder darauf hin, dass sie Entscheidungen von Gerichten nicht zu
kommentieren habe – machte sich aber Urteile zu Ungunsten Mollaths
zu eigen.
Deshalb war zu fordern die CSU
abzuwählen und zu veranlassen, dass das Bundesverfassungsgericht
und wenn nötig der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Bayern wieder dem Recht und der Zivilisation unterwirft.
Es
kommt nun deutlich heraus, dass die Zwangspychiatrie ein rechtsfreier
Raum ist. Die Praxis in anderen
Staaten zeigt, dass das nicht so sein muss.
Zwar hat die Süddeutsche
Zeitung und Michael
Kasperowitsch sehr gut recherchiert, aber obrigkeitshörige Teile
der deutschen
Presse ("LaLa
Journalismus": Lakotta, Lapp)
verteidigten sogar die unvernünftige Verweigerung der
Wiederaufnahme, d. h. Unfähigkeit Fehler zu
korrigieren.
Bedauerlicherweise werden dem gewöhnlichen
Zeitungsleser und "Pressekonsumenten" nicht alle oben
angeführten Informationen zugänglich gemacht. Die deutsche Presse
hat hier ein großes Verbesserungspotential verglichen mit anderen
zivilisierten Ländern. Deshalb müssen Unterstützer
und interessierte Juristen/Bürger einfach im Internet eine eigene
alternative Öffentlichkeit schaffen.
Dagegen referiert die
Neue
Züricher Zeitung am 8.8.2013 die Frage, ob der "Staat mit
den Banken unter einer Decke stecke" und einen Whistleblower
weg gesperrt habe. Jedenfalls hat die von Mollath angezeigte
Hypo-Vereinsbank in den USA der Zahlung
einer Strafe wegen Steuerhinterziehung zugestimmt.
Mollath
selber wünscht Transparenz
und Aufklärung der Öffentlichkeit (Rede am 07.09.2013 auf
Münchner
Marienplatz). Der Bürger soll erfahren, was "im Namen des
Volkes" geschieht.
Nach der durch öffentlichen Druck und
Unterstützern erreichten
Freilassung geht es nun um einen gerechten Wiederaufnahmeprozess,
Rehabilitierung und Wiedergutmachung.
Es ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:
Da die Presse bis auf wenige Ausnahmen versagte, müssen Unterstützer und interessierte Juristen/Bürger einfach im Internet eine eigene alternative Öffentlichkeit schaffen.
Die bisherige einmalige Beweiserhebung ohne neue Tatsachen in der Revision ist ein Verstoß gegen Artikel 2 Protokoll Nummer 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Deshalb ist eine zweite Tatsacheninstanz mit neuer Beweisführung einzuführen.
Die maximale Unterbringungszeit gemäß § 63 StGB sollte begrenzt werden im Verhältnis zur Schwere der Anlasstat.
Das Strafrecht sollte vom Ballast des 3. Reiches (4) befreit werden ("Täterrecht") um zu den liberaleren Prinzipien des Kaiserreiches zurückzukehren ("Tatrecht") (5).
Gerichte sollten Qualitätskontrolle bei den Experten praktizieren und neben der Zertifizierung auch auf wissenschaftlich Begründung vereidigen und Mindestanforderungen für Gutachten einzufordern. 2000 wurde eine Zertifizierung zum forensischen Psychiater eingeführt, für die sich ein Facharzt für Psychiatrie zusätzlich drei Jahre ausbilden lassen muss.
Es sind Richterwahlausschüsse zu schaffen um die im Grundgesetz und Europarat geforderte Unabhängigkeit der Ernennung und Beförderung der Richter auch in Bayern zu verwirklichen.
Artikel 104 des Grundgesetzes regelt, dass allein ein Richter über die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie entscheiden darf. Deshalb müssen Richter lernen Gutachten aufgrund der Vorgaben des BGH und methodischer Standards kritisch zu beurteilen, Mindestanforderungen für Gutachten einzufordern und unwissenschaftliche Gutachten abzulehnen.
Die Aufsicht und Kontrolle der Forensik und von psychiatrischen Zwangsmaßnahmen muss verbessert werden.
Nach der Freilassung Mollaths am 6.8.2013 durch OLG Nürnberg ist der lange Marsch zur Wahrheit, Wissenschaftlichkeit, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit angesagt.
Briefe und Anlagen zum Mollath Skandal:
12. November 2019. Wegen Unterbringung in Psychiatrie: Mollath erhält 600 000 Euro vom Freistaat
14.09.2013: Wer trägt Verantwortung für bayerische Zustände bei Transparenzverweigerung
freitag.de (1.9.2013): Mollath-Skandal: Was nun?
28.08.2013: Akteneinsicht das Wortprotokoll des öffentlichen Teils des Mollath-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags
23.08.2013: Offener Brief an Mollath-Gutachter: Zur Wahrheit, Wissenschaftlichkeit und Rechtsstaatlichkeit finden
15.08.2013: Spiegel vom "Sturmgeschütz der Demokratie" zum Mikrofon für Lügengeschichten
06.08.2013: Verfahren wird neu aufgerollt: Gustl Mollath kommt frei
30.07.2013: So arbeitet eine norwegische Kontrollkommission um Patientenrechte in der Psychiatrie zu sichern
27.07.2013: Selbstherrlichkeit der Halbgötter in Schwarz am Landgericht Regensburg ist eine Schande für die zivilisierte Welt http://wkeim.bplaced.net/files/1307-LG-Regensburg.html
Erklärung der
Verteidigung in der Sache des Gustl Mollath
(Stand 26.7.2013)
„Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend immer
Böses muß gebären!“
http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-07-26.pdf
Analyse des Landgerichtsbeschlusses Regensburg 7 KLs 151 Js 4111/12 und 7 KLs 151 Js 4111/13: http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/26/der-fall-mollath-die-letzte-bastion/
14.07.2013: CSU abwählen um Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bayern Geltung zu verschaffen: http://wkeim.bplaced.net/files/CSU-abwaehlen.htm
18.07.2013: Abbestellung des Spiegel: Nützlicher Idiot der CSU Unrechtsjustiz und Transparenzverweigerern http://wkeim.bplaced.net/files/Spiegel_Abbestellung.html
15.07.2013: Der Spiegel war einst das “Sturmgeschütz der Demokratie” diskreditiert nun Mollath um Unrecht salonfähig zu machen: http://wkeim.bplaced.net/files/Spiegel_nuetzlicher_Idiot.html
02.03.2013: Brief an Ministerpräsident Seehofer: Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bayern Geltung verschaffen. http://wkeim.bplaced.net/files/1303stre-ba.htm
14.03.2013: Antwort der Bayerischen Staatskanzlei: http://wkeim.bplaced.net/files/130314ba.pdf
12.03.2013: Antwort der Bayerischen Justizministerin: http://wkeim.bplaced.net/files/130605bajm.pdf
Keim, Walter (6.3.2013): Aufforderung an CSU Fraktionsvorsitzenden in Abgeordnetenwatch: Zur Wahrheit und Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zurückkehren
Keim, Walter (7.3.2013): Brief an FDP und CSU Fraktionsvorsitzenden in Bayern: Mollath: Zur Wahrheit und Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zurückkehren
05.12.2012: Offener Brief an Bayer. Richterverein: Richter sind laut Grundgesetz dem Gesetz unterworfen, das der Gesetzgeber verabschiedet http://wkeim.bplaced.net/files/121205gross.html
Leseempfehlungen zum Fall Mollath: http://muschelschloss.blogspot.de/2013/08/leseempfehlungen-fall-gustl-mollath.html
“HVB gibt Mithilfe bei
Steuerhinterziehung zu”
Millionenstrafe in den
USA
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/millionenstrafe-in-den-usa-hvb-gibt-mithilfe-bei-steuerhinterziehung-zu/2615446.html
Hintergrund/Referenzen:
Oliver García (26. August 2013): Fall Mollath: Der Schleier ist gelüftet http://blog.delegibus.com/2013/08/26/fall-mollath-der-schleier-ist-gelueftet/ Analyse der Gutachten, von Dr. Leipziger, Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin
Diplom-Psychologe
Dr. phil. Rudolf Sponsel: Rechtsfehler
bei Unterbringung und im Maßregelvollzug besonders hinsichtlich
forensisch-psychiatrischer Gutachten.
Beiträge, Vorschläge und
Anregungen zur Diskussion der Reform um die §§ 63 ff StGB
(Beispiel: Fall Gustl
F. Mollath)
Am 24. November
1933 (RGBl. Band 1, 995) wurde die Maßregeln der Sicherung und
Besserung in das Strafgesetzbuch eingeführt. Die Zweispurigkeit des
Strafrechts hat bis heute
Bestand.
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=19330004&seite=00000995&zoom=2
BGH Richter Thomas Fischer weist auf die Nazi-Ideologie des im Jahr 1933 installierten Sicherungsverwahrungs- und Maßregelgesetzes der Sicherung und Besserung “verrückter” Straftäter hin. Und macht auf Ähnlichkeiten dieser inhumanen Ideologie mit dem Denken innerhalb der Psychiatrie aufmerksam: http://www.zeit.de/2013/35/mollath-skandal-strafrecht/komplettansicht
HFR 1996, Beitrag 9, Prof. Dr. Gerhard Wolf: Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken? http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/9-1996/index.html
Entwicklung:
10.04.2013: Beschwerde beim Presserat über Lakottas Artikel "Ein kranker wird Held"
17.10.2013: Einspruch gegen zu milde Missbilligung
Gustl Mollath:
Fall
für Transparency International
http://german.ruvr.ru/2013_08_05/Gustl-Mollath-Fall-fur-Transparency-International-4361/
taz (16.8.2013): Mollath bei „Beckmann“. Einblicke ins Gutachtersystem http://www.taz.de/Mollath-bei-Beckmann/!121972/ „Jeder Gutachter hat einen Ruf und nach diesem Ruf wird er von der Staatsanwaltschaft und den Richtern gewählt“, so Ziegert. „Je nach dem, welches Ergebnis ich erreichen will, wird der Gutachter danach ausgewählt.“
Mollath Gutachen wurden veröffentlicht (alternativer Download für Gutachten)
05.09.2013:
Mollath-Anwalt: Richter und Ministerin waren
verfassungsblind
http://www.t-online.de/regionales/id_65319194/mollath-anwalt-richter-und-ministerin-waren-verfassungsblind.html
05.09.13 Justiz: Mollath siegt vor dem Bundesverfassungsgericht
07.09.2013: Gustl Mollath spricht am Münchner Marienplatz http://www.youtube.com/watch?v=kSozbiKqIMI&feature=youtu.be
Süddeutsche
Zeitung (19.10.2013): Dubiose Hypothekengeschäfte: Die US-Bank
JPMorgan soll laut einem Zeitungsbericht eine Strafe von vier
Milliarden Dollar
zahlen.
http://www.sueddeutsche.de/geld/hypothekengeschaefte-jpmorgan-soll-vier-milliarden-dollar-strafe-zahlen-1.1798571
Sascha Pommrenke (12.11.2013): Der Fall Mollath - Wer stört, wird zerstört. http://www.heise.de/tp/artikel/40/40307/1.html
Frankfurt: Westend. Erscheint am: 12.11.2013. ISBN: 978-3-86489-062-8. Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss. http://www.sgipt.org/lit/westend/MollathWE.htm
fokus.de (15.08.2014): Gustl Mollath wurde freigesprochen und bekommt eine Entschädigung.
[Menschenrecht Informationszugang in Bayern] [Petitionen] [Informationsfreiheit] [Menschenrechte] [Zur Homepage]
Gewaltentrennung in Europa:
Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.