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Betreff: Abschlag Akteneinsichtsgesuch: Protokolle UA "Fall Mollath" (Wer trägt Verantwortung für bayerische Zustände)
Datum: Sat, 14 Sep 2013 14:23:00 +0200
Von: walter.keim Gmail <walter.keim@gmail.com>
An: justiziariat@bayern.landtag.de
CC: csu@csu-landtag.de <csu@csu-landtag.de>, kontakt@fdp-fraktion-bayern.de, info@gruene-fraktion-bayern.de <info@gruene-fraktion-bayern.de>, spd@bayernspd-landtag.de, info@bayernspd-landtag.de, news@bayernspd-landtag.de, info@die-linke-bayern.de, info@fw-landtag.de, vorstand@piratenpartei-bayern.de


Knowledge will forever govern ignorance, and a people who mean to be their own governors, must arm themselves with the power knowledge gives.
A popular government without popular information or the means of acquiring it, is but a prologue to a farce or a tragedy or perhaps both.
-- James Madison--

Sehr geehrte Frau Ministerialrätin Hohagen,

Sie bitten mich um Verständnis, dass Sie mein Akteneinsichtsgesuch vom 28.08.2013 in die Wortprotokolle der öffentlichen UA Sitzungen nicht entsprechen.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen,
dass die schriftliche Zeugenaussage von Frau Heinemann hätte verlesen werden müssen, gemäß des Gesetzes über Untersuchungsausschüsse.

Ich antworte Ihnen um mitzuteilen, warum ich für diese Geheimhaltung überhaupt kein Verständnis habe. Sie haben wieder unterschlagen, dass der Informationszugang ein Menschenrechte des EGMR und IPbpR ist. Das geht auch aus dem Verfahren Walter Keim gegen Freistaat Bayern VG München Az. M 17 K 12.3408 bezüglich Akteneinsicht hervor.

Es ist schon eine Schande für jeden zivilisierten Staat, dass es solche brüllenden rechtbeugenden Richter wie Brixner gibt. Erst recht wenn er nun von der Anklage freikommt, wegen zweifelhafter Interpretation der (fehlerhaften?) Wortprotokolle durch die Staatsanwaltschaft. Dass diese Protokolle geheim gehalten werden, verstößt gegen grundlegende Voraussetzungen der Demokratie.

"In der parlamentarischen Demokratie wird die Herrschaft des Volkes durch die Wahl der Volksvertretung mediatisiert, also nicht dauernd unmittelbar ausgeübt" (
BVerwG im Urteil vom 3. November 2011 – 7 C 4.11). Dazu sind offensichtlich auch verlässliche Informationen notwendig. Wenn das Volk wirklich selber herrschen will, muss es sich mit der Macht das Wissen gibt bewaffnen (James Madison).

Im Gegensatz zu 125 Staaten mit 5,9 Millarden Menschen, d. h. 84 % der Weltbevölkerung fehlt in Bayern das Menschenrecht des Zugangs zu amtlichen Dokumenten (Informationsfreiheitsgesetz), eine Vorrausetzung für Demokratie. Eine Farce und Tragödie (farce/tragedy) wird durch die Landtagswahl in Bayern manifestiert werden: Die Transparenzverweigerer der CSU werden in Bayern und die CDU/CSU wohl im Bund gewinnen.

Wer trägt dafür die Verantwortung, dass Bayern hier offensichtlich der Schandfleck der zivilisierten Welt ist?

Die Presse hat die Öffentlichkeit einer Gehirnwäsche unterzogen, dass Akteneinsichtsverweigerungen und fehlende Informationsfreiheitsgesetze normal seien. Deshalb geht eine Kopie an die Landespressekonferenz mit der Aufforderung aufzuwachen.

Das Grundgesetz fordert, dass "Richter unabhängig und dem Gesetz unterworfen" sind. In Bayern sind Richter durch Anstellung, Beförderung und Dienstaufsicht dem CSU Justizministerium unterworfen. Das Verwaltungsgericht München verneint die Gültigkeit der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte mit dem Hinweis auf ein Urteil des BVerwG aus dem Jahre 1980. Die Presse hat diesen hilflosen Unsinn durchgehen lassen. Haben Richter Narrenfreiheit, wenn sie die Wünsche des Dienstvorgesetzten Justizministeriums erfüllen?

Merks Regierungserklärung 17.10.2012: “Wir erliegen nicht dem Bild des Bundesverfassungsgerichtes, dass wirklich jeder Täter geläutert, wieder gut werden kann! Das ist gerade nicht die Realität." Auch vorher wurde das Verfassungsgericht und der EGMR von ihr kritisiert wegen zu milder Behandlung von schuldunfähigen Straftätern. Dienstaufsichtliches Verfahren wegen Rechtsbeugung unterbleiben. Wenn die Bayer. Justiz die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts bisher ignorierte, folgte sie damit den Wünschen von Justizministerin Merk.

Mit Protest aus Norwegen,
-- 
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
Global Right to Information Rating Map: http://wkeim.bplaced.net/RTI-Rating.htm
UN Universal Periodic Review (UPR) result: http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-de.htm#result
Is it possible to enforce access to information in Bavaria? http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html
 
Am 13/09/2013 14:03, schrieb justiziariat@bayern.landtag.de:
Betreff: Akteneinsichtsgesuch: Protokolle UA "Fall Mollath"/Ihre Email vom 28.08.2013

Sehr geehrter Herr Keim,

unter Bezugnahme auf Ihre Email vom 28.08.2013 teile ich Ihnen im Auftrag von Frau Landtagspräsidentin mit, dass Ihrem Akteneinsichtsgesuch in die öffentlichen Protokolle der Untersuchungsausschusses „Fall Mollath“ nicht entsprochen werden kann.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage, insbesondere der Vorschriften der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags (§§ 30 S. 2 i.V.m. 190 Abs. 1 bzw. 2 GeschO), liegen die Voraussetzungen für eine Einsichtnahme in die Protokolle nicht vor. Das Untersuchungsrecht gemäß Art. 25 BV ist eines der wichtigsten und wirksamsten Mittel der Information und Kontrolle der Regierung, die dem Parlament zur Verfügung stehen (Möstl, in: Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 25 Rdnr. 1). Zur Gewährleistung der Effektivität zukünftiger Untersuchungsausschüsse sowie zum Schutz der jeweiligen Zeugen wird die Einsichtnahme in die Protokolle des Untersuchungsausschusses daher generell restriktiv gehandhabt (Brocker, in: Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsaus-schüsse in Bund und Ländern, 2. Auflage (2011), § 9 Rdnr. 22). In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den jeweiligen Niederschriften des Untersuchungsausschusses um Wortprotokolle (vgl. Art. 10 S. 1 UAG)  handelt, die durch die Zeugen weder bei der Aussage selbst noch nachträglich autorisiert werden. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass sich ein Teil der vom Untersuchungs-ausschuss benannten Zeugen auf ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß Art. 11 Abs. 1 S. 2 UAG i.V.m. § 55 StPO berufen konnte.

Ein Akteneinsichtsgesuch lässt sich hier auch nicht aus anderen Rechtsgrundlagen herleiten. Die Voraussetzungen des Art. 29 Abs. 1 S. 1 BayVwVfG liegen nicht vor, da eine Geltendmachung oder Verteidigung eigener Interessen nicht ersichtlich ist. Auch eine analoge Anwendung gemäß Art. 29 Abs. 1 S. 1 BayVwVfG scheidet aus. § 9 AGO kann gleichfalls nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden, da die Akteneinsicht nicht ausschließlich Angelegenheiten des Antragsstellers zum Inhalt hat bzw. kein berechtigte Interesse glaubhaft gemacht wurde.

Ein Akteneinsichtsgesuch lässt sich weiterhin auch nicht aus der Verfassung, Gebot des effektiven Rechtsschutzes bzw. die in Art. 19 Abs. 4 GG normierte Rechtsweggarantie, herleiten.

Aufgrund der genannten Gründe kann Ihrem Gesuch daher nicht stattgegeben werden. Ich bitte um Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Hohagen

Ministerialrätin

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Bayerischer Landtag Landtagsamt

Referat P III - Recht, Europa

Maximilianeum

81627 München

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