in English on access to information in Bavaria:
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html
[Mollath-Skandal] [Menschenrecht Informationszugang in Bayern]
[Zur Homepage]
An
Landespressekonferenz Bayern
Kopie: Landtagsfraktionen
CSU abwählen um Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bayern Geltung zu
verschaffen
Am 2.3.2013 habe ich dem Bayerischen Ministerpräsident mit Kopie an
Justizministerin Merk einen Brief geschrieben:
"Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bayern Geltung
verschaffen (...) Im Interview mit Telepolis sagt die Anwältin von Gustl
Mollath: Mollath wurde in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist,
Unrecht zugefügt". (1) Es wird von
Justizversagen mit "Fehlern
die zum Himmel schreien" (Süddeutsche Zeitung 31.5.2013) geschrieben.
Die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 371/12 attestierte am 1.7.2013
der Justiz
und Psychiatrie wahnhaftes Bestreiten von Tatsachen und Realitätsverlust um
eigene Fehler zu verleugnen: "Gemeingefährlich sind - diese Anmerkung sei
erlaubt - eher Richter, welche wegen eigener Wahnvorstellungen im Hinblick
auf eine angebliche Gemeingefährlichkeit unschuldige Bürger jahrelang ihrer
Freiheit berauben durch Einweisung in die Forensische Psychiatrie und selbst
dann nicht von ihrem Fehlverhalten Abstand nehmen, wenn alle Verdächtigungen
sich als unhaltbar erweisen".
Der Ministerpräsident lässt am 14.3.2013 antworten, dass er versteht, dass
ich mich an ihm wende, weist auf den Wiederaufnahmeantrag hin, dessen
Annahme "allein den unabhängigen Gerichten" obliegt.
Weiter schreibt er "Ich würde es begrüßen, wenn bei Ihrer persönlichen
Bewertung auch die in diesem Rahmen öffentlich durch (Staatsministerin Dr.
Merk) mitgeteilten Informationen Berücksichtigung finden." (2)
Staatsministerin Dr. Beate Merk schreibt: "Aufgrund der verfassungsrechtlich
gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit kann ich mich zu diesem
Verfahren nicht äußern." (3)
Zwar kritisiert Justizministerin Merk Bayer. Gerichte nicht, aber das
Bundesverfassungsgericht schon: “Wir erliegen nicht dem Bild des
Bundesverfassungsgerichtes, dass wirklich jeder Täter geläutert, wieder gut
werden kann! Das ist gerade nicht die Realität." (Merks
Regierungserklärung 17.10.2012). Wenn die Bayer. Justiz die
Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ignoriert, folgt sie den Wünschen von
Justizministerin Merk.
Art. 97 (1) GG lautet "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze
unterworfen." Diese Forderung des Grundgesetzes ist in Bayern nicht
verwirklicht. Richter werden angestellt, befördert und unterliegen der
Dienstaufsicht des Justizministeriums und stellen sich über die
Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Staatsanwälte unterliegen den
Weisungen des Justizministeriums. Auch das
CSU-Staatsanwalts-Richter-Minister Rotationsprinzip widerspricht der
Gewaltenteilung. Heribert Prantl schreibt von der notwendigen "Entfesselung
der dritten Gewalt".
Immer wenn ich z. B. in Petitionen (4)
in den letzten Jahren, darauf hinwies, dass das nicht europäischen Normen
entspricht (5), bekam ich
immer zur Antwort, dass das wegen notwendiger demokratischer Legitimation
angebracht sei.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates empfahl die Schulung von
Richtern und Verwaltung in Menschenrechten. Die Bayer. Staatsregierung
lehnte das ab und verweigert die Akteneinsicht in die Gründe der Ablehnung (6). Mehr als 125
Staaten mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern
haben besseren Informationszugang (Informationsfreiheitsgesetz) als Bayern.
Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist nun ein anerkanntes
Menschenrecht gemäß Zivilpakt [Quelle
A, C, D, E] und der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [Quelle
F] aufgrund der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR) [Quelle
B], wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen
[Quelle G] und ist wichtig im
Kampf gegen Korruption.
Das Ergebnis der Verpflichtungsklage Az. M 17
K 12.3408 beim VG München über Akteneinsicht dokumentiert, dass
Bayerische Richter Schulungen in Menschenrechten nötig haben, wie der
Menschenrechtskommissar das vorschlägt.
Im Urteil vom 13.6.2013 wird Akteneinsicht
abgelehnt, u. a. weil BVerwG
1 C 52.75 vom 6.09.1980 feststelle, dass die Rechtsprechung
des EGMR der Jahre 2006 bis 2013 nur allgemein zugängliche Quellen umfasse (7).
Alle mit Mollath befassten Richter - auch jetzt bei der Verzögerung der
Wiederaufnahme - sind durch Anstellung, Beförderung und der Dienstaufsicht
dem CSU-Justizministeriums unterworfen und stellen sich über das Gesetz.
In den USA hat die Hypo-Vereinsbank für Steuerhinterziehung
Strafe bezahlt in Deutschland wurde Anmelder durch CSU Justiz weg
gesperrt. Der Untersuchungsausschuss des Landtages dokumentiert, dass die
CSU auch heute noch verteidigt, dass die Steuerfahndung und
Staatsanwaltschaft damals untätig blieben.
Dafür ist die CSU verantwortlich und ist deshalb abzuwählen. Der Wähler ist
nämlich der Souverän der Demokratie.
Anlagen:
- 02.03.2013: Brief an Ministerpräsident Seehofer: Der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bayern Geltung
verschaffen. http://wkeim.bplaced.net/files/1303stre-ba.htm
- 14.03.2013: Antwort der Bayerischen
Staatskanzlei: http://wkeim.bplaced.net/files/130314ba.pdf
- 12.03.2013: Antwort der Bayerischen
Justizministerin: http://wkeim.bplaced.net/files/130605bajm.pdf
- 25.10.2007: Petition: Vorschläge des
Menschenrechtskommissars umsetzen und Judikative unabhängig machen und
dem Gesetz unterwerfen: http://wkeim.bplaced.net/petition_ba-m.htm
- Heribert Prantl (6. April 2006): Entfesselung der dritten Gewalt: https://www.gewaltenteilung.de/788/
- Akteneinsicht in die Gründe für die Ablehnung der Vorschläge des
Menschenrechtskommissars: http://wkeim.bplaced.net/files/durchsetzung_informationszugang.html#klage
- 06.07.2013: Urteilskritik Az. M 17 K
12.3408 mit einigen Fehlern und Irrtümern im Urteil: http://wkeim.bplaced.net/files/vgm-130706.html
Quellen:
- Zugang zu amtlichen Dokumenten ist ein Menschenrecht der VN: https://www.right2info.org/international-standards#section-1
- Zugang zu amtlichen Dokumenten in Europäischer Konvention für
Menschenrechte: https://www.right2info.org/international-standards#section-5
- Gemeinsame Erklärung 2004 der drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und
AOS für den Schutz der Meinungsfreiheit: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
- "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler
Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Zivilpakt): http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm,
http://merlin.obs.coe.int/iris/2011/10/article1
- Klagen bei den VN gegen Staaten, die gegen das Menschenrecht des
Zugangs zu amtlichen Dokumenten verstoßen: http://right2info.org/cases#section-6
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: http://right2info.org/cases#section-2
- OSZE, April 2012: COMMENTS ON THE DRAFT LAW ON TRANSPARENCY, ACCESS TO
INFORMATION AND GOOD GOVERNANCE OF SPAIN: http://www.osce.org/fom/89577
("International documents (...) state that access to information is a
fundamental human right and an essential condition for all
democratic societies.")
Internet:
[Mollath] [Informationsfreiheit]
[Petitionen] [Verwaltungsstreitsache]
[Menschenrechtsverletzungen
in Deutschland] [Zur Homepage]
Gewaltentrennung in Europa:
Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit
in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz
beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb:
Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law =
Informationsfreiheitsgesetz.