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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 2.3.2013

Ministerpräsident
Horst Seehofer
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
D-80539 München

Kopie:  Justizministerin Dr. Merk, Fraktionen im Bayer. Landtag


Betreff: Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bayern Geltung verschaffen und Richter dem Gesetz unterwerfen

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,

Im Interview mit Telepolis sagt die Anwältin von Gustl Mollath:
"Mollath wurde in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist, Unrecht zugefügt" (1).

Art. 97 (1) GG lautet "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen."

In Bayern ist das nicht verwirklicht und alle mit Mollath befassten Richter wurden angestellt, befördert und unterliegen der Dienstaufsicht des Justizministeriums. Die Staatsanwälte sind nach § 146 Gerichtsverfassungsgesetz grundsätzlich an Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Oberster Vorgesetzter ist das Justizministerium.

Wer glaubte, die bayerische Justiz könnte im Zusammenhang mit dem Fall Mollath nicht noch tiefer sinken, sieht sich nun eines Besseren belehrt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilte heute mit, daß sie nach Prüfung der von Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate Anfang Januar 2013 eingereichten Strafanzeige gegen den Richter am Amtsgericht Armin Eberl und den psychiatrischen Gutachter Klaus Leipziger “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten der angezeigten Personen” sehe.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die Unterbringung Mollaths zur Beobachtung nach § 81 StPO – sowohl was ihre Anordnung als auch ihre Durchführung betrifft – erreiche nicht nur die Strafbarkeitsschwelle nicht, sondern sie sei sogar rechtmäßig gewesen.

Damit verabschiedet sich Bayerns Justiz vom Geltungsbereich der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts über die Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach § 81 StPO, in dem der Angeklagte die Zusammenarbeit mit dem psychiatrischen Sachverständigen verweigert (siehe BVerfG, 2 BvR 1523/01 vom 9.10.2001).

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ihren Ermittlungsauftrag vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz erhalten. Auch die jetzt ergangene Verfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg wird mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz abgestimmt und von ihr gebilligt worden sein. (2, 3)

Werden Sie Justizministerin Dr. Merk - wie schon einmal - auf einen besseren Weg helfen um diesmal Bayern zurück in den Geltungsbereich der Rechtsprechung des des Verfassungsgerichts zu führen?

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Kopie: Bayerischer Richterverein e.V. (BRV), Gustl Mollath, Presse

Antwort:

Anlagen:

  1. Telepolis, Marcus Klöckner (25.02.2013): http://www.heise.de/tp/artikel/38/38632/1.html
  2. RA Strate (27.2.2013), Presseerklärung:  http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-2013-02-27.pdf
  3. 1.3.2013: Frage an Dr. Beate Merk auf abgeordnetenwatch.de über ihre Mitwirkung im Fall Mollath: http://tinyurl.com/cw5453u
Antwort:
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