[Mollath-Skandal] [Menschenrecht Informationszugang in Bayern]
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[Mollath-Skandal] [Menschenrecht Informationszugang in Bayern]
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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 2.3.2013
Ministerpräsident
Horst Seehofer
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
D-80539 München
Kopie: Justizministerin Dr. Merk, Fraktionen im Bayer. Landtag
Betreff: Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bayern
Geltung verschaffen und Richter dem Gesetz unterwerfen
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,
Im Interview mit Telepolis sagt die Anwältin von Gustl Mollath:
"Mollath wurde in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist, Unrecht
zugefügt" (1).
Art. 97 (1) GG lautet "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze
unterworfen."
In Bayern
ist das nicht verwirklicht und alle mit Mollath befassten Richter wurden
angestellt, befördert und unterliegen der Dienstaufsicht des
Justizministeriums. Die Staatsanwälte sind nach § 146
Gerichtsverfassungsgesetz grundsätzlich an Weisungen ihrer Vorgesetzten
gebunden. Oberster Vorgesetzter ist das Justizministerium.
Wer glaubte, die bayerische Justiz könnte im Zusammenhang mit dem Fall
Mollath nicht noch tiefer sinken, sieht sich nun eines Besseren belehrt. Die
Staatsanwaltschaft Augsburg teilte heute mit, daß sie nach Prüfung der von
Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate Anfang Januar 2013 eingereichten
Strafanzeige gegen den Richter am Amtsgericht Armin Eberl und den
psychiatrischen Gutachter Klaus Leipziger “keine zureichenden tatsächlichen
Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten der angezeigten Personen” sehe.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die Unterbringung Mollaths zur
Beobachtung nach § 81 StPO – sowohl was ihre Anordnung als auch ihre
Durchführung betrifft – erreiche nicht nur die Strafbarkeitsschwelle nicht,
sondern sie sei sogar rechtmäßig gewesen.
Damit verabschiedet sich Bayerns Justiz vom Geltungsbereich der
Rechtsprechung des Verfassungsgerichts über die Verhältnismäßigkeit einer
Unterbringung nach § 81 StPO, in dem der Angeklagte die Zusammenarbeit mit
dem psychiatrischen Sachverständigen verweigert (siehe BVerfG, 2
BvR 1523/01 vom 9.10.2001).
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ihren Ermittlungsauftrag vom Bayerischen
Staatsministerium der Justiz erhalten. Auch die jetzt ergangene Verfügung
der Staatsanwaltschaft Augsburg wird mit dem Bayerischen Staatsministerium
der Justiz abgestimmt und von ihr gebilligt worden sein. (2,
3)
Werden Sie Justizministerin Dr. Merk - wie schon einmal - auf einen besseren
Weg helfen um diesmal Bayern zurück in den Geltungsbereich der
Rechtsprechung des des Verfassungsgerichts zu führen?
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Bayerischer Richterverein e.V.
(BRV), Gustl Mollath, Presse
Antwort:
Anlagen:
- Telepolis, Marcus Klöckner (25.02.2013): http://www.heise.de/tp/artikel/38/38632/1.html
- RA Strate (27.2.2013), Presseerklärung: http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-2013-02-27.pdf
- 1.3.2013: Frage an Dr. Beate Merk auf abgeordnetenwatch.de über ihre
Mitwirkung im Fall Mollath: http://tinyurl.com/cw5453u
Antwort:
Entwicklung:
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Gewaltentrennung in Europa:
Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit
in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz
beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb:
Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law =
Informationsfreiheitsgesetz.